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   BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14   

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https://dejure.org/2014,24563
BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14 (https://dejure.org/2014,24563)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2014 - 3 StR 224/14 (https://dejure.org/2014,24563)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2014 - 3 StR 224/14 (https://dejure.org/2014,24563)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 46 StGB; § 29a Abs. 2 BtMG
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur bei Abfassung der Urteilsgründe; unangemessen breite Urteilsgründe; bloße Wiedergabe des Beweisergebnisses bei fehlender Würdigung); rechtsfehlerhafte Strafzumessung (unzureichend begründeter ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 1 S 1 StPO
    Strafurteil: Abfassen der Urteilsgründe; Wiedergabe des Beweisergebnisses; Darstellungsweise der Beweiswürdigung von Indiztatsachen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tragfähige Darlegung von Indizien in einem Strafverfahren

  • rewis.io

    Strafurteil: Abfassen der Urteilsgründe; Wiedergabe des Beweisergebnisses; Darstellungsweise der Beweiswürdigung von Indiztatsachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die tragfähige Darlegung von Indizien in einem Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kleiner Grundkurs vom BGH: Wie fasse ich Urteilsgründe/Beweiswürdigung ab?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 349
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
    Es ist zwar anzuerkennen, dass die Abfassung der Urteilsgründe stets auch Ausdruck individueller richterlicher Gestaltung und Bewertung sowie der in Spruchkörpern gewachsenen Erfahrung und Übung ist (so auch schon BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720).

    Die Annahme, es sei notwendig, das Revisionsgericht im Detail darüber zu unterrichten, welche Ergebnisse die im Hauptverhandlungsprotokoll verzeichneten Beweiserhebungen erbracht haben, ist verfehlt (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720).

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00

    Darstellung von Zeugenvernehmungen in der Urteilsbegründung; Verwerfung der

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
    So ist es regelmäßig nicht angebracht, Zeugenaussagen in umfänglicher Weise ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung wiederzugeben; denn die bloße Wiedergabe des Beweisergebnisses ersetzt nicht dessen Würdigung (BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00, bei Becker, NStZ-RR 2001, 257, 264).
  • BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08

    Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
    Das Abfassen unangemessen breiter Urteilsgründe ist weder durch § 267 StPO noch sachlich-rechtlich geboten, da es, unabhängig von der vermeidbaren Bindung personeller Ressourcen beim Tatgericht, dazu geeignet sein kann, den Blick auf das Wesentliche zu verstellen und damit den Bestand des Urteils zu gefährden (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, BGHR StPO § 267 Darstellung 2).
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Umstände Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (vgl. schon BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen daher so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, juris Rn. 8, mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz)).

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen dabei so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (siehe nur BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz); Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz); Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21 f. mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16

    Nicht tragfähige Beweiswürdigung zur Drohung bei der Verurteilung wegen

    Die Urteilsgründe enthalten weitgehend keine Würdigung der erhobenen Beweise, sondern - von UA S. 18 bis UA S. 34 - eine reine Dokumentation der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, in der etwa die durch den Verteidiger abgegebene Einlassung des Angeklagten M. über zweieinhalb Seiten im Wortlaut wiedergegeben wird (zu den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen dabei so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).

  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen deshalb nicht nur die für erwiesen erachteten Tatsachen, ihre rechtliche Würdigung sowie die für die Entscheidung der Straffrage maßgeblichen Erwägungen wiedergeben (vgl. § 267 StPO); der Tatrichter ist außerdem verpflichtet, seine Beweiserwägungen so geschlossen und aus sich heraus verständlich in den schriftlichen Urteilsgründen niederzulegen, dass die Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Kontrolle anhand des genannten Maßstabes einer sachlich-rechtlichen Überprüfung zugänglich ist (st. Rspr; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, juris; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10; vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180).

    Zwar ist es regelmäßig weder erforderlich noch zweckmäßig, das Revisionsgericht im Einzelnen darüber zu unterrichten, welche Ergebnisse die im Hauptverhandlungsprotokoll verzeichneten Beweiserhebungen erbracht haben (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN).

  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Die wesentlichen Beweiserwägungen sind in den schriftlichen Urteilsgründen so darzulegen, dass die tatgerichtliche Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler hin zu überprüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, Rn. 6 und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen daher so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN).
  • BGH, 17.03.2021 - 4 StR 155/20

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Differenzierung der tatbestandlichen

    Eine umfangreiche Darstellung von mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen, die das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund treten lässt, sollte vermieden und sichergestellt werden, dass nur solche Umstände im Urteil Erwähnung finden, die in der Beweiswürdigung auch eine Rolle spielen (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 1 Ss 323/16

    Beweiswürdigung beim Tatvorwurf des Werfens roher Hühnereier auf Demonstration

    Das Tatgericht muss hierbei Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden; die Darstellung muss in sich stimmig sein und darf keine die Entscheidung betreffenden Fragen offen lassen (BGH BeckRS 2014, 17478, Rn. 5; BGH NStZ-RR 2013, 78, 79 [BGH 13.11.2012 - 3 StR 364/12] ).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13

    Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet;

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überspannte Anforderungen stellt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Senat, Urteil vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13).
  • BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 57/16

    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit eines sog. missing traders im Rahmen eines

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
  • LG Essen, 29.10.2020 - 52 KLs 39/19

    Schwere Körperverletzung

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