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   BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14   

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https://dejure.org/2014,30267
BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14 (https://dejure.org/2014,30267)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2014 - 3 StR 326/14 (https://dejure.org/2014,30267)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14 (https://dejure.org/2014,30267)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 25 Abs. 2 StGB, § 246 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tatbeteiligung als Mittäter durch Vorbereitungshandlung oder Unterstützungshandlung i.R.d. Abschlusses von Mobilfunkverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatbeteiligung als Mittäter durch Vorbereitungshandlung oder Unterstützungshandlung i.R.d. Abschlusses von Mobilfunkverträgen

  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2 ; StGB § 246 Abs. 1
    Tatbeteiligung als Mittäter durch Vorbereitungshandlung oder Unterstützungshandlung i.R.d. Abschlusses von Mobilfunkverträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mittäterschaft erfordert nicht notwendigerweise Mitwirkung am Kerngeschehen der Tat

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei

    Auszug aus BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14
    Zwar erfordert die Annahme von Mittäterschaft nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen der Tat; vielmehr kann für eine Tatbeteiligung als Mittäter auch ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag ausreichen, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Dabei erfordert Mittäterschaft nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14 jeweils mwN).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Computerbetrug (wertende

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
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