Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3511
BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89 (https://dejure.org/1989,3511)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1989 - 3 StR 239/89 (https://dejure.org/1989,3511)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1989 - 3 StR 239/89 (https://dejure.org/1989,3511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe - Versuchsbeginn - Vorbereitungshandlung - Unmittelbares Ansetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 526
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51

    Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

    Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
    Die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 1952, 514 und 4 StR 117/76 vom 29. April 1976, in denen jeweils Raubversuch angenommen worden ist, stehen der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
    Allerdings wird die Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch nicht erst überschritten, wenn der Täter ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht, sondern schon dann, wenn er Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden, die mithin - aus der Sicht des Täters - das geschützte Rechtsgut in eine konkrete Gefahr bringen (BGH NStZ 1987, 20).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

    Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
    Die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 1952, 514 und 4 StR 117/76 vom 29. April 1976, in denen jeweils Raubversuch angenommen worden ist, stehen der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BGH, 20.11.1953 - 2 StR 312/53
    Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
    Das wäre - auch nach den Vorstellungen der Angeklagten - hier erst der Fall gewesen, wenn und sobald sie nach ihren Beobachtungen angenommen hätten, der Geschäftsführer sei nunmehr im Begriff, den Innenhof tatsächlich zu betreten (vgl. BGH NJW 1954, 567; vgl. ferner BGH bei Dallinger MDR 1971, 362; 1973, 728).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    In diesen Fällen bestand nämlich der wesentliche Unterschied darin, dass die Täter die Beute durch eine Gewalthandlung (BGHR StGB § 22 Ansetzen 11) an sich bringen wollten oder dies zumindest ins Kalkül gezogen hatten (BGH, Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 60/85), also die zusätzliche Schwelle des konkreten Ansetzens zur Gewaltausübung noch zu überwinden hatten.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Bevor sich die Sozialarbeiterin oder eine später an ihrer Stelle angeforderte Person nicht dem Verlangen des Angeklagten folgend zu dessen Zelle begab, lag ein unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB) zur Verwirklichung einer Geiselnahme, das ein unmittelbares Einmünden in die Tatbestandshandlung mit konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts erfordert, noch nicht vor (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 6, 11, 12).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10

    Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von

    Es bedurfte mithin keines neuen Willensimpulses bei einem der durch die Bandenabrede verbundenen Mittäter mehr, sondern die Angeklagten setzten mit der Weitergabe der Daten - was ihnen bewusst war - gleichsam einen automatisierten Ablauf in Gang, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten nahen Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, aaO; Beschluss vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240) die Annahme eines unmittelbaren Ansetzens geboten ist.
  • KG, 03.09.2012 - 121 Ss 157/12

    Versuchsbeginn beim Diebstahl

    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGH NStZ 2002, 309; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).
  • BGH, 17.10.1989 - 1 StR 485/89

    Voraussetzungen an eine Verabredung zur schweren räuberischen Erpressung

    Hinsichtlich der (vorgreifliehen) Frage, ob die verabredete Tat sich noch im Vorbereitungsstadium befand oder schon zum Versuch gediehen war, weist der Senat einerseits auf BGH, Beschl. vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, andererseits auf BGH, Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - hin.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht