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   BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86   

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https://dejure.org/1986,2069
BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86 (https://dejure.org/1986,2069)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1986 - 3 StR 348/86 (https://dejure.org/1986,2069)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86 (https://dejure.org/1986,2069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bankrott als mitbestrafte Nachtat der Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer mitbestraften Nachtat - Verhältnis von Bankrott und Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 23
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371).
  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70

    Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz -

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    Der vom Angeklagten herbeigeführte tatbestandliche Schaden liegt in den auf seinen wahrheitswidrigen Angaben beruhenden unrichtigen Steuerfestsetzungen (vgl. BGHSt 24, 178, 181) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].
  • BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78

    Steuerhinterziehung bei Vorenthaltung von Zollgut gegenüber der zollamtlichen

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    Während das mit der Bankrotthandlung verletzte Rechtsgut im Schutz der Gläubigergesamtheit (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; Samson in SK vor § 283 StGB Rdn. 3; Maurach/Schroeder BT 1. Halbb. § 43 I 3) und in Teilen des Schrifttums - darüber hinaus - des gesamtwirtschaftlichen Vermögens (Lackner § 283 Anm. 1; Schönke-Schröder-Stree vor § 283 Rdn. 2; Schlüchter JR 1979, 515), jedenfalls des Vermögens der Kreditwirtschaft (Tiedemann in LK vor § 283 Rdn. 51; Dreher/Tröndle vor § 283 Rdn. 3), gesehen wird, richtet sich der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff gegen den Anspruch des einzelnen Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer ( BGH, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 StR 677/78; RGSt 59, 258, 262; Kohlmann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 280; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 370 AO Rdn. 9; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 b).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    Während das mit der Bankrotthandlung verletzte Rechtsgut im Schutz der Gläubigergesamtheit (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; Samson in SK vor § 283 StGB Rdn. 3; Maurach/Schroeder BT 1. Halbb. § 43 I 3) und in Teilen des Schrifttums - darüber hinaus - des gesamtwirtschaftlichen Vermögens (Lackner § 283 Anm. 1; Schönke-Schröder-Stree vor § 283 Rdn. 2; Schlüchter JR 1979, 515), jedenfalls des Vermögens der Kreditwirtschaft (Tiedemann in LK vor § 283 Rdn. 51; Dreher/Tröndle vor § 283 Rdn. 3), gesehen wird, richtet sich der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff gegen den Anspruch des einzelnen Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer ( BGH, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 StR 677/78; RGSt 59, 258, 262; Kohlmann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 280; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 370 AO Rdn. 9; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 b).
  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81

    Ziel der Täuschungsabsicht bei Missbrauch von Ausweispapieren -

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371).
  • RG, 15.02.1916 - II 814/15

    1. Liegt Diebstahl vor, wenn der Überbringer einer quittierten Postanweisung sie

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371).
  • RG, 07.10.1926 - III 646/26

    Ist die Fälschung der Unterschrift des Berechtigten auf einem durch Diebstahl

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371).
  • RG, 16.06.1925 - I 188/25

    1. Inwiefern muß der Strafrichter nach § 433 der Reichsabgabenordnung die

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
    Während das mit der Bankrotthandlung verletzte Rechtsgut im Schutz der Gläubigergesamtheit (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; Samson in SK vor § 283 StGB Rdn. 3; Maurach/Schroeder BT 1. Halbb. § 43 I 3) und in Teilen des Schrifttums - darüber hinaus - des gesamtwirtschaftlichen Vermögens (Lackner § 283 Anm. 1; Schönke-Schröder-Stree vor § 283 Rdn. 2; Schlüchter JR 1979, 515), jedenfalls des Vermögens der Kreditwirtschaft (Tiedemann in LK vor § 283 Rdn. 51; Dreher/Tröndle vor § 283 Rdn. 3), gesehen wird, richtet sich der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff gegen den Anspruch des einzelnen Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer ( BGH, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 StR 677/78; RGSt 59, 258, 262; Kohlmann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 280; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 370 AO Rdn. 9; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 b).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 11, wistra 2014, 392; Beschluss vom 21. August 2012 - 1 StR 26/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 22; Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR StGB § 1 Nachtat, mitbestrafte 1; Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67, 68; Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 445/53, BGHSt 5, 295, 297; Rissing-van Saan aaO Vor § 52 Rn. 153; Sternberg-Lieben/Bosch aaO Rn. 131).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396; Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153).
  • BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12

    Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung;

    a) Steuerhinterziehung (§ 370 AO) kann auch im Beitreibungsverfahren begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beitreibungsverfahren 2 und Konkurrenzen 16; BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 74/92, wistra 1992, 300; Bansemer, wistra 1994, 327; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens, 1989; Jäger in Klein, AO, § 370, Rn. 52; Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO, Rn. 226 ff.; Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, § 370 AO, Rn. 49).

    Tateinheit scheidet hier aus, weil die von dem Angeklagten G. zur Tatbestandserfüllung im Festsetzungsverfahren begangenen Handlungen nicht zugleich Teil der weiteren im Beitreibungsverfahren - überdies mit anders gelagerter Zielsetzung - begangenen strafbaren Handlungen nach § 370 AO waren (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 1).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff richtet sich gegen den Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer (vgl. BGHR StGB § 283 I Nr. 1 Konkurrenzen 1).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00

    Begrenzung der Regreßbefugnisse bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    Im Strafrecht wird eine spätere -formell erfüllte- Nachtat konsumiert, wenn sie sich in der Auswertung oder Sicherung der durch die Vortat erlangten Position erschöpft, den schon angerichteten Schaden nicht wesentlich erweitert und kein neues Rechtsgut verletzt (vgl. BGHSt 6, 67; NStZ 87, 23).
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