Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13447
BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09 (https://dejure.org/2009,13447)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2009 - 3 StR 304/09 (https://dejure.org/2009,13447)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09 (https://dejure.org/2009,13447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs i.R.e. Rüge bzgl. der Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Schuldspruchs i.R.e. Rüge bzgl. der Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02

    Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09
    In Bezug auf den Angeklagten O. ist gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 StPO in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, dass das Landgericht der vom Nebenkläger geltend gemachten Forderung auf Ersatz des materiellen Schadens (2.000 Euro) nicht in voller Höhe, sondern entsprechend dem Anerkenntnis des Angeklagten nur teilweise - in Höhe von 1.400 Euro - entsprochen, im Ergebnis also insoweit von einem Ausspruch über den weitergehenden Antrag abgesehen hat (BGH aaO Rdn. 9; BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1).
  • BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09

    Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09
    Soweit das Landgericht die Verpflichtung des Angeklagten S. zur Leistung von Ersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie Schmerzensgeld dem Grunde nach festgestellt hat, ist dieser Ausspruch unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als der Anspruch des Nebenklägers nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 - Rdn. 8).
  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 482/21

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Verhältnis zum Herstellen; Verjährung;

    Der Adhäsionsausspruch über die Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden ist um den Vorbehalt zu ergänzen, dass die Ansprüche nicht anderweitig übergegangen sind (vgl. etwa § 116 SGB X, § 86 VVG; BGH, Urteil vom 20. September 2018 - 3 StR 618/17, NStZ-RR 2019, 59; Beschlüsse vom 9. November 2021 - 2 StR 145/21, juris; vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117 f.).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 StR 315/13

    Subsidiarität der ausschließlich der Erzwingung der sexuellen Handlung dienenden

    Der Adhäsionsausspruch war ergänzend unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als der Anspruch des Nebenklägers W. nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10

    Ergänzungen der Adhäsionsaussprüche (Vorbehalt des Übergangs auf

    Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der den Adhäsionsklägern entstandenen materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09 Rn. 3, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 31.07.2018 - 4 StR 626/17

    Bemessung des Schmerzensgeldes i.R.d. Entschädigungsanspruchs durch

    Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der der Adhäsionsklägerin künftig entstehenden materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 69/14

    Rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (Verzinsung ab Rechtshängigkeit des

    b) In der Adhäsionsentscheidung ist ferner der Ausspruch der Feststellung einer Verpflichtung des Angeklagten zur Leistung von Ersatz für materielle und weitere (künftige) immaterielle Schäden dem Grunde nach unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als der Anspruch der Nebenklägerin nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (BGH StraFo 2010, 117).".
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 123/14

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (fehlende Mitteilung des Standes der

    Der Adhäsionsausspruch ist unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als der Anspruch des Mitangeklagten nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 28.10.2014 - 3 StR 375/14

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Von der - vom Generalbundesanwalt beantragten - Ergänzung des Adhäsionsausspruches (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117) hat der Senat im Hinblick auf das Anerkenntnis des Angeklagten abgesehen.
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 58/12

    Adhäsionsverfahren: So wird der Feststellungsantrag richtig tenoriert

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28. September 2011 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird der Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz des materiellen Schadens der Nebenklägerin nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht