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   BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90   

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BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Beschwer des Angeklagten - Unerlaubtes Handeltreiben - Unerlaubtes Veräußern - Gewinnstreben - Lagerhaltung - Beweisantrag - Beweistatsache - Beweisthema

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht als Handeltreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Beweiswürdigung und gebundene Beweiserhebung (RA Gerhard Strate)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 162
  • NJW 1991, 435
  • MDR 1991, 72
  • NStZ 1990, 602
  • NStZ 1991, 449 (Ls.)
  • StV 1991, 2
  • JR 1991, 470
  • JR 1991, 472
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Schließlich wäre zu beachten gewesen, daß schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, umsatzfördernde Handlungen vorgenommen werden, als Handeltreiben zu würdigen ist (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (278)).
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Nicht beschwert ist der Angeklagte durch die unterbliebene Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit mindestens 100 g Haschisch, die er etwa Ende Juni 1988 dem Zeugen H. aus einer tatsächlich vorhandenen Menge ernsthaft anbot (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 19).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Schließlich wäre zu beachten gewesen, daß schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, umsatzfördernde Handlungen vorgenommen werden, als Handeltreiben zu würdigen ist (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (278)).
  • BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89

    Voraussetzung der Einstufung einer Tat als versuchte schwere räuberische

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Zutreffend geht das Landgericht von der nicht geringen Menge von 2 kg Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 3 % THC (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 6) aus, die er etwa Ende Juni 1988 unerlaubt in Besitz hatte.
  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Wenn aber ein Angeklagter aus - für die Würdigung einer Zeugenaussage oft nicht vorrangigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1990 - 1 StR 68/90 - S. 7, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) - Hilfstatsachen zu früherem Verhalten eines Zeugen die Unglaubwürdigkeit dieses Zeugen folgern will, dann ist es ihm zuzumuten, diese Hilfstatsachen genau und substantiiert darzulegen (ebenso schon BGHSt 27, 95 (97) [BGH 22.12.1976 - 3 StR 393/76]), damit das Gericht die Bedeutung dieser Hilfstatsachen, auf die es ankommen soll, prüfen und gegebenenfalls auch als wahr unterstellte Tatsachen in seine Beweiswürdigung einbeziehen kann, ohne zeitaufwendige Beweiserhebungen durchzuführen.
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 210/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnungsgesuche gegen

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Diese - von der Beweisperson wahrgenommenen - Umstände und Handlungen müssen unter Beweis gestellt und im Beweisantrag erkennbar gemacht werden (BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 4: "ganz oder teilweise zu Unrecht belastet"; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205 f: "Verhaltensauffälligkeiten"; ähnlich BGHR a.a.O. 13).
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Zwar ist in BGHSt 1, 137 (138) der Begriff "Anstiftung" als "Rechtstatsache" und zur Begründung eines Beweisantrages als ausreichend bezeichnet worden.
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 15 betreffen die anders gelagerten Fälle wörtlich in die Hauptverhandlung durch Verlesung eingeführter Vernehmungsniederschriften oder einer durch Inaugenscheinnahme eingeführten Urkunde.
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 15 betreffen die anders gelagerten Fälle wörtlich in die Hauptverhandlung durch Verlesung eingeführter Vernehmungsniederschriften oder einer durch Inaugenscheinnahme eingeführten Urkunde.
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Bei der von der Revision weiterhin erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats (a.a.O. 21) kann es bei Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Lage der Dinge nur so gewesen sein, daß sich aus dem angefochtenen Urteil selbst die Tatsache des Vorhalts und der Inhalt des vorgehaltenen Teils der Niederschrift ergeben haben, wie auch durch die Bezugnahme auf BGHSt 21, 285, 286 bestätigt wird.
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
  • BGH, 22.12.1976 - 3 StR 393/76

    Unterschiedlichkeit der Warnwirkung einer Verbüßung von Freiheitsstrafe und

  • RG, 28.01.1905 - 3446/04

    Ist in dem Antrage auf Vernehmung von Zeugen darüber, daß ein Kind verdorben und

  • RG, 31.01.1895 - 4689/94

    Ist der in der Hauptverhandlung gestellte Beweisantrag des Angeklagten, über die

  • RG, 14.01.1907 - I 967/06

    Kann das Gericht den Antrag auf Vernehmung von Zeugen über gewisse

  • RG, 12.11.1923 - III 844/23

    Wann können Beweisanträge abgelehnt werden, weil sie auf Werturteile

  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Die bloße Bezeichnung einer Akte und die Angabe, dass sich aus dieser Akte die Unwahrheit einzelner Angaben der Zeugin A. N. und das Vorliegen einer "tiefgreifenden psychischen Störung" bei dieser Zeugin ergeben hätte, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90, NStZ 1990, 602).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Zur Bedeutung des Merkmals der Konnexität für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen (Fortführung von BGHSt 37, 162; 39, 251).

    Die Wertung des Oberlandesgerichts, insoweit handele es sich nicht um einen ordnungsgemäßen Beweisantrag, da keine dem Beweis durch Vernehmung des Zeugen zugängliche, hinreichend konkrete Tatsachen unter Beweis gestellt werden (vgl. BGHSt 37, 162, 163 f.; 39, 251, 253), ist nicht zu beanstanden.

    Ein Beweisantrag i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO setzt als erstes Erfordernis eine konkrete und bestimmte Behauptung einer Tatsache voraus (vgl. BGHSt 37, 162, 164 f.).

    Denn in dem Antrag fehlt jeder Hinweis auf eine Wahrnehmungsgrundlage des Zeugen für dieses Werturteil (vgl. BGHSt 37, 162, 164).

    Die bloße Wiedergabe der von einem Zeugen erwarteten Wertungen oder Schlußfolgerungen kann die Behauptung der Tatsachen, an die sich die Bewertung möglicherweise knüpfen läßt, nicht ersetzen (vgl. BGHSt 37, 162, 164; 39, 251, 254; BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 4, 13, 31).

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Die Notwendigkeit einer solchen Trennung von Beweistatsache und Beweisziel wird besonders deutlich angesichts dessen, daß die Beweisbehauptung einer exakten und sinnvollen Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zugänglich sein muß (BGHSt 37, 162, 165; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 45).

    Bei Werturteilen hat die Rechtsprechung in vergleichbarer Weise darauf abgestellt, daß die Angabe von bloßen Wertungen wie denen, daß jemand "unglaubwürdig" (RGSt 27, 95, 97), "verhaltensgestört", "süchtig" oder "angeheitert" sei, die Behauptung derjenigen Tatsachen nicht ersetzen kann, an die die betreffende Wertung sich möglicherweise knüpfen läßt (BGHSt 37, 162).´.

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