Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19154
BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15 (https://dejure.org/2015,19154)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2015 - 3 StR 179/15 (https://dejure.org/2015,19154)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15 (https://dejure.org/2015,19154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO
    Unzulässigkeit von Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des Urteils; keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Benennung der einer Einziehung unterliegenden Gegenstände im Rahmen von Betäubungsmitteldelikten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 4 S. 1 Hs. 2
    Anforderungen an die Benennung der einer Einziehung unterliegenden Gegenstände im Rahmen von Betäubungsmitteldelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 418/14

    Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15
    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss; die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis oder andere Aktenfundstellen genügt dagegen nicht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14 mwN).'.
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15
    Es ist deshalb regelmäßig untunlich, den Inhalt der überwachten Telekommunikation wörtlich (hier UA S. 11 bis 18, 20 bis 24, 26 bis 39 und 41 bis 45) oder auch nur in einer ausführlichen Inhaltsangabe wiederzugeben (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10 mwN; s. auch Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350 mwN).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, NStZ-RR 2018, 23 (Ls); vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 457/20

    Grundsätze der Strafzumessung (grundsätzliche keine bestimmende Berücksichtigung

    Von den Sonderfällen des § 267 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 StPO abgesehen sind Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des Urteils unzulässig, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft

    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, juris; vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, juris Rn. 35 f.; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, NStZ-RR 2018, 23 (Ls); vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350).

    Auch ist es regelmäßig untunlich, den Inhalt der überwachten Telekommunikation insgesamt wörtlich oder auch nur in einer ausführlichen Inhaltsangabe wiederzugeben (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15 mwN).

  • BGH, 04.10.2017 - 3 StR 145/17

    Darlegungsanforderungen an die im Rahmen der Begründung der Verfahrensrüge

    Es ist deshalb regelmäßig verfehlt, den Inhalt der überwachten Kommunikation (Chats, E-Mails, Protokolle von Telefon- und Innenraumgesprächen) wörtlich (hier UA S. 72 bis 74, 100 bis 103, 105 bis 109, 113, 115, 120 bis 121, 123 bis 146, 148 bis 150, 152 bis 174, 176 bis 177, 179 bis 180, 183 bis 185, 187, 189 bis 196, 199, 201, 203 bis 205 und 207 bis 210) oder auch nur in einer ausführlichen Inhaltsangabe wiederzugeben (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4 mwN; s. auch Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350 mwN).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger

    Es ist regelmäßig verfehlt, die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen aus der Hauptverhandlung in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der

    Eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung oder die breite Wiedergabe von Chat-Inhalten ist deshalb regelmäßig verfehlt und kann die gebotene Würdigung, Abwägung und Gewichtung der einzelnen Beweise nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99 mwN; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 330/17

    Schuldspruchänderung; Prozesshindernis der bereits eingetretenen Rechtskraft.;

    Dieses Urteil hatte der Senat auf die Revision des Angeklagten unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels mit Ausnahme der Fälle 180 bis 182 der Anklageschrift (zwei Fälle der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betreffend Einfuhrfahrten vom 18. Dezember 2013 (790 g Marihuana) und vom 30. Dezember 2013 (925 g Marihuana) sowie ein weiterer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (1.095,137 g Marihuana, die bei der Wohnungsdurchsuchung am 15. Januar 2014 sichergestellt wurden)) im Schuldspruch, im gesamten Strafausspruch sowie im Ausspruch über die Einziehung von "Marihuana aus Plastikdose' mit Beschluss vom 30. Juni 2015 (3 StR 179/15) aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Hamburg, 24.07.2018 - 1 Rev 29/18

    Verlesbarkeit von Behördengutachten; Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit

    Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln hat das Tatgericht im Urteilstenor Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts anzugeben (BGH, Beschl. v. 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, BeckRS 2015, 12836).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht