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   BGH, 18.08.2015 - 3 StR 304/15   

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https://dejure.org/2015,24648
BGH, 18.08.2015 - 3 StR 304/15 (https://dejure.org/2015,24648)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2015 - 3 StR 304/15 (https://dejure.org/2015,24648)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15 (https://dejure.org/2015,24648)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 337 StPO, § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 BZRG
    Revision im Sicherungsverfahren: Beschwer des Beschuldigten nach Ablehnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • IWW

    § 63 StGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BZRG

  • Wolters Kluwer

    Eintragung der Ablehnung des im Sicherungsverfahren gestellten Antrags der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Revision im Sicherungsverfahren: Beschwer des Beschuldigten nach Ablehnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; BZRG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Eintragung der Ablehnung des im Sicherungsverfahren gestellten Antrags der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 137
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 18.08.2015 - 3 StR 304/15
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte des Rechtsmittelführers - etwas anderes gilt nur für die Staatsanwaltschaft - aus dem Tenor selbst und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. schon BGH, Urteil vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Es genügt nicht, wenn ihn nur der Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 ff. (Freisprechung aus sachlichen Gründen); Urteil vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 76 f. (Einstellung wegen Verjährung); Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff.; Urteil vom 4. Mai 1970 - AnwSt (R) 6/69, BGHSt 23, 257, 259 (Verurteilung vor dem Ehrengericht); Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f. (Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB); Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15 (Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB); KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; OLG München NJW 1981, 2208; zuvor bereits RGSt 4, 355, 359).

    Etwaige durch die Entscheidungsgründe des Tatgerichts verursachte Folgen tatsächlicher Art würden durch ein Rechtsmittel ohnehin nicht rückgängig gemacht werden können (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15).

    An dieser Stelle fügt sich der Grundsatz der Tenorbeschwer in die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überdies zwanglos ein, denn eine Ausnahme von der Formalbeschwer für extrem gelagerte Fälle, in denen sich die Belastung des Angeklagten aus Begleitumständen, etwa der Wortwahl des Tatgerichts, ergibt, sieht bereits die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit jeher vor (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 ff.; Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374; vgl. BGHSt 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15).

  • BGH, 12.07.2016 - KRB 16/15

    Rechtsbeschwerde in einem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren:

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nur derjenige anfechtungsberechtigt, dessen Beschwer sich aus dem Tenor und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15 jeweils mwN).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19

    Zulässigkeit der Revision (keine Berücksichtigung sonstiger Rechts- und

    Sonstige Rechtsund Interessenverletzungen durch die Gründe der Entscheidung, die nur die "Unterlagen des Urteils' bilden (vgl. RGSt 4, 355, 359), sind der Überprüfung durch ein Rechtsmittelgericht demgegenüber grundsätzlich entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15, NStZ-RR 2016, 137).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 560/18

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner bei

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist eine Beschwer durch den Urteilstenor; eine Beschwer in den Gründen genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 378 ff.; Beschluss vom 18. August 2015 . 3 StR 304/15, NStZ-RR 2016, 137, 138; Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NStZ 2016, 560 f.; Beschluss vom 12. Juli 2016 - KRB 16/15; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 349 Rn. 6).
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