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   BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95   

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https://dejure.org/1995,3529
BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95 (https://dejure.org/1995,3529)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1995 - 3 StR 284/95 (https://dejure.org/1995,3529)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1995 - 3 StR 284/95 (https://dejure.org/1995,3529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund - Nicht öffentliche Sitzung - Ausschluß der Öffentlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 174; StPO § 338 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 202
  • StV 1996, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 14/87

    Rechtswidriger Ausschluss der Öffentlichkeit während der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95
    Insoweit handelt es sich um einen selbständigen Tatkomplex, der auf der Grundlage anderer Beweismittel festgestellt worden ist (UA S. 15 bis 27; vgl. zur Reichweite absoluter Revisionsgründe BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; Pikart in KK, 3. Aufl. § 338 StPO Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 782/88

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Ausschluß von der Verhandlung - Grund für den

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 284/95
    Zwar hat es der Bundesgerichtshof als ausreichend erachtet, wenn das Gericht den gesetzlichen Wortlaut des für die Ausschließung herangezogenen Grundes mitteilt (vgl. BGHR GVG § 174 I 3 Begründung 1), nur die Gesetzesbestimmung angibt (vgl. BGHR GVG § 174 I 3 Begründung 4 für den Fall, daß die bezeichnete Norm nur einen einzigen Ausschließungsgrund enthält) oder jedenfalls erkennbar auf eine bestimmte Gesetzesstelle Bezug nimmt (BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 3).
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