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   BGH, 29.04.2014 - 3 StR 24/14   

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https://dejure.org/2014,16714
BGH, 29.04.2014 - 3 StR 24/14 (https://dejure.org/2014,16714)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2014 - 3 StR 24/14 (https://dejure.org/2014,16714)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14 (https://dejure.org/2014,16714)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden bei Gesprächen über eine Verständigung (Anforderungen an die revisionsrechtliche Rüge von Verstößen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257c Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Begründung der Rüge des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht über Erörterungen zu Verständigungsmöglichkeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mitteilung des Inhalts von Erörterungen anlässlich einer Verständigung in einer Rüge über die Verletzung der Mitteiloungspflicht

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Begründung der Rüge des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht über Erörterungen zu Verständigungsmöglichkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2
    Mitteilung des Inhalts von Erörterungen anlässlich einer Verständigung in einer Rüge über die Verletzung der Mitteiloungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 529
  • StV 2014, 657
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 29.04.2014 - 3 StR 24/14
    Die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO besteht nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen also ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Denn diese besteht nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen also ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217; Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657 und vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, NJW 2013, 1058, 1065).

    Zu der Frage, ob die Erörterungen der Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit einer Verfahrensverständigung zum Gegenstand hatten, also ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden, verhält sich die Revision, die insoweit gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vortragspflichtig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529), nicht.

  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

    Auch die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben anknüpfend an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (BVerfG, aaO) die aus § 243 Abs. 4 StPO folgende Mitteilungspflicht gemäß dem Wortlaut der Norm bislang - soweit ersichtlich - tragend lediglich auf den Inhalt von verständigungsorientierten Vorgesprächen bezogen, nicht aber auf die Art und Weise, wie solche Gespräche zustande gekommen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310; Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67; vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722 m. Anm. Mosbacher; vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219; vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 m. Anm. Allgayer; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601 m. Anm. Grube; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315; vom 29. Juli 2014 - 4 StR 126/14, NJW 2014, 3385).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

    Dieser Pflicht zur Mitteilung des konkreten Gesprächsinhalts (BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657, 658), die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob ein Rechtsfehler gegeben ist, ist die Revision nicht nachgekommen.
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

    (3) Nichts anderes gilt vor dem Hintergrund des übrigen Revisionsvorbringens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 21. März 2017 - 1 StR 622/16, NStZ 2017, 482, 483), das sich auf die pauschale Behauptung beschränkt, auf Initiative des Gerichts sei "ein Rechtsgespräch" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 f.; vom 23. Juni 2022 - 2 StR 269/21, NStZ-RR 2022, 355) durchgeführt, eine Verständigung "jedoch nicht erzielt" worden (vgl. KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 243 Rn. 112 mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 269/21

    Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: Darlegung, Mangel begründende Tatsachen,

    Das ist aber noch nicht der Fall, wenn von der Revisionsbegründung pauschal behauptet wird, es habe außerhalb der Hauptverhandlung "ein Rechtsgespräch" stattgefunden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 f.).
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