Rechtsprechung
BGH, 10.07.2014 - 3 StR 232/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 56 StGB
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Verhältnis von Sozialprognose und besonderen, in der Tat oder der Persönlichkeit des Angeklagten liegenden Umständen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB, § 267 Abs 3 S 4 StPO
Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Urteilsfeststellungen bei Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung - IWW
- Wolters Kluwer
Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung
- rewis.io
Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Urteilsfeststellungen bei Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung
- ra.de
- haerlein.de (Kurzinformation und Volltext)
Bewährung bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr, aber nicht mehr als 2 Jahren?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Bewährung: Straftat kurz vor Ende der Bewährung steht zweiter Bewährung nicht im Weg
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Klassischer Fehler XVI: die Krux mit der Bewährung
- beck-blog (Kurzinformation)
Prüfung im "luftleeren Raum": Keine Bewährung
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 11.11.2013 - 33 KLs 9/13
- BGH, 10.07.2014 - 3 StR 232/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3797
- NStZ-RR 2015, 41
- StV 2015, 174
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 232/14
Vielmehr ist bei der zu treffenden Prognoseentscheidung eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, bei der namentlich die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen sind, die von der Strafaussetzung für ihn zu erwarten sind (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 36). - BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 232/14
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Abs. 2 zu berücksichtigenden Faktoren nicht allein, aber auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Abs. 1 von Belang sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85). - BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04
Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - 3 StR 232/14
Die Tatbegehung während des Laufs einer Bewährungszeit schließt die erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht grundsätzlich aus (BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38).
- BGH, 09.04.2015 - 2 StR 424/14
Strafaussetzung zur Bewährung (Voraussetzungen bei einer Haftstrafe von über …
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach § 56 Abs. 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Abs. 1 von Belang sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 232/14, NJW 2014, 3797 f.). - OLG Braunschweig, 17.08.2021 - 1 Ss 36/21
Bewährung, Urteilsgründe, Bindung des Revisionsgerichts
Die Annahme oder die Verneinung einer günstigen Prognose bedarf dabei grundsätzlich einer eingehenden, nicht nur formelhaften, den Gesetzestext wiederholenden Darlegung, es muss aus den Urteilsgründen auch erkennbar sein, ob eine theoretisch mögliche Strafaussetzung mangels günstiger Kriminalprognose oder wegen des Fehlens besonderer Umstände nicht erfolgt ist (BGH, Beschl. v. 10.7.2014 - 3 StR 232/14, zitiert nach beck-online). - OLG Braunschweig, 11.08.2021 - 1 Ss 36/21
Zulässigkeit der Reststrafenaussetzung bei Vorstrafen und Bewährungsversagen; …
Die Annahme oder die Verneinung einer günstigen Prognose bedarf dabei grundsätzlich einer eingehenden, nicht nur formelhaften, den Gesetzestext wiederholenden Darlegung, es muss aus den Urteilsgründen auch erkennbar sein, ob eine theoretisch mögliche Strafaussetzung mangels günstiger Kriminalprognose oder wegen des Fehlens besonderer Umstände nicht erfolgt ist (BGH, Beschl. v. 10.7.2014 - 3 StR 232/14, zitiert nach beck-online).