Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10134
BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13 (https://dejure.org/2014,10134)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2014 - 3 StR 178/13 (https://dejure.org/2014,10134)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13 (https://dejure.org/2014,10134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 263a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten Zugriffen an ein und demselben Geldautomaten (natürliche Handlungseinheit); Betrug durch nicht autorisierte Überweisungen (Vermögensgefährdung der Bank bei drohendem Zugriff des Täters auf ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB, § 263a StGB
    Mitbestrafte Nachtat: Überweisung mittels gefälschten Überweisungsträgers und anschließende unbefugte Abhebung des überwiesenen Betrages

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine tateinheitliche Strafbarkeit wegen Computerbetruges gem. § 263a Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Mitbestrafte Nachtat: Überweisung mittels gefälschten Überweisungsträgers und anschließende unbefugte Abhebung des überwiesenen Betrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 263a Abs. 1; StPO § 265
    Anforderungen an eine tateinheitliche Strafbarkeit wegen Computerbetruges gem. § 263a Abs. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine mitbestrafte Nachtat bei einem die Bank schädigenden Computerbetrug durch Abheben von Geld

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bargeldbeschaffung über zwei Fremdkonten mit gefälschten Überweisungen, ec-Karte und PIN

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396 mwN).

    Denn das am Geldautomaten abgehobene Bargeld wird aus dem Vermögen des Geldinstituts ausgefolgt; ein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Kontoinhaber hat die Bank bei unberechtigten Abhebungen nicht (BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396, 397).

    c) Da der Angeklagte nach alldem mit der manipulierten Überweisung eine Straftat - jedenfalls auch - zum Nachteil der D. e.G. als Inhaberin des Überweisungskontos und mit dem Abheben des Geldes am Bankautomaten eine weitere Straftat mit einem eigenständigen Unwertgehalt - jedenfalls auch - zum Nachteil der Bank begangen hat, hat er sich wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug oder Computerbetrug (zur Zulässigkeit der Wahlfeststellung zwischen Betrug und Computerbetrug vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NStZ 2008, 281, 282) sowie wegen eines nachfolgenden Computerbetruges strafbar gemacht (zum entsprechend zu bewertenden Verhältnis zwischen betrügerischer Scheckeinlösung und nachfolgenden Computerbetrug vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396, 397).

  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Denn ihr steht bei Fehlbuchungen nach AGB-Banken Nr. 8 ein Stornorecht zu, das sie ohne Beteiligung des Inhabers des Kontos, dem der Betrag fälschlicherweise gutgeschrieben wurde, ausüben kann; diese Rückbuchung beseitigt den materiellen Anspruch des Kontoinhabers aus dem abstrakten Schuldversprechen (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 201 f.; vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).

    Durch die nicht autorisierte Überweisung wegen eines möglichen Zugriffs des Täters auf das Zielkonto tritt somit allenfalls eine Vermögensgefährdung für die Bank ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; vgl. auch Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Die unberechtigte Kontobelastung kann im weiteren Verlauf auch zu Folgeschäden führen, etwa dadurch, dass die Bank einen begebenen Scheck nicht einlöst, einen Wechsel zu Protest gehen lässt oder eine Überweisung nicht ausführt, so dass sich der Kontoinhaber seinerseits Regressansprüchen ausgesetzt sehen kann (BGH, Urteil vom 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, NJW 2001, 3183, 3184).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Präzisierungsgebot Untreuetatbestand

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Ob diese nach den Vorgaben aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 10. März 2009 - 2 BvR 1980/07, NJW 2009, 2370; vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., NJW 2010, 3209) bereits einen Schaden im Sinne der Tatbestände des Betrugs bzw. Computerbetrugs darstellt, erscheint zweifelhaft.
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Denn ihr steht bei Fehlbuchungen nach AGB-Banken Nr. 8 ein Stornorecht zu, das sie ohne Beteiligung des Inhabers des Kontos, dem der Betrag fälschlicherweise gutgeschrieben wurde, ausüben kann; diese Rückbuchung beseitigt den materiellen Anspruch des Kontoinhabers aus dem abstrakten Schuldversprechen (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 201 f.; vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).
  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Durch die nicht autorisierte Überweisung wegen eines möglichen Zugriffs des Täters auf das Zielkonto tritt somit allenfalls eine Vermögensgefährdung für die Bank ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; vgl. auch Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).
  • BGH, 24.07.2012 - 4 StR 193/12

    Natürliche Handlungseinheit bei zeitlich eng zusammenliegenden Abhebungen mit

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Vielmehr stellen sich die einzelnen, in kurzem zeitlichen Abstand getätigten Zugriffe an ein und demselben Geldautomaten nicht als selbständige Taten, sondern als in natürlicher Handlungseinheit stehende Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB dar (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 19; vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Bis dahin weist sein Konto einen um den abgebuchten Betrag verminderten Kontostand auf, was - wenn auch nur vorübergehend - seine Bonität berührt und ihn jedenfalls faktisch daran hindert, über diesen Betrag zu disponieren (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119, 127).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 529/03

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; bloße Änderung der

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses hat keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge (BGH, Beschluss vom 30. März 2004 - 4 StR 529/03, wistra 2004, 417, 418).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
    Durch die nicht autorisierte Überweisung wegen eines möglichen Zugriffs des Täters auf das Zielkonto tritt somit allenfalls eine Vermögensgefährdung für die Bank ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; vgl. auch Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 11, wistra 2014, 392; Beschluss vom 21. August 2012 - 1 StR 26/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 22; Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR StGB § 1 Nachtat, mitbestrafte 1; Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67, 68; Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 445/53, BGHSt 5, 295, 297; Rissing-van Saan aaO Vor § 52 Rn. 153; Sternberg-Lieben/Bosch aaO Rn. 131).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    bb) Da § 31d PartG das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Richtigkeit der Rechnungslegung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG und somit ein anderes Rechtsgut als der dem Vermögensschutz dienende § 266 StGB schützt, kommt dem Verstoß gegen die Norm ein eigenständiger Unwertgehalt zu, so dass es sich im Verhältnis zur Untreue nicht um eine straflose mitbestrafte Nachtat handelt (zu den diesbezüglichen Voraussetzungen vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, NStZ 2014, 579, 580) und der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit der Verurteilung nicht entgegen steht (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100, 116 f.).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Eine Strafbarkeit wegen Betrugs, die nach den Grundsätzen über den sog. Sicherungsbetrug von einer Betrugsstrafbarkeit im Fall II. 3. der Urteilsgründe abhängig sein könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, NJW 2018, 3253, 3257 Rn. 42; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 2; Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396, 397; jew. mwN), hat die Kammer nicht angenommen.
  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
    Denn bis zur Wiedergutschrift wies ihr Konto einen um den abgebuchten Betrag verminderten Kontostand auf, der zumindest vorübergehend ihre Bonität berührte und sie faktisch an der Disposition über diesen Betrag hinderte (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119; BGH 3 StR 178/13 - Urteil vom 20. Februar 2014).

    Außerdem trugen sie das wirtschaftliche Risiko, die Fehlbuchung überhaupt zu bemerken, sowie das Risiko von Folgeschäden etwa durch mangels Deckung nicht ausgeführte Überweisungen (BGH, Urteil vom 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, NJW 2001, 3183; BGH 3 StR 178/13 - Urteil vom 20. Februar 2014).

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (BGH Urt. v. 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396 mwN; BGH, NStZ 2014, 579, beck-online).

    Überweisungsbetrug ist keine mitbestrafte Nachtat, da hierdurch die zunächst durch die Kontoeröffnung verursachte schadensgleiche Vermögensgefährdung der Bank zum Schaden vertieft worden ist (vgl. BGH 3 StR 178/13 - Urteil vom 20. Februar 2014).

  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds 2850 Js 26209/14

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Eine mitbestrafte Vortat liegt vor, wenn diese das notwendige oder regelmäßige Mittel zur Haupttat ist (BGH NStZ 2014, 579 f.); eine mitbestrafte Nachtat hingegen, wenn der Täter durch sie den erzielten Erfolg der Vortat oder die durch diese erlangte Position sichert, ausnutzt oder verwertet.

    Konsumtion bildet indessen, dass der Geschädigte der beiden Straftaten identisch ist, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (BGH NStZ 2008, 396; NStZ 2014, 579, 580).

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Geschädigter ist in der Konstellation des Überweisungsbetruges - neben dem Inhaber des belasteten Kontos (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 2) - das Kreditinstitut, bei dem das belastete Konto des vermeintlich Anweisenden geführt wird.
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

    Eine straflose mitbestrafte Vortat liegt nur vor, wenn diese das notwendige oder regelmäßige Mittel zur Haupttat ist (st. Rspr.; s. zuletzt BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, juris Rn. 16).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

    Die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses hat keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, wistra 2014, 392 Rn. 8).
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Eine mitbestrafte Vortat liegt vor, wenn diese das notwendige oder regelmäßige Mittel zur Haupttat ist (BGH NStZ 2014, 579 f. ); eine mitbestrafte Nachtat hingegen, wenn der Täter durch sie den erzielten Erfolg der Vortat oder die durch diese erlangte Position sichert, ausnutzt oder verwertet.

    Konsumtion bildet indessen, dass der Geschädigte der beiden Straftaten identisch ist, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (BGH NStZ 2008, 396 ; NStZ 2014, 579, 580 ).

  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 191/14

    Tateinheit bei durch mehrere Beteiligte begangene Mehrzahl von Delikten

    Die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses hat keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 8; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 537/12, Rn. 12; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146, 147; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NStZ 2011, 281, 282).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 427/22

    Konkurrenzen bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit); Beteiligung nach

  • BGH, 04.08.2022 - 4 StR 81/22

    Betrug (Konkurrenzen: Paypal-Konto, Speicherung beweiserheblicher Daten,

  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 284/14

    Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Abgrenzung von Handlungseinheit und

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14

    Unerlaubtes Besitzen von Waffen (Konkurrenzverhältnis zu gleichzeitigen anderen

  • BGH, 04.07.2017 - 4 StR 566/16

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

  • BGH, 27.03.2018 - 4 StR 75/17

    Tateinheit (Beurteilung einer Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen:

  • LG Bielefeld, 26.10.2022 - 9 KLs 6/22
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht