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   BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90   

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https://dejure.org/1991,10957
BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90 (https://dejure.org/1991,10957)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1991 - 3 StR 284/90 (https://dejure.org/1991,10957)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - 3 StR 284/90 (https://dejure.org/1991,10957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Einziehungsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Beschwer für die Einlegung eines Rechtsmittels - Eingriff in die Rechte eines Einziehungsbeteiligten durch Anordnung einer Maßnahme - Einziehung von Gegenständen bei Bestehen eines Pfandrechts an selbigen - Entschädigung für Beeinträchtigungen durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90
    Die bloße gedankliche Möglichkeit einer solchen Verwendung reicht nicht aus (vgl. BGHSt 18, 271, 272; 23, 64, 69; BGH VRS 50, 38, 39).
  • BGH, 30.10.1975 - 4 StR 582/75

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Auszug aus BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90
    Die bloße gedankliche Möglichkeit einer solchen Verwendung reicht nicht aus (vgl. BGHSt 18, 271, 272; 23, 64, 69; BGH VRS 50, 38, 39).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88

    Einbeziehung von im Eigentum Dritter stehender Gegenstände - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90
    Bei Kunstfälschungen versteht sich eine derartige Gefahr nicht von selbst; maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalles (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 1).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90
    Die bloße gedankliche Möglichkeit einer solchen Verwendung reicht nicht aus (vgl. BGHSt 18, 271, 272; 23, 64, 69; BGH VRS 50, 38, 39).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    "Eine solche individuelle Gefährlichkeit ist nicht bereits dann zu bejahen, wenn die bloße gedankliche Möglichkeit einer rechtswidrigen Verwendung vorliegt, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte diese nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 1991 - 3 StR 284/90, BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 2).
  • BGH, 10.09.1991 - 4 StR 394/91

    Anordnung der Einziehung von Gegenständen - Erörterung der Verhältnismäßigkeit

    Da die Strafkammer die Gefahr, daß die im Eigentum des Angeklagten stehenden Bilder (§ 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB) der Begehung weiterer rechtswidriger Taten dienen könnten - die bloße gedankliche Möglichkeit einer solchen Verwendung reicht bei Kunstfälschungen nicht aus (BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 2 m.w.Nachw.) - nicht dargelegt hat, versteht sich die Verhältnismäßigkeit der Einziehung nicht von selbst (vgl. BGHR aaO).
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