Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2016 - 3 StR 231/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23509
BGH, 30.06.2016 - 3 StR 231/16 (https://dejure.org/2016,23509)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - 3 StR 231/16 (https://dejure.org/2016,23509)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 3 StR 231/16 (https://dejure.org/2016,23509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat bei gezielter Enthemmung durch Rauschmittelkonsum zur Tatbegehung; Mitursächlichkeit des Hangs für die Tatbegehung; maßgeblicher ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Hangs zum Konsum von Alkohol und Heroin im Übermaß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1; BtMG § 35 Abs. 1 S. 1
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Hangs zum Konsum von Alkohol und Heroin im Übermaß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mut antrinken - und die Entziehungsanstalt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 231/16
    Dieser symptomatische Zusammenhang erfordert, dass die Anlasstat in dem Hang ihre Wurzel findet (BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128), wobei eine Mitursächlichkeit ausreicht (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5).

    Dies begründete den symptomatischen Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat noch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; MüKoStGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 64 Rn. 45).

  • BGH, 08.06.2010 - 3 StR 162/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 231/16
    Soweit sie im Hinblick auf die Drogensucht des Angeklagten darauf abgestellt hat, dieser habe vor seinem Rückfall mehrere Therapien mit zum Teil längerfristigem Erfolg beendet und sei "immer wieder' in der Lage gewesen, sein Leben zu organisieren, kommt es hierauf nicht an, weil maßgeblich die Umstände im Zeitpunkt der Anlasstat und der letzten tatrichterlichen Hauptverhandlung sind (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 3 StR 162/10, juris Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 231/16
    Dieser symptomatische Zusammenhang erfordert, dass die Anlasstat in dem Hang ihre Wurzel findet (BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128), wobei eine Mitursächlichkeit ausreicht (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 3 StR 231/16
    Soweit sie im Hinblick auf die Drogensucht des Angeklagten darauf abgestellt hat, dieser habe vor seinem Rückfall mehrere Therapien mit zum Teil längerfristigem Erfolg beendet und sei "immer wieder' in der Lage gewesen, sein Leben zu organisieren, kommt es hierauf nicht an, weil maßgeblich die Umstände im Zeitpunkt der Anlasstat und der letzten tatrichterlichen Hauptverhandlung sind (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 3 StR 162/10, juris Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23

    Revision gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht belegter

    Soweit das Landgericht darauf verwiesen hat, der Angeklagte habe das Metamphetamin gezielt vor Tatbegehung eingenommen, um Hemmungen zu beseitigen, bleibt unberücksichtigt, dass ein symptomatischer Zusammenhang fehlen kann, wenn sich der Täter ohne Rauschmitteleinfluss zur Tat entscheidet und erst anschließend gezielt durch Einnahme von Rauschmitteln enthemmt, um die Tat leichter begehen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NJW 1990, 3282; Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 StR 231/16; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 39).
  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 173/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Fehlen eines symptomatischen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt es an dem für eine Unterbringung nach § 64 StGB erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Hang des Täters und der Anlasstat, wenn der Täter sich nüchtern zur Tat entschließt und sich sodann lediglich zur Erleichterung der Tatausführung Mut antrinkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 StR 231/16, juris Rn. 5; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht