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   BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77   

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BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77 (https://dejure.org/1977,7767)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1977 - 3 StR 299/77 (https://dejure.org/1977,7767)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1977 - 3 StR 299/77 (https://dejure.org/1977,7767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionserfolg wegen Formfehler des Gerichts - Unterlassen auf den Hinweis der Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes - Prozessuale Auswirkungen der Beschränkung der Anklage von zwei Personen auf eine Person - Nachteilige Folgen eines unterlassenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77
    Damit wäre ein Hinweis darauf erforderlich gewesen, daß der Angeklagte auch als Alleintäter bestraft werden konnte (vgl. BGHSt 11, 18, 19; RGSt 22, 367).
  • RG, 16.02.1892 - 139/92

    Ist der Angeklagte gemäß §. 264 Abs. 1 St.P.O. auf die Veränderung des

    Auszug aus BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77
    Damit wäre ein Hinweis darauf erforderlich gewesen, daß der Angeklagte auch als Alleintäter bestraft werden konnte (vgl. BGHSt 11, 18, 19; RGSt 22, 367).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Zudem muß das Gericht stets dann, wenn es von Alleintäterschaft zu Mittäterschaft übergehen will, dies dem Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO deutlich machen (vgl. BGH NJW 1952, 1385; BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77 und vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83, sowie vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16

    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte

    Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten; das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19; Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 1; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, juris Rn. 3; vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, juris Rn. 8; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, juris Rn. 3; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13, juris Rn. 1).

    Abgesehen davon, dass der Anklagevorwurf - wie sich aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen ergibt - außerdem auf der Annahme gründete, dass A. dem Angeklagten während der Tatausführung telefonisch Anweisungen erteilte, kommt es für die Beruhensfrage nicht darauf an, ob die Möglichkeit einer anderen Verteidigung nahe liegt; es genügt vielmehr, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 2; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5); das ist hier der Fall.

  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Damit wäre ein Hinweis erforderlich gewesen, daß der Angeklagte auch als Alleintäter bestraft werden konnte (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschl. vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 265 Rdn. 10 m.w.Nachw.; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl., § 265 Rdn. 5; Paulus in KMR 7. Aufl. § 265 Rdn. 24).

    Es genügt, daß sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 548; BGH, Beschl. vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77).

  • BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage

    Wie auch sonst genügt es vielmehr, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 2; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Nr. 1 Umstände 1).
  • BGH, 21.11.1983 - 3 StR 368/83

    Revision aufgrund fehlenden Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Ein solcher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO war jedoch beim Übergang vom Vorwurf der Mittäterschaft auf den Vorwurf der Alleintäterschaft geboten (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH, Urteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83).

    Die Möglichkeit einer anderen Verteidigung braucht nicht nahezuliegen; es genügt vielmehr, daß sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH bei Daliimger MDR 1974, 548; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77).

  • BGH, 25.03.1992 - 3 StR 519/91

    Glaubwürdigkeit von Zeugen - Augenscheinseinnahme in Abwesenheit der Angeklagten

    Bei einer solchen Sachlage hätte die Revision - "in ausreichender Weise" (BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77) - vortragen müssen, warum der Angeklagte durch einen unterlassenen Hinweis nach § 265 StPO in seiner Verteidigung beschränkt war und wie er sein Verteidigungsverhalten nach erfolgtem Hinweis anders hätte einrichten können (vgl. BGHR StPO § 265 I Hinweispflicht 2).
  • BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Rüge der

    Bei diesem Verfahrensgang mußte die Angeklagte gemäß § 265 Abs. 1 StPO darauf hingewiesen werden, sie könne auch als alleinige Täterin verurteilt werden (vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; RGSt 22, 367; RG GoldtA 43, 393, 394).
  • BGH, 08.04.1986 - 5 StR 11/86

    Verurteilung als Alleintäter ohne Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen

    Das verstößt gegen § 265 Abs. 1 StPO (BGHSt 11, 18, 19; BGH Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH NStZ 1983 S. 569).
  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen

    Ein solcher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO war jedoch beim Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft geboten (vgl. BGH NJW 1952, 1385; BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; KK § 265 StPO Rdnr. 10).
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