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   BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68   

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BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68 (https://dejure.org/1968,100)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1968 - 3 StR 297/68 (https://dejure.org/1968,100)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 (https://dejure.org/1968,100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des Zutrittes zum Gerichtssaal wegen Irrtums über die Öffentlichkeit der Verhandlung - Unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit als Revisionsgrund bei willentlichem Ausschluss durch das Gericht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG (1968) § 169; StVG § 38 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 297
  • NJW 1969, 756
  • MDR 1969, 324
  • JR 1969, 307
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Verwehrt ein Gerichtswachtmeister irrtümlich einer Person den an sich möglichen freien Zutritt zu einer Hauptverhandlung, ohne daß das Gericht den Vorfall bemerken kann, so sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht verletzt (im Anschluß an BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]).

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat schließlich in BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] mit ausführlicher Begründung eine Verletzung des § 338 Nr. 6 StPO in dem Falle verneint, daß ein Hindernis tatsächlicher Art (ins Schloß gefallene Außentür), welches das Gericht trotz aufmerksamer Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht bemerkte und auch nicht bemerken konnte, die Öffentlichkeit beeinträchtigte.

    Wie aber der Bundesgerichtshof in BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] anhand von Beispielen des näheren dargelegt hat, stehen der "reinen" Durchführung dieses Prinzips mancherlei Umstände entgegen, die außerhalb des Einflußbereichs und der Einwirkungsmöglichkeiten des Gerichts liegen, aber im Interesse eines gesicherten, störungsfreien Ablaufs der Hauptverhandlung und einer sachgemäßen Aufklärung notwendigerweise in Kauf genommen werden müssen.

  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    In BGHSt 4, 279, 283 [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52] hat der 2. Strafsenat es ausdrücklich offengelassen, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluß der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht.

    Gerade auf den Gebiete des Strafverfahrens ist es ein besonders ernstes rechtsstaatliches Anliegen, daß die Gerichte das Recht innerhalb der gesetzlichen Schranken zu finden suchen (BGHSt 4, 283 [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52]).

  • RG, 14.01.1910 - II 1229/09

    Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt,

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der nur auf einen eigenmächtigen Verhalten oder einem Versehen des Gerichtswachtmeisters oder anderer Personen beruht, ohne daß das Gericht oder der Vorsitzende davon Kenntnis erhält, genügte dagegen nicht (vgl. u.a. RGSt 2, 301, 302; 43, 188, 189; 71, 377, 380und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).

    Jedoch ist dieser Rechtsstandpunkt vom Reichsgericht später wieder aufgegeben worden (vgl. RGSt 43, 188, 189 und JW 1911, 247 Nr. 27).

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Die Zulassung der Nebenklägerin kann daher nur durch den Vorsitzenden erfolgt sein (vgl. BGHSt 1, 216, 217) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 113/51].
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Lediglich die Anrechnung der verbüßten Strafhaft war in dem Urteilsspruch gegen den Angeklagten K. zu streichen, da diese Anrechnung zur Strafzeitberechnung gehört, für die allein die Vollstreckungsbehörde zuständig ist (BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66]).
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Der Bundesgerichtshof hat in den unveröffentlichten Urteilen 1 StR 488/53 vom 3. November 1953 und 5 StR 54/61 vom 16. Mai 1961 auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts verwiesen.
  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

    Mitschreiben durch Zuhörer

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Zwar widerstreitet es dem Grundsatz der Öffentlichkeit, bestimmte Personen oder Personengruppen ohne gesetzlichen Grund oder willkürlich von der Teilnahme an der Verhandlung auszuschließen (BGHSt 17, 201; 18, 179, 180) [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62].
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Zwar widerstreitet es dem Grundsatz der Öffentlichkeit, bestimmte Personen oder Personengruppen ohne gesetzlichen Grund oder willkürlich von der Teilnahme an der Verhandlung auszuschließen (BGHSt 17, 201; 18, 179, 180) [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62].
  • BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Der Bundesgerichtshof hat in den unveröffentlichten Urteilen 1 StR 488/53 vom 3. November 1953 und 5 StR 54/61 vom 16. Mai 1961 auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts verwiesen.
  • RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37

    1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der nur auf einen eigenmächtigen Verhalten oder einem Versehen des Gerichtswachtmeisters oder anderer Personen beruht, ohne daß das Gericht oder der Vorsitzende davon Kenntnis erhält, genügte dagegen nicht (vgl. u.a. RGSt 2, 301, 302; 43, 188, 189; 71, 377, 380und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BVerwG, 27.11.1959 - IV C 374.57

    Rechtsmittel

  • RG, 01.10.1880 - 1543/80

    1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die

  • RG, 08.07.1892 - 2078/92

    Kann unter Umständen eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

  • RG, 03.04.1917 - V 142/17

    Kann, wenn der Eröffnungsbeschluß zwei selbständige strafbare Handlungen annimmt,

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03

    Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße

    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Es kommt hinzu, daß tatsächliche Hindernisse, durch die Zuhörern der Zugang zum Sitzungssaal verwehrt wird, nur dann einen erheblichen Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens darstellen, wenn sie von dem (erkennenden) Gericht bemerkt werden oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bemerkt werden können (Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31 S. 1 f., Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - NJW 1985, 448; BGH, Urteile vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 - NJW 1966, 1570 und vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 - NJW 1969, 756 ).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch COVID-19-bedingte

    Denn ein trotz eines nicht bestehenden Teilnahmeverbots vorgenommener Verzicht Einzelner würde in diesen Fällen auf Umständen beruhen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Gerichts fielen (vgl. OLG München, NJW 2020, 1381; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 169 Rn. 25a; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 316; offen gelassen BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20; zur Frage des Vertretenmüssens etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 245; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 f.; vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 73; Franke, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 134 ff.; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 89; jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    b) Die Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (§ 338 Nr. 6 StPO) wegen einer an einem Sitzungstag fehlenden Terminsrolle vor dem Sitzungssaal ist jedenfalls unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Fehlen auf ein vorwerfbares Verhalten des Gerichts und nicht lediglich eines untergeordneten Hilfsorgans zurückzuführen ist (st. Rspr.; vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 Rn. 21 f., BGHSt 22, 297, 301; ferner BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15 unter 2. und vom 17. Februar 2023 - 5 StR 392/21 unter 5.).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auch im Arbeitsgerichtsverfahren sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung nur verletzt, wenn die Ausschließung oder Beschränkung der Öffentlichkeit entweder auf einer Anordnung des Gerichts beruht oder wenn eine tatsächlich eingetretene Beschränkung des Zugangs zum Sitzungssaal vom Gericht nicht sofort beseitigt wird, obwohl es die Beschränkung bemerkt hat oder bei Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit jedenfalls hätte bemerken müssen (im Anschluß an BGHSt 22, 297 [301, 302] = LM Nr. 15 zu § 338 Ziff. 6 StPO).
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des

    Die Rüge wäre jedoch auch deshalb unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Gericht etwaige tatsächliche Hindernisse, die eine Teilnahme der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung beeinträchtigt haben könnten, bemerkt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt und Umsicht hätte bemerken müssen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 und vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 74; vgl. zu diesem Erfordernis Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113 mwN).
  • BGH, 21.06.2023 - 5 StR 73/23

    Formelle Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Anordnung der

    Wird die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung wie hier nicht durch eine richterliche Anordnung, sondern durch ein tatsächliches Hindernis beschränkt, kann eine Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes daher nur dann durchdringen, wenn dem Gericht oder dem Vorsitzenden die faktische Beschränkung bekannt war oder sie diese bei ordnungsgemäßer Sorgfalt hätten erkennen und beseitigen können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 279, 300; Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741, 2742; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 338 Rn. 49; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 89).

    Es muss berücksichtigt werden, dass den Gerichten und insbesondere den Vorsitzenden gerade in der mündlichen Verhandlung eines Strafprozesses mannigfache Aufgaben übertragen sind, die in hohem Maße ihrer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 279, 300, 302).

  • OLG Celle, 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Rüge wegen Verletzung des

    Damit hat er auch die Verantwortlichkeit des Gerichts für die Beschränkung der Öffentlichkeit dargetan, denn der Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO greift nur ein, wenn dem Gericht die Beschränkung der Öffentlichkeit bekannt war und es die Beschränkung nicht beseitigt hat (vgl. BGHSt 22, 297; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 338 Rdnr. 49).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BFH, 21.03.1985 - IV S 21/84

    Revision - Revisionsgrund - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit

    Darin liegt jedoch nur dann ein Revisionsgrund, wenn die Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts zurückzuführen ist, sei es, daß dieses durch eigene Anordnung die Beschränkung veranlaßt hat, sei es, daß das Gericht es unterließ, eine bestehende und ihm bekanntwerdende Beschränkung durch rechtzeitiges Eingreifen zu beseitigen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1968 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297).

    Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der auf ein eigenmächtiges Verhalten anderer Personen zurückgeht und von dem das Gericht keine Kenntnis erhielt, enthält dagegen keinen Revisionsgrund (BGH-Urteil vom 10. Juni 1966 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72; BGHSt 22, 297).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 39/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens der verfassungsfeindlichen Einwirkung

  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 Ss 426/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ausreichende Begründung der

  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94

    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2018 - 4 RVs 96/17

    Revisionsgrund Beschränkung der Öffentlichkeit

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2018 - 4 RVs 96/17

    Verstoß gegen Öffentlichkeitsgebot bei Verschluss der Eingangstür vor

  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 611/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Öffentlichkeitsgrundsatz - Versehen

  • BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die

  • BayObLG, 21.02.1994 - 3 ObOWi 5/94
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

  • BFH, 30.11.2009 - I B 111/09

    Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung - Verzicht auf die Beachtung der

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

  • BGH, 17.02.2023 - 5 StR 392/21

    Erforderlicher Vortrag für eine zulässige Verfahrensrüge

  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - Ss (B) 22/07

    Öffentlichkeitsgrundsatz: Verletzung im Falle eines unmittelbar an die

  • BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst;

  • BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 220/80

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in einem justizfremden Gebäude

  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69

    Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78

    Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss

  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2019 - 11 A 2205/19
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Betrugs - Verfahrensrüge der fehlerhaften

  • BGH, 12.10.1971 - 5 StR 458/71

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde - Anforderungen an

  • BGH, 14.08.1990 - 2 StR 334/90

    Folgen der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79

    Sachgemäße Dolmetschertätigkeit einer zugezogenen Dolmetscherin - Ausnahmen von

  • BGH, 10.03.1970 - 1 StR 508/69

    Gemeinschaftlich versuchter Mord und gemeinschaftlicher Raub in Tateinheit mit

  • BGH, 21.11.1978 - 3 StR 416/78

    Klärung der Verhandlungsfähgkeit eines Angeklagten im Freibeweisverfahren -

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