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   BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15   

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BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15 (https://dejure.org/2015,47027)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2015 - 3 StR 247/15 (https://dejure.org/2015,47027)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15 (https://dejure.org/2015,47027)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen (Bezifferbarkeit; Risikogeschäft; täuschungsbedingtes Risikoungleichgewicht; Minderwert des Rückzahlungsanspruchs; wirtschaftliche Betrachtung; normative Gesichtspunkte; Schätzung unter Beachtung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Strafverfahren wegen Betruges: Höhe des Vermögensschadens bei Bewirkung einer Kreditzusage durch Täuschung über das Liquiditätsrisiko

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Vermögensschadens beim Betrug durch Abschluss von Kreditvertägen; Eintritt eines Vermögensabflusses in Höhe des Kreditbetrages durch Ausreichung des Darlehens auf Seiten der Bank; Ermittlung eines Vermögensschadens durch einen Vergleich dieses Betrages mit ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Höhe des Vermögensschadens bei Bewirkung einer Kreditzusage durch Täuschung über das Liquiditätsrisiko

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Vermögensschadens beim Betrug durch Abschluss von Kreditvertägen; Eintritt eines Vermögensabflusses in Höhe des Kreditbetrages durch Ausreichung des Darlehens auf Seiten der Bank; Ermittlung eines Vermögensschadens durch einen Vergleich dieses Betrages mit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensschaden - und die Darlehensvermittlung mit geschönter Bonität

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensberechnung bei Kreditverträgen (Prof. Dr. Janique Brüning; ZJS 2016, 781)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 343
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Dabei können bankübliche Bewertungsansätze für die Wertberichtigung Anwendung finden (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, 458).

    Der betrugsbedingte Vermögensschaden ist deshalb durch die Bewertung des täuschungsbedingten Risikoungleichgewichts zu ermitteln, für dessen Berechnung maßgeblich ist, ob und in welchem Umfang die das Darlehen ausreichende Bank ein höheres Ausfallrisiko trifft, als es bestanden hätte, wenn die risikobestimmenden Faktoren vom Täter zutreffend angegeben worden wären (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457).

    In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Ein etwaiger Minderwert des Rückzahlungsanspruchs ist nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; jeweils mwN) und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/09 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.

    Sofern eine genaue wertmäßige Bezifferung des dem Getäuschten zustehenden Gegenanspruchs nicht möglich ist, sind Mindestfeststellungen zu treffen, um den täuschungsbedingten Minderwert und den insofern eingetretenen wirtschaftlichen Schaden unter Beachtung des Zweifelssatzes zu schätzen; normative Gesichtspunkte können bei der Bewertung von Schäden berücksichtigt werden, sofern sie die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht überlagern oder verdrängen (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 48).

    In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24).

  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 422/12

    Feststellung des Vermögensschadens beim Betrug (Gefährdungsschaden;

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Ein etwaiger Minderwert des Rückzahlungsanspruchs ist nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; jeweils mwN) und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/09 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.

    In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24).

  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11

    Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Dabei können bankübliche Bewertungsansätze für die Wertberichtigung Anwendung finden (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, 458).

    Der betrugsbedingte Vermögensschaden ist deshalb durch die Bewertung des täuschungsbedingten Risikoungleichgewichts zu ermitteln, für dessen Berechnung maßgeblich ist, ob und in welchem Umfang die das Darlehen ausreichende Bank ein höheres Ausfallrisiko trifft, als es bestanden hätte, wenn die risikobestimmenden Faktoren vom Täter zutreffend angegeben worden wären (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457).

  • BGH, 20.05.2014 - 4 StR 143/14

    Bezifferung des Vermögensschadens (Aufrechterhaltung des Schuldspruchs bei

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Ein etwaiger Minderwert des Rückzahlungsanspruchs ist nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; jeweils mwN) und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/09 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.

    In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24).

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Die Grundsätze, die beim Betrug durch Abschluss eines Vertrags gelten, nach denen für den Vermögensvergleich maßgeblich auf den jeweiligen Wert der beiderseitigen Vertragsverpflichtungen abzustellen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Februar 1968 - 5 StR 694/67, BGHSt 22, 88, 89; Beschlüsse vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; vom 13. November 2007 - 3 StR 462/07, NStZ 2008, 96, 98; jeweils mwN), sind bei Kreditverträgen mit der Maßgabe zu berücksichtigen, dass durch die Ausreichung des Darlehens auf Seiten der Bank bereits ein Vermögensabfluss in Höhe des Kreditbetrages eintritt.
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Die Grundsätze, die beim Betrug durch Abschluss eines Vertrags gelten, nach denen für den Vermögensvergleich maßgeblich auf den jeweiligen Wert der beiderseitigen Vertragsverpflichtungen abzustellen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Februar 1968 - 5 StR 694/67, BGHSt 22, 88, 89; Beschlüsse vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; vom 13. November 2007 - 3 StR 462/07, NStZ 2008, 96, 98; jeweils mwN), sind bei Kreditverträgen mit der Maßgabe zu berücksichtigen, dass durch die Ausreichung des Darlehens auf Seiten der Bank bereits ein Vermögensabfluss in Höhe des Kreditbetrages eintritt.
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Ein etwaiger Minderwert des Rückzahlungsanspruchs ist nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; jeweils mwN) und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/09 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.
  • BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15

    Vermögensschaden beim Abschluss von kreditfinanzierten Autokaufverträgen unter

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
    Die Grundsätze, die beim Betrug durch Abschluss eines Vertrags gelten, nach denen für den Vermögensvergleich maßgeblich auf den jeweiligen Wert der beiderseitigen Vertragsverpflichtungen abzustellen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Februar 1968 - 5 StR 694/67, BGHSt 22, 88, 89; Beschlüsse vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; vom 13. November 2007 - 3 StR 462/07, NStZ 2008, 96, 98; jeweils mwN), sind bei Kreditverträgen mit der Maßgabe zu berücksichtigen, dass durch die Ausreichung des Darlehens auf Seiten der Bank bereits ein Vermögensabfluss in Höhe des Kreditbetrages eintritt.
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 462/07

    Freisprüche vom Vorwurf der Abgeordnetenbestechung im Zusammenhang mit

  • BGH, 19.08.2015 - 1 StR 334/15

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Berechnung des Schadens,

  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 644/14

    Erforderliche Prüfung der Härtefallregelung auch bei Absehen von der

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Allerdings berührt dieser Mangel den Schuldspruch nicht, weil die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen jedenfalls belegen, dass dem betroffenen Telekommunikationsunternehmen ein bezifferbarer Mindestschaden entstand (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Da aufgrund der getroffenen Feststellungen aber sicher davon auszugehen ist, dass den Getäuschten ein Schaden entstanden ist, hat der Rechtsfehler keine Auswirkungen auf den Bestand des Schuldspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15 mwN).
  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 252/18

    Berechnung und Bezifferung des Betrugsschadens (Bewertung von

    Dieses Urteil hatte der Senat mit Urteil vom 26. November 2015 (3 StR 247/15, NStZ 2016, 343) unter Verwerfung der gegen die Schuldsprüche gerichteten Revisionen in den jeweiligen Strafaussprüchen und in den Aussprüchen über das Absehen von der Verfallsanordnung gemäß § 111i Abs. 2 StPO mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

    a) Das Landgericht hat sich außer Stande gesehen, die vom Senat im Urteil vom 26. November 2015 aufgezeigten Grundsätze (3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 f.) seiner Schadensberechnung zugrunde zu legen.

    Zumindest hätte das Gericht bei Nichtberechenbarkeit des exakten Schadens unter Beachtung des Zweifelssatzes einen Mindestschaden im Wege der Schätzung ermitteln können und müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - 1 StR 350/16, NStZ 2017, 413, 414 mwN; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344).

    Die in der Entscheidung des Senats im ersten Rechtsgang geforderte Berücksichtigung besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls, die eine von den bankenüblichen, generalisierenden Wertansätzen abweichende, für den jeweiligen Angeklagten günstigere Beurteilung rechtfertigen oder zumindest nahelegen können (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344), führt nicht dazu, dass damit "doch wieder eine vollständig einzelfallbezogene Betrachtung jedes einzelnen Falles verlangt' wird; vielmehr wird dadurch lediglich der allgemeine Grundsatz hervorgehoben, dass bei der Schadensberechnung die jeweiligen Umstände eines jeden Einzelfalls, soweit sie für die Schadenshöhe maßgeblich sind, auch unter Berücksichtigung der tatgerichtlichen Amtsaufklärungspflicht nicht aus dem Blick geraten dürfen (vgl. Dannecker, NStZ 2016, 318, 326), weil sich anhand dieser - jedenfalls - der Schuldumfang als für die Strafzumessung wesentlicher Faktor bestimmt (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 590 mwN).

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend

    Bankübliche Bewertungsansätze für die Wertberichtigung können im Ausgangspunkt berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 mwN).

    Dadurch, dass das "normale' Ausfallrisiko auf die beschriebene Art und Weise eingepreist ist, begegnet es dabei indes regelmäßig keinen Bedenken, den Rückzahlungsanspruch bei einem nicht durch Täuschung erschlichenen Kreditvertrag mit 100 % des ausgereichten Darlehensbetrages zu bewerten (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 f. mwN).

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17

    Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug

    Da aufgrund der getroffenen Feststellungen zu den Verkäufen ab dem 11. Dezember 2015, bei denen der Angeklagte wusste, dass er keine Mobilfunkgeräte mehr liefern können würde, sicher davon auszugehen ist, dass ein tatbestandlicher Vermögensschaden entstanden ist, hat der Rechtsfehler keine Auswirkungen auf den Bestand des Schuldspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 36/15, NStZ-RR 2016, 205, 207; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18

    Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden;

    Ein etwaiger Wert dieser Forderung bestimmt sich - wie auch sonst beim Vermögensvergleich - nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 mit weiteren umfangreichen Nachweisen) und ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/08 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.
  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Soweit ein Vermögensschaden beim Kapitalanlagebetrug anzunehmen ist, wenn die Kapitalanlage bei Eingehung wertlos oder minderwertig ist (vgl. BGH, wistra 2017, 317; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 263 Rn. 124), entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Feststellungen dazu erforderlich sind, dass der Rückzahlungsanspruch bezogen auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung nicht wirtschaftlich gleichwertig war und das notwendige Wissenselement sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muss, welche die betreffende Vermögensgefährdung begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2003 - 5 StR 145/03, Rn. 45 ff., NStZ 2004, 218; Beschluss vom 08.11.2017 - 1 StR 387/17, Rn. 14 ff., NStZ-RR 2018, 78; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 263 Rn. 182; siehe auch BGH, Beschluss vom 15.03.2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317; BGH, Urteil vom 26.11.2015 - 3 StR 247/15, Rn. 8 ff., NStZ 2016, 343).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 77/22

    Feststellung des Schadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB

    Der Wert dieser Forderung bestimmt sich - wie auch sonst beim Vermögensvergleich - nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343 f. mwN) und ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 224 f., 230 f., und vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16

    Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)

    Da aufgrund der getroffenen Feststellungen sicher davon auszugehen ist, dass ein tatbestandlicher Vermögensschaden entstanden ist, hat der Rechtsfehler keine Auswirkungen auf den Bestand des Schuldspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 36/15, NStZ-RR 2016, 205, 207; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2020 - 7 U 26/19

    Haftung des Vorstandes einer Baugenossenschaft wegen einer Darlehensgewährung

    Der Wert dieser Forderung ist nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bewerten (BGH, Beschluss vom 29.01.2013, 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711; Urteil vom 26.11.2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, Rn 8).

    Für die strafrechtliche Bewertung kann davon ausgegangen werden, dass bei üblichen Bankdarlehen der Rückzahlungsanspruch und der Zinsanspruch den Wert des ausgereichten Darlehensbetrags zu 100 % erreichen (BGH, Urteil vom 26.11.2015 aaO).

  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 268/17

    Irrtum und Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Hingabe eines Darlehens als

  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17

    Täuschung über die tatsächliche Höhe des Kaufpreises für die vier Grundstücke und

  • BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17

    Betrug (Bestimmung des Vermögensschadens bei Anlagegeschäften); tatrichterliche

  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 496/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

  • BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16

    Erfordernis einer ausdrücklichen Erklärung der Zustimmung Staatsanwaltschaft als

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 528/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche

  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

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