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   BGH, 07.11.1990 - 3 StR 339/90   

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https://dejure.org/1990,7988
BGH, 07.11.1990 - 3 StR 339/90 (https://dejure.org/1990,7988)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1990 - 3 StR 339/90 (https://dejure.org/1990,7988)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1990 - 3 StR 339/90 (https://dejure.org/1990,7988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Feststellungen bei fortgesetzter Handlung, die aus einer großen Zahl von Einzelakten besteht - Ausschluss von Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils - Verurteilung wegen fortgesetztem sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen - Anstiftung zum Beischlaf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 257/90

    Mißbrauch der Abhängigkeit eines vom Jugendamt zugeteilten Pflegekindes -

    Auszug aus BGH, 07.11.1990 - 3 StR 339/90
    Es hat verkannt, daß die abgeurteilten fortgesetzten Handlungen in mehreren Einzelakten zusammentreffen, so daß sie ungeachtet des gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichteten Unrechtsgehalts untereinander zur Tateinheit verbunden werden (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 257/90; BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGHR StGB vor § 1/fH Handlungsreihen, mehrere 1 und § 52 I Rechtsgüter, höchstpersönliche 2).
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 07.11.1990 - 3 StR 339/90
    Es hat verkannt, daß die abgeurteilten fortgesetzten Handlungen in mehreren Einzelakten zusammentreffen, so daß sie ungeachtet des gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichteten Unrechtsgehalts untereinander zur Tateinheit verbunden werden (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 257/90; BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGHR StGB vor § 1/fH Handlungsreihen, mehrere 1 und § 52 I Rechtsgüter, höchstpersönliche 2).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93

    Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches

    Ob die Verwandteneigenschaft tat- oder täterbezogen ist, hat sie bislang nicht entschieden (vgl. aber BGHR StGB § 173 Anstifter 1).
  • BGH, 05.03.1992 - 1 StR 716/91

    Drohung - Geschlechtsverkehr - Zufügung erheblicher Schmerzen - Androhung -

    Bei einer fortgesetzten Sexualstraftat, deren Einzelakte vor und nach der Vollendung des 14. Lebensjahres des Opfers liegen, bedarf es klarer Feststellungen darüber, bei (mindestens) wieviel Einzelakten § 176 StGB erfüllt ist und bei wieviel Einzelakten (nur) andere Straftatbestände erfüllt sind (vgl. BGH, Urt. vom 14. Mai 1986 3 StR 135/86; Beschl. vom 7. November 1990 - 3 StR 339/90 - und vom 7. Januar 1992 - 1 StR 595/91; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. vor § 52 Rdn. 25b).

    Die Unklarheit zum Schuldumfang führen hier zu einer Aufhebung des gesamten Urteils (vgl. BGH, Urt. vom 12. Mai 1986 - 3 StR 125/86; Beschl. vom 7. November 1990 - 3 StR 339/90; Pikart in KK 2. Aufl. § 353 Rdn. 15 m. w. Nachw.), ohne daß es auf die Verfahrensrügen oder die von der Revision zur Begründung der Sachrüge angestellten Erwägungen ankäme.

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