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   BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83   

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https://dejure.org/1983,10099
BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83 (https://dejure.org/1983,10099)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1983 - 3 StR 300/83 (https://dejure.org/1983,10099)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83 (https://dejure.org/1983,10099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzter Betrug durch Warentermingeschäfte - Vorliegen eines Vermögensschadens und einer Bereicherungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgesetzter Betrug durch Warentermingeschäfte; Vorliegen eines Vermögensschadens und einer Bereicherungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82

    Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83
    Dabei stützt es sich auf das Urteil des Senats vom 8. September 1982 - 3 StR 147/82 (BGHSt 31, 115).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83
    Es kann dahinstehen, ob die in der bezeichneten Senatsentscheidung vertretene Rechtsauffassung bei der hier vorliegenden Sachlage die Annahme des Landgerichts von dem Umfang des Betrugsschadens rechtfertigt und ob etwa die rechtliche Sicht, von der aus der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82 (MDR 1983, 946; vgl. auch die dort angeführten weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs) den Umfang des Vermögensschadens beurteilt hat, zu einem anderen Ergebnis führen könnte.
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

    Die Gegenleistung des Angeklagten blieb infolge der drohenden Untersagung des Gewinnspiels hinter der vertraglich geschuldeten Leistung zurück, denn der Angeklagte war grundsätzlich weder willens noch in der Lage, den überwiegenden Teil der vereinnahmten Gelder, den er schon für eigene Zwecke verbraucht hatte, im Fall einer vorzeitigen zwangsweisen Einstellung des Spielbetriebes durch die Behörden an die Spielteilnehmer zurückzuzahlen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 172/55, BGHSt 8, 289, 291).
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16

    Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)

    Übergibt der Getäuschte dem Täter später zurückzuzahlende Gelder, damit dieser davon Aktien kauft und Spekulationsgeschäfte vornimmt, an deren Ertrag der Getäuschte teilhaben soll, liegt ein Vermögensschaden in voller Höhe vor, wenn der Täter von Anfang an keine Anlage tätigen und das Geld nicht zurückzahlen will (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83; Satzger in SSW-StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 271).
  • BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17

    Betrug (Bestimmung des Vermögensschadens bei Anlagegeschäften); tatrichterliche

    Dabei ist das Landgericht im Ansatz rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass mit der Übergabe später zurückzuzahlender Gelder zum Zwecke der Vermögensanlage ein Vermögensschaden - im maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung - in voller Höhe vorliegt, wenn der Täter von Anfang an keine Anlage tätigen und das Geld nicht zurückzahlen will (BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317; Urteile vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83 und vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 26 f.).
  • BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85

    Schadenshöhe - Berechnung - Betrug - Optionen

    Auch mit dem Sachverhalt, welcher dem von der Strafkammer in Bezug genommenen Senatsurteil vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83 - zugrundelag, ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • BGH, 04.01.1984 - 3 StR 496/83
    Insoweit entspricht der Fall dem durch Urteil des Senats vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83 - entschiedenen.
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