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   BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95   

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https://dejure.org/1995,3758
BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,3758)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1995 - 3 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,3758)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,3758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gleicher Strafrahmen für unerlaubten Besitz von Betäubungsmittlen und unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95
    Der Senat sieht davon ab, die Sache insoweit aufzuheben und zurückzuverweisen, sondern ändert den Schuldspruch ab, da das festgestellte Verhalten des Angeklagten die angewandte Strafvorschrift des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG jedenfalls in der Alternative des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfüllt und damit den gleichen Strafrahmen eröffnet (vgl. zum Konkurrenzverhältnis BGH NStZ 1993, 44 [BGH 23.09.1992 - 3 StR 275/92]).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95
    Dies rechtfertigt die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht (vgl. BGHSt 31, 163, 166 f.).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

    Daß der Angeklagte nicht zugleich wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH NStZ-RR 1996, 116), beschwert ihn nicht.
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dieser Tatbestand wird von dem der Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge schon deswegen nicht verdrängt, weil er den vollen Strafrahmen des § 29 a Abs. 1 BtMG eröffnet (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1).
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 568/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall;

    Allerdings erfüllt sein festgestelltes Verhalten tateinheitlich insoweit die Strafvorschrift des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in der Tatbestandsvariante des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Okto2 3 4 ber 1995 - 3 StR 225/95, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht das - uneigennützige - Verhalten der Angeklagten als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen gewertet; es beschwert die Angeklagte nicht, daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob sie tateinheitlich den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verwirklicht hat (vgl. BGH NStZ 1993, 44, 45; StV 1995, 197, 198; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 855).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 555/03

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    In den beiden Fällen, in denen die Angeklagten im Auftrag des Abu K. an den gesondert Verfolgten Ka. jeweils 3 kg Kokain übergaben (A. : Fall B III 1; Ah. : Fall B III 4), haben sie sich darüber hinaus tateinheitlich des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG schuldig gemacht (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97

    Gerichtliche Würdigung einer behaupteten Täuschung eines an einem

    Zu der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben in nicht geringer Menge tritt dann in Tateinheit der (täterschaftlich ausgeübte) unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinzu (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1).
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