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   BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85   

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BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85 (https://dejure.org/1985,2285)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1985 - 3 StR 191/85 (https://dejure.org/1985,2285)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 3 StR 191/85 (https://dejure.org/1985,2285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 558
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85
    Sein Streben muß das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; NJW 1985, 208, 209), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - und vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84

    Tateinheit bei der Hinterziehung mehrerer Steuerarten - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85
    Sein Streben muß das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; NJW 1985, 208, 209), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - und vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85).
  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84

    Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85
    Sein Streben muß das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; NJW 1985, 208, 209), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - und vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85
    Sein Streben muß das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; NJW 1985, 208, 209), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - und vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85).
  • RG, 19.06.1941 - 3 D 212/41

    1. Einer vollendeten Zuwiderhandlung gegen den § 1 VO. über Strafen und

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85
    Grob eigennützig im Sinne von § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO verkürzt Steuern, wer sich bei seinem Verhalten von dem Streben nach eigenem Vorteil in einem besonders anstößigen Maße leiten läßt (RGSt 75, 237, 240).
  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13

    Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß §

    Dabei muss das Gewinnstreben des Täters das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 220/84, NJW 1985, 208; Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 548/90, wistra 1991, 106; Urteil vom 23. Januar 1991 - 3 StR 365/90, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 1 Eigennutz 4; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 191/85, wistra 1985, 228).
  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 99/16

    Tatzeitprinzip (Anwendbarkeit des Regelbeispiels einer alten Fassung);

    Dabei muss das Gewinnstreben des Täters das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 1984 - 2 StR 220/84, BGHSt 33, 35 (nicht abgedruckt); vom 20. November 1990 - 1 StR 548/90, wistra 1991, 106; vom 23. Januar 1991 - 3 StR 365/90, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 1 Eigennutz 4 und vom 24. Juli 1985 - 3 StR 191/85, wistra 1985, 228).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Indes ist hieraus ein Ergebnis für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht herzuleiten, weil der Tatrichter nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gehalten ist, die bestimmenden (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) Strafzumessungsgründe mitzuteilen; eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH bei Dallinger MDR 1971, 721; BGH NStZ 1985, 558).
  • BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86

    Kuriertätigkeit als Handeltreiben; Begehung der Tat im Inland

    Der Tatrichter ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gehalten, die bestimmenden Strafzumessungsgründe mitzuteilen; eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (vgl. u.a. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH Urteil vom 2. Juni 1964 - 5 StR 161/64; Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 721; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 191/85, mitgeteilt in NStZ 1985, 558).
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  • NStZ 1985, 558
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84

    Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer

    Auszug aus BGH, 24.06.1985 - 3 StR 191/85
    BGH NJW 1985, 208.
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86

    Verurteilung wegen Betrugs und wegen Steuerhinterziehung - Erlangung

    Der Tatrichter hat die gesetzlichen Merkmale dieses Regelbeispiels zutreffend ausgelegt; seine darauf gegründete Wertung ("ausgeprägte Gewinnsucht", Aufbau eines "Täuschungsgebäudes großen Ausmaßes", vgl. UA S. 80) wird von den Feststellungen getragen und hält sich im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (vgl. BGH wistra 1984, 147, 227; BGH NStZ 1985, 459; BGH, Urteil vom 24. Juni 1985 - 3 StR 191/85).
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