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   BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94   

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BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94 (https://dejure.org/1994,1209)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1994 - 3 StR 261/94 (https://dejure.org/1994,1209)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 (https://dejure.org/1994,1209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen - Vermögensvorteile - Verfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 37
  • StV 1995, 26
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.

    Denn die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterscheiden sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich; es fehlt dem "minderschweren, untergeordneten Delikt des Besitzes", einem Auffangtatbestand, an der erforderlichen "Wertgleichheit", "mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden" (BGH NStZ 1982, 512, 513 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Nicht jedoch hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln etwa durch das Verwahren der neu erworbenen Menge am Ort des Restes aus der Vortat, die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1982, 512 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).

    Denn die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterscheiden sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich; es fehlt dem "minderschweren, untergeordneten Delikt des Besitzes", einem Auffangtatbestand, an der erforderlichen "Wertgleichheit", "mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden" (BGH NStZ 1982, 512, 513 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Nach § 73 Abs. 1 StGB dürfen alle diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 252/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Nicht jedoch hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln etwa durch das Verwahren der neu erworbenen Menge am Ort des Restes aus der Vortat, die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1982, 512 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Denn in der Anklage sind weitere Einzeltaten nicht in konkretisierbarer Weise gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO geschildert, so daß es für weitere Haschischkurierfahrten aus Hamburg sowie Kokain- und Heroinkurierfahrten aus Amsterdam und für weitere Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Haschisch an der Verfahrensvoraussetzung der erhobenen Anklage fehlt (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 20 I 1 Tat 1 - 4; der Hinweis des Generalbundesanwalts auf BG NStZ 1994, 350 ist nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen mißverständlich).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Nicht jedoch hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln etwa durch das Verwahren der neu erworbenen Menge am Ort des Restes aus der Vortat, die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1982, 512 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Das gilt auch für alle - auf verschiedenen Entschlüssen beruhende - Verkaufsakte, die sich auf dasselbe Betäubungsmittel beziehen (BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27), so daß es sich um eine Straftat handelt, wenn der Täter eine Gesamtmenge erworben hat, die zum gewinnbringenden Verkauf in einer größeren Zahl von Einzelakten bestimmt ist.
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
    Denn in der Anklage sind weitere Einzeltaten nicht in konkretisierbarer Weise gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO geschildert, so daß es für weitere Haschischkurierfahrten aus Hamburg sowie Kokain- und Heroinkurierfahrten aus Amsterdam und für weitere Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Haschisch an der Verfahrensvoraussetzung der erhobenen Anklage fehlt (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 20 I 1 Tat 1 - 4; der Hinweis des Generalbundesanwalts auf BG NStZ 1994, 350 ist nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen mißverständlich).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 725/93

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese setzt den Erwerb einer Gesamtmenge voraus, der von vornherein auf den Zweck der gewinnbringenden, gegebenenfalls in einer größeren Zahl von Einzelakten erfolgenden Weiterveräußerung gerichtet ist (BGH NStZ 1995, 37, 38; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27).

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, auch der in § 29 Abs. 3 BtMG a.F. als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles aufgeführte unerlaubte Besitz in nicht geringer Menge, hat deshalb nach dieser Rechtsprechung nicht die Kraft, selbständige Fälle des sonstigen strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern, weil sich die Begehungsformen des Besitzes und z.B. des Handeltreibens nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich unterscheiden, so daß es an der für eine Klammerwirkung erforderlichen Wertgleichheit fehlt (vgl. BGH NStZ 1992, 512 f.; NStZ 1995, 37, 38; BGHR § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4 und Handeltreiben 44).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Die Annahme einer Bewertungseinheit wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Angeklagte beide Mengen gleichzeitig zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der bloße gleichzeitige Besitz der bereits abgeernteten, zum Verkauf bei Erreichen einer entsprechenden Menge bereitliegenden Blüten einerseits und der noch auf dem Halm befindlichen Blüten hat nicht die Kraft, die getrennten Handelstätigkeiten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, juris Rn. 6).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98

    Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des

    Zwar hätte der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln, etwa - wie hier - durch das geplante Verwahren einer neu übernommenen Menge am Ort des zuvor erhaltenen Rauschgifts, grundsätzlich nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38).

    Nur insoweit ist daher der Verfall (§ 73 Abs. 1 StGB; nicht die Einziehung [vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 259/97]) des durch die rechtswidrige Tat Erlangten anzuordnen; die bisherige Einziehungsanordnung war entsprechend zu ändern.

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Der 3. Strafsenat läßt bei der Begründung seiner abweichenden Auffassung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45; ablehnend zur "Silotheorie" auch Zschockelt StraFO 1996, 131, 134) außer acht, daß der Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handels seinerseits ein Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (3. Strafsenat in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35; § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1996, 93; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob auch in einem solchen Fall mehrere Akte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zusammengefaßt werden können, wie der 5. Strafsenat in einem Beschluß vom 12. Juli 1994 (NStZ 1994, 547, 548) eher beiläufig bemerkt hat (vgl. andererseits BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 - = NStZ 1995, 37, 38).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Eine einheitliche Tat ist bei Absatzdelikten dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz (vom Erwerb bis zum Absatz) Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 38; BGH NStZ 1995, 37; 1996, 93; Zschockelt NStZ 1995, 323, 324; 1996, 222 jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).

    Der von ihm (im Gegensatz zu den Einfuhrtaten mit jeweils völligem Verbrauch der vorherigen Menge) behauptete bloße Besitz des Restes aus der Vortat hat nicht die Kraft, mehrere selbständige Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1995, 37, 38; vgl. auch BGH NStZ 1996, 604).

  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), dessen Erwägungen auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 = NStZ 1995, 37; Beschlüssevom 28. April 1994 - 4 StR 196/94 - undvom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94), nicht vereinbar; der Angeklagte wird dadurch aber nicht beschwert.
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    a) Die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt allerdings voraus, dass sämtliche in der Wohnung sichergestellten Amphetamine Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14

    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03

    Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip;

  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02

    Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung

  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 100/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines

  • BGH, 29.10.2012 - 4 StR 363/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Tateinheit bei bloßem

  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • BGH, 17.09.1997 - 2 StR 237/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer Bewertungseinheit im Sinne des

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94

    Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
  • BGH, 20.12.1994 - 5 StR 696/94

    Urteil - Urteilsgründe - Betäubungsmittel - Veräußerung von Betäubungsmitteln -

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1995 - 5 Ss 66/95
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