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   BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84   

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https://dejure.org/1984,9075
BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84 (https://dejure.org/1984,9075)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1984 - 3 StR 341/84 (https://dejure.org/1984,9075)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1984 - 3 StR 341/84 (https://dejure.org/1984,9075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsmissbrauch bei in Brand setzen nicht vom Versicherungsvertrag umfasster Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 399/55
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84
    Denn § 265 Abs. 1 StGB setzt mit dem Inbrandsetzen "einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache" jedenfalls voraus, daß diese Gegenstand eines bestehenden Versicherungsvertrages ist (RGSt 67, 108, 109; BGHSt 8, 343, 345; vgl. Lackner in LK, 10. Aufl. § 265 Rdn. 2).
  • BGH, 15.01.1974 - 5 StR 602/73

    Versicherungsbetrug - Absicht - Angeblicher Diebstahlschaden - Feuer- oder

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84
    Die Strafkammer hat nicht verkannt, daß § 265 StGB die Absicht voraussetzt, betrügerisch eine Versicherungsleistung zu erlangen, die dem durch die Feuerversicherung abgedeckten Risiko entspricht (BGHSt 32, 137; 25, 261).
  • BGH, 09.02.1977 - 2 StR 597/76

    Begründung einer Handlungseinheit durch die Einheit im Ziel - Tateinheit zwischen

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84
    Tateinheit zwischen den Vergehen nach § 145 d und § 263 StGB ist regelmäßig nur dann gegeben, wenn Anzeige und Schadensmeldung gleichzeitig, d.h. in einem Akt, erfolgen, also namentlich dann, wenn eine schriftliche Anzeige und eine schriftliche Schadensmeldung zusammen zur Post gegeben werden; die bloße Einheit im Ziel begründet noch keine Tateinheit (BGH, Urteil vom 9. Februar 1977 - 2 StR 597/76 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.1977 - 1 StR 34/77

    Revisionsrechtliche Beurteilung eines Diebstahls im Hinblick auf die Annahme von

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84
    Besondere Umstände, die zu einer anderen Beurteilung führen können (BGH, Urteil vom 19. April 1977 - 1 StR 34/77), lagen nach dem hier gegebenen Sachverhalt ersichtlich nicht vor (vgl. UA S. 8/9).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84
    Die Strafkammer hat nicht verkannt, daß § 265 StGB die Absicht voraussetzt, betrügerisch eine Versicherungsleistung zu erlangen, die dem durch die Feuerversicherung abgedeckten Risiko entspricht (BGHSt 32, 137; 25, 261).
  • RG, 06.02.1933 - II 1427/32

    Sind auch für die Zeit der Leistungsfreiheit des Versicherers die Gegenstände,

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84
    Denn § 265 Abs. 1 StGB setzt mit dem Inbrandsetzen "einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache" jedenfalls voraus, daß diese Gegenstand eines bestehenden Versicherungsvertrages ist (RGSt 67, 108, 109; BGHSt 8, 343, 345; vgl. Lackner in LK, 10. Aufl. § 265 Rdn. 2).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 595/17

    Konkurrenzen bei (versuchtem) Prozessbetrug, Anstiftung zur Falschaussage und

    Dies ist etwa der Fall, wenn Anzeige und Schadensmeldung gleichzeitig abgegeben, beispielsweise, wenn sie zusammen zur Post gegeben werden (BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 341/84, wistra 1985, 19 mwN; LK/Ruß, StGB, 12. Aufl., § 145d Rn. 23).
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