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   BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51   

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https://dejure.org/1951,190
BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51 (https://dejure.org/1951,190)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1951 - 3 StR 224/51 (https://dejure.org/1951,190)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51 (https://dejure.org/1951,190)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 252
  • NJW 1951, 611
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.04.1894 - 4435/93

    Bleiben in dem Falle, daß ein Angeklagter wegen mehrerer selbständiger Handlungen

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  • RG, 29.11.1918 - IV 796/18

    Steht § 398 Abs. 2 StPO. oder § 74 StGB. der Verhängung einer gleich hohen

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  • RG, 23.04.1881 - 3083/80

    Werden durch die in der Revisionsinstanz erfolgende Aufhebung der Gesamtstrafe

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  • RG, 12.07.1880 - 1733/80

    1. Begründet die unterlassene Befragung des Angeklagten gemäß §. 256 St.P.O. die

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  • RG, 26.05.1933 - I 1067/21

    Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für

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  • RG, 11.12.1882 - 2940/82

    Ist die Absicht des Gläubigers, seinen Schuldner, der die Schuld bestreitet, ohne

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  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Im Hinblick auf die selbständige Bedeutung einer Einzelstrafe (vgl. BGHSt 4, 346; 1, 252) sieht sich der Senat indes nach § 354 StPO aus Rechtsgründen gehindert, selbst die Einzelstrafen festzusetzen.
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23

    Gerichtlicher Verstoss gegen das Verbot der Schlechterstellung

    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt jedoch nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, NStZ-RR 2000, 39 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220).
  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Da das Verbot der "reformatio in peius" nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe, sondern auch der Einzelstrafen ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 21.05.1951 - 3 StR 224/51 = BGHSt 1, 252; Beschluss vom 23.08.2000 - 2 StR 171/00 = wistra 2000, 475 = BGHR StPO § 357 Erstreckung 7; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 331 Rn. 18 m.w.N.), kann das Berufungsurteil in Bezug auf die verhängte Einzelstrafe und die darauf aufbauende Gesamtstrafe keinen Bestand haben.
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