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   BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54373
BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16 (https://dejure.org/2016,54373)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2016 - 3 StR 193/16 (https://dejure.org/2016,54373)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16 (https://dejure.org/2016,54373)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 Alt 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 Variante 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Verletzung der Aufklärungspflicht des Oberlandesgerichts im Rahmen einer Verurteilung wegen einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablehnung eines Beweisantrages - wegen Bedeutungslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachweis einer Verletzung der Aufklärungspflicht des Oberlandesgerichts im Rahmen einer Verurteilung wegen einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 5 S. 2; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Nachweis einer Verletzung der Aufklärungspflicht des Oberlandesgerichts im Rahmen einer Verurteilung wegen einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 119
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16
    Ob der Beschluss des Oberlandesgerichts ungeachtet dessen den an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit zu stellenden Darlegungsanforderungen genügt (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111), bedarf keiner Entscheidung.

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111 mwN).

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16
    Denn mit der Stoßrichtung, der Beschluss sei unzureichend begründet, ist die Rüge nicht erhoben (vgl. zur Maßgeblichkeit der Angriffsrichtung einer Rüge BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94 mwN).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16
    Ob der Ablehnungsbeschluss insoweit den an ihn zu stellenden Anforderungen gerecht wird (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; LR/Becker aaO, § 244 Rn. 350; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 244 Rn. 43h), bedarf keiner Entscheidung, weil dies hinsichtlich der Ablehnung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht vom Angriff des Beschwerdeführers erfasst wird.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Zur Begründung der Aufklärungsrüge muss der Revisionsführer nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO aber auch darlegen, welche für das Gericht erkennbaren, konkret zu schildernden Umstände es zu der weiteren Aufklärung drängten (ständ. Rechtsprechung, vgl. nur BGH NStZ 1999, 45; BGH NStZ-RR 2017, 119; Becker in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 244 Rn. 366; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 244 Rn. 102).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 132/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, inwieweit die Strafkammer mit Blick auf das im Beweisantrag angegebene Beweisziel gehalten gewesen wäre, bereits im Ablehnungsbeschluss solche - für sich gesehen nicht zu beanstandende - Erwägungen mitzuteilen (zu den grundsätzlich geltenden Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit s. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225 f.).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Da eine zulässige Aufklärungsrüge auch die Darlegung der Umstände und Vorgänge voraussetzt, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste, bedeutsam sein können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1993 - 5 StR 180/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 mwN; vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; Urteile vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18 Rn. 12; vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20 Rn. 14), wären hier solche Angaben erforderlich gewesen.
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Denn jedenfalls legt die Revision nicht dar, aufgrund welcher Umstände sich die Strafkammer zu der vermissten weiteren Beweiserhebung gedrängt sehen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; Urteile vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471; vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102), obwohl sie über die örtlichen Verhältnisse und die konkreten Sichtverhältnisse am Unfallort bereits Beweis erhoben hatte, unter anderem durch die Vernehmung der beiden Polizeibeamten H. und S., die dem Angeklagten in der Tatnacht gefolgt waren und den Unfallort kurz nach ihm erreicht hatten, sowie die Inaugenscheinnahme von Lichtbildern vom Unfallort und die Verlesung eines Aktenvermerks über die Auswertung der Videoaufzeichnung.
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen im Grundsatz denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, weshalb sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; vom 5. August 2015 - 1 StR 300/15, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 30; vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; ferner LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225 mwN).
  • OLG Bamberg, 26.06.2017 - 3 Ss OWi 800/17

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei durch Verkehrszeichen angeordneter

    Für die Aufklärungsrüge bedarf es hierzu unter anderem des Vortrags, weshalb sich der Tatrichter zu entsprechender Aufklärung gemäß § 46 I OWiG i.V.m. § 244 II StPO gedrängt sehen musste (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.12.2016 - 3 StR 193/16 = NStZ-RR 2017, 119 und 31.05.2016 - 1 StR 22/16 [bei juris], jew. m.w.N.).
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