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BGH, 30.07.2009 - 3 StR 270/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO; § 337 StPO
Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde; Aussagetüchtigkeit eines Zeugen); Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderliche Sachkunde des Gerichts zur Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mitangeklagten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13
Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen …
Dies ist auszuschließen, wenn die Wahrnehmungsfähigkeit und Aussagetüchtigkeit der Aussageperson auf andere Weise festzustellen ist, etwa weil sich - wie hier der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift im Einzelnen ausgeführt hat - aus den Urteilsgründen ergibt, dass deren Angaben durch andere Beweismittel unterstützt werden (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 3 StR 270/09). - BGH, 15.05.2018 - 3 StR 18/18
Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen (Erforderlichkeit besonderer …
Angesichts dieser Umstände, die das Landgericht in die Bewertung der Aussage des Zeugen D. eingestellt hat, kann der Senat ausschließen, dass dieses die Angaben des Zeugen D. seinen Feststellungen zum Tatgeschehen nicht zugrundegelegt hätte, wenn es sachverständig beraten von einer Beeinträchtigung dessen Zeugentauglichkeit ausgegangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 3 StR 270/09, juris; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49). - LG Paderborn, 21.10.2020 - 8 KLs 44/19 Zur Feststellung der Wahrnehmungsfähigkeit und Aussagetüchtigkeit der Aussageperson ist es insofern ausreichend, wenn deren Angaben durch andere Beweismittel unterstützt werden (vgl. BGH, 3 StR 18/18; 3 StR 270/09; 2 StR 503/13).