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   BGH, 11.07.2017 - 3 StR 231/17   

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https://dejure.org/2017,29337
BGH, 11.07.2017 - 3 StR 231/17 (https://dejure.org/2017,29337)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2017 - 3 StR 231/17 (https://dejure.org/2017,29337)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17 (https://dejure.org/2017,29337)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 403 StPO, § 253 Abs 2 BGB
    Adhäsionsverfahren: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • IWW

    § 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1a StPO, § 253 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmerzensgeld - und die Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 231/17
    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs haben entschieden, dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB alle Umstände des Falles berücksichtigt und dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, juris Rn. 29).

    Dort wird im Gegenteil darauf abgestellt, dass das Gesetz in § 253 Abs. 2 BGB bei dem Ausgleich immaterieller Schäden gerade keine starre Regelung, sondern eine billige Entschädigung vorsieht, ohne dem Tatrichter hinsichtlich der zu berücksichtigenden oder berücksichtigungsfähigen Umstände Vorgaben zu machen (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, juris Rn. 46).

  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 324/14

    Bemessung der billigen Entschädigung in Geld im Adhäsionsverfahren (nur

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 3 StR 231/17
    Aus diesen Maßstäben lässt sich jedoch nicht die Annahme eines Rechtsfehlers folgern, wenn der Tatrichter - wie hier - die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigt, ohne dass diese dem Fall ihr besonderes Gepräge geben (so aber BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 2 StR 324/14, juris Rn. 10).
  • BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17

    Immaterieller Schaden (Adhäsionsausspruch: Berücksichtigung der wirtschaftlichen

    Insoweit sieht sich der Senat - in Übereinstimmung mit dem 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17) - nicht in einer entscheidungserheblichen Divergenz zum Beschluss der Vereinigten Großen Senate vom 16. September 2016 (VGS 1/16, JR 2017, 179; z. Veröff. in BGHZ best.).

    Vielmehr sieht das Gesetz in § 253 Abs. 2 BGB beim Ausgleich immaterieller Schäden gerade keine starre Regelung vor, sondern eine billige Entschädigung, ohne dem Tatrichter hinsichtlich der zu berücksichtigenden oder berücksichtigungsfähigen Umstände Vorgaben zu machen (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, aaO, Tz. 46; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17).

  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 438/17

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung einer

    Aus diesem Gebot für Ausnahmefallgestaltungen, das die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs auf die Frage formuliert haben, ob im Urteil Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schädigers oder des Geschädigten getroffen und Erörterungen zu ihrem Einfluss auf die Bemessung der billigen Entschädigung vorgenommen werden m ü s s e n (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, aaO, S. 69), lässt sich kein zur Annahme eines Rechtsfehlers führendes Verbot ableiten, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten zu berücksichtigen, selbst wenn sie dem Fall noch kein besonderes Gepräge geben (zutr. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17, und vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17, gegen BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 2 StR 324/14).
  • BGH, 17.10.2018 - 2 StR 259/18

    Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren (Berücksichtigung der

    Soweit der Senat früher angemerkt hat, es stelle regelmäßig einen Rechtsfehler dar, wenn der Tatrichter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten oder des Tatopfers bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt hat, ohne dass diese dem Fall ein besonderes Gepräge geben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2017 - 2 StR 495/13, 2 StR 137/14, 2 StR 203/14, 2 StR 324/14, NStZ 2018, 25 ff. mit Anm. Rackow, 2 StR 337/14, 2 StR 151/15, 2 StR 159/15, 2 StR 257/15, 2 StR 332/15, 2 StR 374/14, NStZ-RR 2017, 254, vom 11. Mai 2017 - 2 StR 401/15,2 StR 428/14, 2 StR 518/14, 2 StR 522/14, 2 StR 8/15, 2 StR 338/15, 2 StR 420/15, 2 StR 543/15, 2 StR 550/15, vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 und vom 5. Juli 2017 - 2 StR 135/17, 2 StR 239/17), hält er hieran zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17, BGHR StPO § 403 Anspruch 10; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17, NStZ-RR 2018, 25; Beschluss vom 28. November 2017 - 5 StR 438/17, NStZ-RR 2018, 55 f.) nicht fest.
  • BGH, 06.06.2018 - 2 StR 174/18

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Adhäsionsentscheidung

    Insbesondere erweist es sich nicht als rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes die begrenzten wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigt hat (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 5 StR 438/17, NStZ-RR 2018, 55; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17, BGHR StPO § 403 Anspruch 10; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 2 StR 324/14, NStZ 2018, 25, 26).
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