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   BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18   

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BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18 (https://dejure.org/2018,38882)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2018 - 3 StR 251/18 (https://dejure.org/2018,38882)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 (https://dejure.org/2018,38882)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 15 StGB; § 73 StGB; § 73d StGB; § 73e StGB
    Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden; Saldierung; wirtschaftliche Betrachtung; Marktwert des Rückzahlungsanspruchs; keine Berücksichtigung rechtlich selbständiger Sicherheiten; bankübliche Bewertungsverfahren; keine eins zu eins-Anwendung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 263 Abs. 1, 2, §§ ... 22, 25 Abs. 2 StGB, § 154a Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a StPO, § 154a Abs. 1 Satz 3 StPO, § 263 StGB, § 488 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 340e Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 253 Abs. 4 HGB, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73e Abs. 1 StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 826 BGB, § 840 Abs. 1, §§ 421 ff., §§ 249 ff. BGB, § 421 Satz 2 BGB, § 433 Abs. 2 BGB, § 267 Abs. 1 StGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 StGB, § 134 BGB, § 817 Satz 2 BGB, § 929 Satz 1 BGB, § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB, §§ 421 ff. BGB

  • Wolters Kluwer

    Vermögensschaden als Vermögensminderung infolge der Täuschung (hier: Auszahlung eines Bankdarlehens aufgrund von gefälschten Einkommensauskünften)

  • rewis.io

    Betrug: Bezifferung des Vermögensschadens bei betrügerisch erlangten Darlehen; Einziehung des Erlangten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vermögensschaden als Vermögensminderung infolge der Täuschung (hier: Auszahlung eines Bankdarlehens aufgrund von gefälschten Einkommensauskünften)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 25, 263, 267, 269 StGB; § 488 BGB; §§ 252, 253, 340 e HGB
    Erhöhtes Ausfallrisiko als Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe aufgrund unzutreffender Angaben

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einziehung auch der an Komplizen weitergegebenen Tatbeute

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Insgesamt vereinnahmte der Angeklagte 55.500 EUR, von denen er 20.400 EUR an den gesondert verfolgten A. (vgl. das Urteil vom heutigen Tag in der Sache - 3 StR 283/18) und 16.600 EUR an den unbekannten Mittelsmann weitergab.
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Im Bereich derart verbotswidriger Geschäfte sind sowohl etwaige Mängelgewährleistungsansprüche nach Vertragsrecht wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz (§ 134 BGB i.V.m. § 267 Abs. 1 StGB; dazu nur BGH, Urteil vom 10. Juli 1991 - VIII ZR 296/90, BGHZ 115, 123, 125 mwN) als auch sonstige Ausgleichsansprüche nach Bereicherungsrecht (§ 817 Satz 2 BGB) ausgeschlossen.
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Denn bei der Gesamtsaldierung bleiben solche Vermögensmehrungen außer Betracht, die nicht aus der Verfügung resultieren, sondern auf einem anderen rechtlich selbständigen Grund wie etwa einem Versicherungsschutz beruhen (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 54).
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 176/84

    Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellen Handlungen an

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Ebenso wenig verhilft es der Sachrüge zum Erfolg, dass das Landgericht - was von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist - die Beschränkung der Strafverfolgung nicht durch gesonderten Beschluss, sondern im Urteil ausgesprochen (dazu BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 176/84, NStZ 1984, 468, 469; vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 140/95, BGHR StPO § 154a Beschränkung 4) sowie erst in den Urteilsgründen die erforderliche und im Schlussvortrag erteilte Zustimmung der Staatsanwaltschaft dokumentiert hat (§ 154a Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 140/95

    Pflicht zur umfassenden rechtlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Ebenso wenig verhilft es der Sachrüge zum Erfolg, dass das Landgericht - was von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist - die Beschränkung der Strafverfolgung nicht durch gesonderten Beschluss, sondern im Urteil ausgesprochen (dazu BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 176/84, NStZ 1984, 468, 469; vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 140/95, BGHR StPO § 154a Beschränkung 4) sowie erst in den Urteilsgründen die erforderliche und im Schlussvortrag erteilte Zustimmung der Staatsanwaltschaft dokumentiert hat (§ 154a Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Ein etwaiger Wert dieser Forderung bestimmt sich - wie auch sonst beim Vermögensvergleich - nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 mit weiteren umfangreichen Nachweisen) und ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/08 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Ein etwaiger Wert dieser Forderung bestimmt sich - wie auch sonst beim Vermögensvergleich - nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 mit weiteren umfangreichen Nachweisen) und ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/08 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Ein etwaiger Wert dieser Forderung bestimmt sich - wie auch sonst beim Vermögensvergleich - nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 mit weiteren umfangreichen Nachweisen) und ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/08 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 f.) konkret festzustellen und zu beziffern.
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die unterbliebene Anordnung einer weitergehenden Einziehung ist wirksam (BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
    der Urteilsgründe der Mittäter bislang nicht identifiziert wurde, steht der Kennzeichnung der Gesamtschuldnerschaft nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

  • BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18

    Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Dies könnte ? auch bei fortbestehendem Eigentum am Leasinggut und der Zahlungsbereitschaft des gegenüber dem Leasingunternehmen nicht verpflichteten Angeklagten ? zu einem erhöhten Ausfallrisiko, damit zu einer Abwertung des Nominalwerts der Forderung und somit, im Vergleich zum Geldwert der von der Leasinggeberin eingegangen Verpflichtung, zu einem Schaden auf deren Seite führen (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, NStZ-RR 2016, 341, 343; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, aaO; vgl. auch Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18, juris Rn. 10 f. und 3 StR 283/18, juris Rn. 22).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend

    Diesem Antrag entsprach die Kammer mit Beschluss vom 17. Oktober 2017, in welchem sie ankündigte, am nächsten Termin allein die Tatkomplexe "Führerscheine' und "Falschgeld' (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage in der Sache 3 StR 251/18) verhandeln zu wollen.
  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 347/20

    Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Abgabe von Betäubungsmitteln

    Die vom Landgericht unterlassene Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachgeholt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 Rn. 29).
  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

    Beide haften für diesen Betrag als Gesamtschuldner, was im Urteil ausdrücklich anzuordnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18, wistra 2019, 150; Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 24/19).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 496/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

    Erforderlich für die konkrete Feststellung des Werts der Rückzahlungsansprüche (nebst Zinsforderungen) im Zeitpunkt der Vermögensverfügungen sind vielmehr das vorhandene Unternehmensvermögen und die zu prognostizierende Unternehmensentwicklung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20), die - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - nach wirtschaftswissenschaftlichen Bewertungsverfahren beziffert und in den Urteilsgründen dargelegt werden müssen (vgl. BVerfGE 126, 170, 224 f., 230 f.; 130, 1, 47 f.; BGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22 und vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 Rn. 10; Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20; vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12 und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12 Rn. 16).
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 412/20

    Einziehungsentscheidung bei der Verurteilung wegen Geldfälschung

    Der Wert der Waren (§ 73c Satz 1 StGB) bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Kaufpreis (vgl. Senat, Urteil vom 4.10.2018 - 3 StR 251/18, Rn. 27).
  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 277/19

    Gesamtschuldnerische Haftung bei der Einziehung von Taterträgen

    Die Bestimmung der Quote, in Höhe derer der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet, kann wegen der auf die Betroffenen begrenzten Rechtskraft weder dadurch beeinflusst werden, dass gegen weitere Tatbeteiligte in einem früheren Urteil keine Einziehung angeordnet wurde (vgl. Senat, NStZ-RR 2018, 335, 336-337) noch dadurch, dass weitere Tatbeteiligte bisher nicht verurteilt wurden; selbst der Umstand, dass diese nicht namentlich bekannt sind, hindert die Feststellung einer gesamtschuldnerischen Haftung nicht (vgl. Senat, Urteil vom 4. Oktober 2018, 3 StR 251/18, Rn. 29, juris; Senat, Beschluss vom 2. April 2019, 3 StR 24/19, Rn. 3, juris).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 528/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

    Erforderlich für die konkrete Feststellung des Werts der Rückzahlungsansprüche (nebst Zinsforderungen) im Zeitpunkt der Vermögensverfügungen sind vielmehr das vorhandene Unternehmensvermögen und die zu prognostizierende Unternehmensentwicklung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20), die - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - nach wirtschaftswissenschaftlichen Bewertungsverfahren beziffert und in den Urteilsgründen dargelegt werden müssen (vgl. BVerfGE 126, 170, 224 f., 230 f.; 130, 1, 47 f.; BGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22 und vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 Rn. 10; Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20; vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12 und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12 Rn. 16).
  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 100/20

    Einziehungsentscheidung (ergänzende Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung)

    Dem steht nicht entgegen, dass eine entsprechende Einziehungsentscheidung gegen die Gesellschaft im Urteil nicht getroffen wurde (vgl. Senat NStZ-RR 2018, 335, 336, 337; Senat, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 - juris Rdn. 39; Senat, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 - juris Rdn. 29; Senat, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 24/19 - juris Rdn. 3).'.
  • BGH, 15.05.2019 - 4 StR 7/19

    Haftung des Angeklagte hinsichtlich des gesamten Einziehungsbetrags als

    Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen war dahin abzuändern, dass der Angeklagte hinsichtlich des gesamten Einziehungsbetrags von 243.600 EUR als Gesamtschuldner haftet, da sich aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe ergibt, dass neben dem Angeklagten weitere Mittäter Mitverfügungsgewalt an der Tatbeute erlangten (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, NStZ-RR 2019, 14, 16; vom 4. Oktober 3 4 5 2018 - 3 StR 251/18, juris Rn. 29; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 149/20

    Strafzumessung (individuelle Strafzumessung für jeden Mittäter erforderlich);

  • BGH, 02.04.2019 - 3 StR 24/19

    Nachholung der Anordnung gesamtschuldnerischer Haftung bei der Einziehung

  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

  • BGH, 19.11.2019 - 2 StR 6/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (tatsächliche Erlangung des

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