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   BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12   

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https://dejure.org/2012,28459
BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12 (https://dejure.org/2012,28459)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - 3 StR 171/12 (https://dejure.org/2012,28459)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - 3 StR 171/12 (https://dejure.org/2012,28459)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord; Heimtücke (kein automatischer Ausschluss der Arglosigkeit bei vorherigen verbalen Auseinandersetzungen; Maßgeblichkeit der Arglosigkeit bei Versuchsbeginn)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit des Opfers trotz vorausgehender verbaler Attacke und früherer Übergriffe

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Heimtücke bei Arglosigkeit eines Opfers bzgl. der Messerattacke ihres Ehemannes während eines Streits

  • rewis.io

    Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit des Opfers trotz vorausgehender verbaler Attacke und früherer Übergriffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Heimtücke bei Arglosigkeit eines Opfers bzgl. der Messerattacke ihres Ehemannes während eines Streits

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Heimtücke nach vorherigem Streit

Besprechungen u.ä. (2)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Mordmerkmal Heimtücke: Kein automatischer Ausschluss der Arglosigkeit bei vorherigen verbalen Auseinandersetzungen

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der prügelnde Heimtückemord?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 371
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12
    Erkennt der im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer von ihm ausgehenden bloß verbalen Attacke zur Tötung seines Opfers ansetzende Täter dessen dennoch erhalten gebliebene Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines tätlichen Angriffs und nutzt er diese bewusst zur Tat aus, so handelt er heimtückisch (BGH, Urteile vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21 und vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, NStZ-RR 2007, 174 nur LS).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12
    Erkennt der im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer von ihm ausgehenden bloß verbalen Attacke zur Tötung seines Opfers ansetzende Täter dessen dennoch erhalten gebliebene Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines tätlichen Angriffs und nutzt er diese bewusst zur Tat aus, so handelt er heimtückisch (BGH, Urteile vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21 und vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, NStZ-RR 2007, 174 nur LS).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12
    Erkennt der im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer von ihm ausgehenden bloß verbalen Attacke zur Tötung seines Opfers ansetzende Täter dessen dennoch erhalten gebliebene Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines tätlichen Angriffs und nutzt er diese bewusst zur Tat aus, so handelt er heimtückisch (BGH, Urteile vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21 und vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, NStZ-RR 2007, 174 nur LS).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12
    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist zudem, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692 und 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273; Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270 jeweils mwN).
  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12
    Erkennt der im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer von ihm ausgehenden bloß verbalen Attacke zur Tötung seines Opfers ansetzende Täter dessen dennoch erhalten gebliebene Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines tätlichen Angriffs und nutzt er diese bewusst zur Tat aus, so handelt er heimtückisch (BGH, Urteile vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21 und vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, NStZ-RR 2007, 174 nur LS).
  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 425/07

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12
    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist zudem, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692 und 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273; Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270 jeweils mwN).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Auszug aus BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12
    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist zudem, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692 und 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273; Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270 jeweils mwN).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 438/12

    Heimtückemord (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers trotz eines zuvor

    Nach ständiger Rechtsprechung können Arg- und Wehrlosigkeit auch dann gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Opfer aber gleichwohl nicht mit einer Tätlichkeit rechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634; Urteil vom 6. September 2012 - 3 StR 171/12 mwN).
  • LG Oldenburg, 20.02.2020 - 5 Ks 17/19
    Der Zeuge xxxx war arglos, da er bei Beginn des ersten mit Tötungsabsicht geführten Angriffs des Angeklagten nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder erheblichen Angriff gerechnet hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 371) und mit einem solchen Angriff auch nicht rechnen musste.
  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 180/13

    Mord (Heimtücke: Beweiswürdigung)

    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (BGH, Urteil vom 6. September 2012 - 3 StR 171/12, NStZ-RR 2012, 371, Urteil vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, Rn. 12; Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692; jeweils mwN).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

    Auf die Revision der Nebenklägerin hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes dieses Urteil durch Urteil vom 6. September 2012 (Az. 3 StR 171/12) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.
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