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   BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10   

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https://dejure.org/2010,7742
BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10 (https://dejure.org/2010,7742)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2010 - 3 StR 269/10 (https://dejure.org/2010,7742)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2010 - 3 StR 269/10 (https://dejure.org/2010,7742)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 S 1 StPO, § 45 S 1 StPO
    Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist im Strafverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 S 1 StPO, § 45 S 1 StPO
    Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist im Strafverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz fehlender Mitteilung über die Kenntniserlangung von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist im Strafverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist im Strafverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1; StPO § 45 Abs. 1; StPO § 45 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz fehlender Mitteilung über die Kenntniserlangung von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 378
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10
    "Der Antrag enthält keine Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, wegfiel (Senat, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03; BGH NStZ 2006, 54, 55; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 7; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 45 Rn. 5).

    Die eigene Erklärung des Angeklagten, er habe erst 2010 mit Zustellung der Verfahrenskostenrechnungen Kenntnis erlangt, reicht hierfür nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; BGH NStZ 2006, 54; Meyer-Goßner aaO § 45 Rn. 9 f. m.w.N.).

  • BGH, 22.07.1994 - 3 StR 350/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Begründung - Tatsachenvortrag

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10
    Die eigene Erklärung des Angeklagten, er habe erst 2010 mit Zustellung der Verfahrenskostenrechnungen Kenntnis erlangt, reicht hierfür nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; BGH NStZ 2006, 54; Meyer-Goßner aaO § 45 Rn. 9 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2003 - 3 StR 142/03

    Unzulässiges Wiedereinsetzungsgesuch (Revisionseinlegungsfrist; Verschulden;

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10
    Im Übrigen hat der Antragsteller zwar seinen damaligen Pflichtverteidiger, nicht aber seinen früheren Wahlverteidiger, der nach dem Wiedereinsetzungsgesuch entgegen der Beauftragung durch den Verurteilten die Begründung der Revision versäumt haben soll, von der Verschwiegenheitspflicht entbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 3 StR 142/03, NStZ 2004, 166).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 522/19

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Mitteilung über den Wegfall des

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (Senat, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris; BGH, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 mwN).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass die Antragstellerin mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN, vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 mN, und vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90 -, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 m.w.N.).
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