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   BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11   

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https://dejure.org/2011,3255
BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11 (https://dejure.org/2011,3255)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - 3 StR 223/11 (https://dejure.org/2011,3255)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11 (https://dejure.org/2011,3255)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 15 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz); Strafzumessung; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Vermeidbarkeit; Vorwerfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Mordmerkmal der Heimtücke: Spontaner Entschluss zur Tötung des zweiten Opfers nach vorangegangener heimtückischer Tötung des ersten Opfers

  • Wolters Kluwer

    Heimtücke bei engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen einer vorangegangenen heimtückischen Tötung eines anderen und der sich daran anschließenden Tötung des nächsten Opfers

  • rewis.io

    Mordmerkmal der Heimtücke: Spontaner Entschluss zur Tötung des zweiten Opfers nach vorangegangener heimtückischer Tötung des ersten Opfers

  • ra.de
  • rewis.io

    Mordmerkmal der Heimtücke: Spontaner Entschluss zur Tötung des zweiten Opfers nach vorangegangener heimtückischer Tötung des ersten Opfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1; StGB § 211
    Heimtücke bei engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen einer vorangegangenen heimtückischen Tötung eines anderen und der sich daran anschließenden Tötung des nächsten Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aktuelle Entscheidungen zum Mord

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 35
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10).
  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 315/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; Würdigung des Nachtatverhaltens; Fernliegen des

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Es hat seine Entscheidung ohne Rechtsfehler an den Maßstäben ausgerichtet, welche die Rechtsprechung für die Strafmilderung bei mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Kapitaldelikten entwickelt hat (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 2 StR 650/95, NStZ-RR 1996, 161, 162; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 295; Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 18), und die maßgebenden, sich aus den Feststellungen ergebenden Gesichtspunkte in seine Bewertung einbezogen.
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05

    Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff;

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, kommt es beim heimtückisch begangenen Mord hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs an (vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384).
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass Heimtücke nur zu bejahen ist, wenn der Täter bei Beginn des ersten Angriffs mit Tötungsvorsatz handelt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 699/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Bei dieser Fallkonstellation fehlt es an der den Heimtückemord kennzeichnenden besonderen Gefährlichkeit der Tatbegehung, die darin liegt, dass der Täter in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tötung ausnutzt, indem er es in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder ihn doch wenigstens zu erschweren (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 143; Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Bei dieser Fallkonstellation fehlt es an der den Heimtückemord kennzeichnenden besonderen Gefährlichkeit der Tatbegehung, die darin liegt, dass der Täter in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tötung ausnutzt, indem er es in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder ihn doch wenigstens zu erschweren (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 143; Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10).
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
    Es hat seine Entscheidung ohne Rechtsfehler an den Maßstäben ausgerichtet, welche die Rechtsprechung für die Strafmilderung bei mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Kapitaldelikten entwickelt hat (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 2 StR 650/95, NStZ-RR 1996, 161, 162; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 295; Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 18), und die maßgebenden, sich aus den Feststellungen ergebenden Gesichtspunkte in seine Bewertung einbezogen.
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (st. Rspr. BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).
  • BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Hinderung des Opfers sich zu verteidigen oder zu

    So kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).
  • BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14

    Heimtückemord (Voraussetzungen: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35; vom 28. August 2014 - 5 StR 332/14, beide mwN).
  • LG Düsseldorf, 05.04.2013 - 17 Ks 2/13

    Mord im Neusser Jobcenter: Lebenslang für Ahmed S.

    b) Da der Angeklagte bereits bei Zufügung des ersten Stichs mit (bedingtem) Tötungsvorsatz handelte, kann es dahinstehen, ob die Voraussetzungen einer heimtückischen Tötung auch dann vorliegen, wenn ein Angriff mit Körperverletzungsvorsatz beginnt, mit Tötungsvorsatz fortgesetzt wird und die Zeit zwischen den Einzelakten so kurz ist (vgl. Schneider in: Münchener-Kommentar zum StGB, 2. Auflage, § 211 Rn. 163: " uno actu "), dass das Tatopfer - wie vorliegend gegeben - keine Möglichkeit hat, dem Angriff nach dem ersten Einzelakt irgendwie zu begegnen (vgl. auch BGH Urteil 15. September 2011 - 3 StR 223/11 - NStZ 2012, 35; Urteil vom 11. Oktober 2005- 1 StR 250/05 - NStZ 2006, 96).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. etwa BGHSt 32, 382, 384; BGH NStZ 2012, 35).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12

    Heimtücke (Arglosigkeit bei vorherigen Todesdrohungen); minder schwerer Fall des

    Jedoch entfällt die Arglosigkeit dann nicht, wenn die Spanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem Angriff zu kurz war, um dem Opfer noch zu ermöglichen, dem Angriff zu begegnen (BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11 mwN; zusammenfassend Schneider in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 151 mwN in Fn. 615).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    aa) Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs nicht versieht, also die Vorstellung hat, vor einem Angriff sicher zu sein (StV 98, 944 f.), wer bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einer lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGH 20, 301, 302; 32, 382, 384 f.; 39, 353, 368; 41, 79; 48, 207, 210; NStZ 02, 368; 09, 29 f.; NStZ 12, 35; NStZ-RR 07, 175; 12, 245).
  • BGH, 28.08.2014 - 5 StR 332/14

    Heimtücke bei offen feindseligem Angriff nur, wenn Opfer trotz Erkennens der

    Hierfür wäre bei dem festgestellten offen feindseligen Angriff nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15 mwN, insoweit in BGHSt 37, 397 nicht abgedruckt; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).
  • BGH, 28.11.2013 - 5 StR 514/13

    Strafzumessung beim Mord

  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
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