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   BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98   

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https://dejure.org/1998,3295
BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98 (https://dejure.org/1998,3295)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1998 - 3 StR 22/98 (https://dejure.org/1998,3295)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1998 - 3 StR 22/98 (https://dejure.org/1998,3295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung wegen des Verfahrenshindernisses unwirksamer Anklage - Sexueller Missbrauch von Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 13
  • StV 1998, 469
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98
    In diesen Fällen ist es als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (BGH NStZ 1995, 245).

    Grundsätzlich ist die zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist (BGH NStZ 1995, 245).

  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98
    Dieser Mangel ist zum Nachteil des Angeklagten um so gravierender, als dem Senat aus Verfahrensrügen bekannt ist, daß die Kinder ihre trunksüchtigen Eltern und deren Zechgenossen, zu denen der Angeklagte gehörte, beschuldigen, in der Zechrunde Taten der geschilderten Art begangen zu haben und daß die Kinder, wie vom Landgericht festgestellt, mit dem Verfahren erreichen wollen, bei ihren Pflegeeltern zu bleiben und nicht wieder in die jedenfalls damals asozialen Verhältnisse bei ihren Eltern zurückzumüssen (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206).
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98
    Bei der Beweiswürdigung zur Frage der Glaubwürdigkeit - vor allem bei sehr jungen kindlichen Tatopfern - dürfen nicht als erwiesen angesehene gewichtige weitere Beschuldigungen nicht so behandelt werden, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (BGH NStZ 1996, 98; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98
    Der - möglichst kurz zu bemessende (BGHSt 10, 137, 140; Rieß in LR 24. Aufl. StPO § 200 Rdn. 12) - Tatzeitraum muß aber bezeichnet werden (BGH bei Dallinger MDR 1972, 752; BGHR StPO § 200 I 1 3, 7, 13, 14).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98
    Bei der Beweiswürdigung zur Frage der Glaubwürdigkeit - vor allem bei sehr jungen kindlichen Tatopfern - dürfen nicht als erwiesen angesehene gewichtige weitere Beschuldigungen nicht so behandelt werden, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (BGH NStZ 1996, 98; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98
    Dieser Mangel ist zum Nachteil des Angeklagten um so gravierender, als dem Senat aus Verfahrensrügen bekannt ist, daß die Kinder ihre trunksüchtigen Eltern und deren Zechgenossen, zu denen der Angeklagte gehörte, beschuldigen, in der Zechrunde Taten der geschilderten Art begangen zu haben und daß die Kinder, wie vom Landgericht festgestellt, mit dem Verfahren erreichen wollen, bei ihren Pflegeeltern zu bleiben und nicht wieder in die jedenfalls damals asozialen Verhältnisse bei ihren Eltern zurückzumüssen (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Nur wenn das Geschehen der jeweiligen Einzeltat nicht mehr durch Beschreibung der Umstände seines Ablaufs näher konkretisiert werden kann, besitzt die Bezeichnung der Tatzeit der Einzelhandlung oder des Zeitraums der Tatserie für die Festlegung des Verfahrensgegenstandes solche Bedeutung, daß sie einen unverzichtbaren Rahmen für die Umgrenzung des Verfahrensgegenstandes bildet (BGH, Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98).

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.

  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Diese ist nur ausnahmsweise, nämlich in Verbindung mit einem gleichzeitig ergehenden Haftbefehl, durch den die Prüfung des dringenden Tatverdachts zum Ausdruck gebracht wird, geeignet, einen ausdrücklichen Eröffnungsbeschluss zu ersetzen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 13).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 544/04

    (Schwerer) Sexueller Missbrauch eines Kindes; Beweiswürdigung (Aussage gegen

    Bei der Beweiswürdigung zur Frage der Glaubwürdigkeit - vor allem bei sehr jungen kindlichen Tatopfern - dürfen nicht als erwiesen angesehene gewichtige weitere Beschuldigungen nicht so behandelt werden, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7; BGH NStZ 1996, 98; BGH NStZ-RR 1999, 13, 14).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 369/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Aussage gegen

    Dies gilt besonders, wenn die einzige Belastungszeugin in der Hauptverhandlung ihre Vorwürfe ganz (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; BGH, Beschluss vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 21 Ss 515/18

    Versäumung der Urteilsabsetzungsfrist wegen Gewährung von Akteneinsicht an den

    Vielmehr wäre das Gericht gehalten gewesen, die Akten von dem Verteidiger rechtzeitig zur Urteilsabsetzung zurückzufordern, da dem Gericht die Überwachung der Fristen oblag (vgl. BGH, StV 1998, 469; Thüringer OLG, Beschluss vom 13. Mai 2004, Az.: 1 Ss 87/04, zitiert nach juris).
  • OLG München, 15.11.2011 - 5St RR (I) 64/11

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Schweigen des Angeklagten; Einziehung

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98 - (StV 1998, 469, 470) darauf hingewiesen hat, dass für die Umschreibung eines bestimmten Tatzeitraums die für einen Angeklagten häufig nicht verständliche Leerformel "in nicht rechtsverjährter Zeit" nicht ausreiche, da offenbleibe, in welchem Jahr die Taten begangen worden sein sollen, betrifft diese Entscheidung, worauf Schneider zu Recht hingewiesen hat (KK-StPO, 6. Aufl. § 200 Rdn. 3), besonders gelagerte Sachverhaltskonstellationen bei Serienstraftaten, die hier nicht gegeben sind.
  • AG Freiburg, 22.07.2020 - 25 Ds 230 Js 23725/18

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
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