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   BGH, 16.07.1997 - 3 StR 314/97   

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https://dejure.org/1997,4044
BGH, 16.07.1997 - 3 StR 314/97 (https://dejure.org/1997,4044)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1997 - 3 StR 314/97 (https://dejure.org/1997,4044)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97 (https://dejure.org/1997,4044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Demonstrationsverbot verbotener Parteien und diesbezüglicher Platzverweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 349
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch

    Auszug aus BGH, 16.07.1997 - 3 StR 314/97
    Wie der Senat in seinem, einen gleichgelagerten Fall betreffenden Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - näher dargelegt hat, reichen hingegen die bloße Anreise zu einer solchen Demonstration und andere Tätigkeiten einer in die verbotene Vereinigung nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingebundenen Person wie der Angeklagten im Vorfeld einer solchen Propagandaveranstaltung zur Tatbestandserfüllung nicht aus.
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    Auszug aus BGH, 16.07.1997 - 3 StR 314/97
    Vielmehr muß bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

    In Betracht kommen insbesondere auch unterstützende Handlungen im Bereich verbotener Propaganda (s. BVerfG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, NStZ-RR 2002, 120, 121; BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 313; Groh, VereinsG, § 20 Rn. 19), so etwa das Skandieren von Parolen während einer Kundgebung, die auf den Verein bezogen sind (so BGH, Urteil vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Zuwiderhandeln 1), oder die Teilnahme an einer Demonstration, aus der heraus für die Ziele des Vereins agitiert wird (so BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97, NStZ 1997, 497; vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97, NStZ-RR 1997, 349 f.), an einer für diesen werbenden Plakatklebeaktion (so BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 3 StR 116/96, juris Rn. 9) oder an einer Solidarisierungskampagne mittels massenhafter Selbstbezichtigungserklärungen (so BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02, aaO).

    Die Tätigkeit des Dritten muss im Bereich der Propaganda Außenwirkung in dem Sinne erlangen, dass seine eigene werbende Tätigkeit irgendwie nach außen hervortritt oder er einen nach außen wirksamen Beitrag zu der von anderen organisierten Propagierung der Ideen und Parolen des Vereins leistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97, NStZ 1997, 497; vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97, NStZ-RR 1997, 349, 350; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 20 VereinsG Rn. 83 mwN).

  • BGH, 17.10.1997 - 3 StR 497/97

    Tatbestandsvoraussetzungen des Zuwiderhandelns gegen ein vereinsrechtliches

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 und vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97) reichen hingegen die bloße Anreise zu einer solchen Demonstration und andere Tätigkeiten im Vorfeld einer solchen Veranstaltung zur Tatbestandserfüllung nicht aus.

    Der Senat kann deshalb in der Sache selbst entscheiden und den Angeklagten freisprechen (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97).".

  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 410/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Propagierung von

    Dies hat der Senat in gleichgelagerten Fällen bereits wiederholt entschieden (Beschl. v. 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 -, v. 18. Juni 1997 - 3 StR 206/97 und v. 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97).
  • BGH, 17.10.1997 - 3 StR 488/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Unterstützende

    Wie der Senat in seinen ähnlich gelagerte Fälle betreffenden Beschlüssen vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 (NStZ 1997, 497), vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97 und vom 3. September 1997 - 3 StR 410/97 näher dargelegt hat, reichen die bloße Anreise zu einer solchen Demonstration und andere Tätigkeiten einer in die verbotene Vereinigung nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingebundenen Person wie des Angeklagten im Vorfeld einer solchen Propagandaveranstaltung zur Tatbestandserfüllung nicht aus.
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 554/97

    Tatbestandsvoraussetzungen des Zuwiderhandelns gegen ein vereinsrechtliches

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGH NStZ 1997, 497; Beschl. v. 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97) reichen hingegen die bloße Anreise zu einer solchen Demonstration und andere Tätigkeiten im Vorfeld einer solchen Veranstaltung zur Tatbestandserfüllung nicht aus.
  • BGH, 17.10.1997 - 3 StR 485/97

    Tatbestandsvoraussetzungen des Zuwiderhandelns gegen ein vereinsrechtliches

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 16. Juli 1997 - 3 StR 314/97 und vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97) reichen hingegen die bloße Anreise zu einer solchen Demonstration und andere Tätigkeiten einer in die verbotene Vereinigung nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingebundenen Person im Vorfeld einer solchen Propagandaveranstaltung zur Tatbestandserfüllung nicht aus.
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