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   BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97   

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https://dejure.org/1997,3231
BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,3231)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1997 - 3 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,3231)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,3231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 769/96

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97
    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen (und der überflüssigen Aufzählung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise, auf denen das Urteil beruhen soll), die Aussage der Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Inhalt und Umfang werden dabei durch die Aufgabe der Beweiswürdigung bestimmt, eine nachvollziehbare und revisionsrechtlich nachprüfbare Begründung dafür zu geben, wie das Gericht zu seinen Feststellungen gekommen ist (BGH NStZ-RR 1997, 270; 2015, 180).

    Im Hinblick auf den vorstehend beschriebenen Zweck der Beweiswürdigung ist es regelmäßig verfehlt, die Beweiswürdigung mit einer Aufzählung der Beweismittel einzuleiten, auf denen die Feststellungen beruhen sollen; bestenfalls ist dies überflüssig (BGH NStZ-RR 1997, 270).

  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive

    d) Der Senat sieht Anlass zu der Bemerkung, dass die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren, sondern das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97, NStZ-RR 1997, 270).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96 , vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 , vom 3. Juni 1997 - 4 StR 213/97 , vom 11. November 1997 - 4 StR 501/97).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00

    Darstellung von Zeugenvernehmungen in der Urteilsbegründung; Verwerfung der

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen; sie sollen nicht das vom Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten- und Zeugenäußerungen ersetzen, sondern vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen; eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997, 377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99).
  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97

    Inhalt der Hauptverhandlung

    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99

    Umfang und Art der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen, sondern deren Ergebnis wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen sollen; eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997, 377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch

    Dazu hat der Bundesgerichtshof (vgl. hierzu BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12) vielfach darauf hingewiesen, daß die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren.
  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 3 Ss 416/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Berufungsurteil bei erstinstanzlicher

    Die Beweiswürdigung dient auch nicht dazu, für alle Sachverhaltsfeststellungen einen Beleg zu erbringen oder mitzuteilen, welche Beweise in der Hauptverhandlung erhoben wurden unter breiter Darstellung des Inhalts der Angaben des Angeklagten und der Bekundungen der Zeugen, was sogar fehlerhaft sein kann, weil es lediglich Beweisdokumentation, nicht aber Beweiswürdigung wäre (BGH, NStZ 1985, S. 184; 1996, S. 326; 1997, S. 377; 2007, S. 720; NStZ-RR 1997, S. 270; 1998, S. 277; 2000, S. 293).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme

    heranzuziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung wesentlich ist (BGH, bei Zschockelt, NStZ 1997, 266; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; vgl. auch BGH NStZ 1985, 184).
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