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   BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18   

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https://dejure.org/2018,21495
BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18 (https://dejure.org/2018,21495)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2018 - 3 StR 197/18 (https://dejure.org/2018,21495)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18 (https://dejure.org/2018,21495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO
    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende Mitteilung über den Zeitpunkt des Wegfalls eines der Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 S. 1 StPO, § 45 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision bei Versäumung aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision bei Versäumung aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18
    In Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist; dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH NStZ-RR 2016, 86 mwN; LR/Graalmann-Scheerer StPO, 27. Auflage, § 45 Rn 15).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 444/16

    Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender Mitteilung vom

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18
    Dem schließt sich der Senat an und verweist ergänzend auf seinen Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris.
  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 80/23

    Antrag eines Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Entscheidend für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem in der Person des Angeklagten das Hindernis weggefallen ist, mithin in der vorliegenden Konstellation, wann der Verurteilte Kenntnis von der nicht fristgerecht vorgelegten Revisionsbegründung erlangt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2023 - 3 StR 197/23, juris Rn. 4; vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 423/20, NStZ 2021, 245 Rn. 9; vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19, NStZ-RR 2020, 49, 50; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.).

    Dies gilt auch, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 423/20, NStZ 2021, 245 Rn. 9; vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19, NStZ-RR 2020, 49, 50; vom 2. April 2019 - 3 StR 63/19, juris Rn. 5 f.; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.).

  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 423/20

    Verwerfung des Antrags eines Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Denn maßgebend für den Beginn der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO ist der Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte selbst Kenntnis von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erlangt hat (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2019 - 5 StR 539/19, juris; vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19, NStZ-RR 2020, 49, 50; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, StraFo 2017, 66; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145).

    Daher hätten mit dem Verteidigervorbringen Angaben dazu gemacht werden müssen, wann der Angeklagte Kenntnis von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erlangt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 570/18, StraFo 2019, 469, 470; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, StraFo 2017, 66; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145).

  • BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18

    Zurücknahme und Verzicht (Zurücknahme des Angeklagten nach Einlegung durch den

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18 - Rn. 3, juris; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 08.01.2019 - 3 StR 548/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zeitpunkt des

    In Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis weggefallen ist, das der Fristwahrung entgegenstand; dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2 f.; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 15).
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