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   BGH, 01.03.1978 - 3 StR 35/78   

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BGH, 01.03.1978 - 3 StR 35/78 (https://dejure.org/1978,7434)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1978 - 3 StR 35/78 (https://dejure.org/1978,7434)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1978 - 3 StR 35/78 (https://dejure.org/1978,7434)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines besonders schweren Falles der sträflichen Untreue unter Berücksichtigung der Schadenshöhe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 01.03.1978 - 3 StR 35/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; bei Dallinger MDR 1976, 16; Urteile vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - und vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - vgl. auch Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn 41; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. vor § 38 Rdn 47 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) kommt es für die Annahme eines besonders schweren Falles darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist.
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.03.1978 - 3 StR 35/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; bei Dallinger MDR 1976, 16; Urteile vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - und vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - vgl. auch Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn 41; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. vor § 38 Rdn 47 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) kommt es für die Annahme eines besonders schweren Falles darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist.
  • BGH, 19.10.1976 - 1 StR 582/76

    Fortgesetzte Untreue und fortgesetzte Urkundenfälschung - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 01.03.1978 - 3 StR 35/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; bei Dallinger MDR 1976, 16; Urteile vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - und vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - vgl. auch Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn 41; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. vor § 38 Rdn 47 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) kommt es für die Annahme eines besonders schweren Falles darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist.
  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 213/77

    Aufhebung einer durch die Staatsanwaltschaft angefochtenen Entscheidung zu

    Auszug aus BGH, 01.03.1978 - 3 StR 35/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; bei Dallinger MDR 1976, 16; Urteile vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - und vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - vgl. auch Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn 41; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. vor § 38 Rdn 47 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) kommt es für die Annahme eines besonders schweren Falles darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist.
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Daß bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, die Höhe des angerichteten Schadens eine wesentliche Rolle spielt, ist auch in der Rechtsprechung zu § 263 Abs. 3 StGB und § 266 Abs. 2 StGB anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75; 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76; 17. April 1980 - 4 StR 22/80 - und 30. Juni 1982 - 2 StR 297/82; Senatsbeschluß vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

    Bei der Beurteilung, ob Betrug in einem besonders schweren Fall vorliegt (§ 263 Abs. 3 StGB), kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiver Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle derart abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH, Urteil vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77; Beschluß vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82

    Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue

    Wenn auch nicht allein auf diesen Gesichtspunkt, vielmehr auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen ist (BGH, Urteile vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - und vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78, so mußte doch die Feststellung über die Schadenshöhe Anlaß geben, sich in den Urteilsgründen mit der Frage des besonders schweren Falles auseinanderzusetzen, auch wenn der Angeklagte durch den Zusammenbruch der GmbH als deren alleiniger Gesellschafter letztlich sein eigenes Vermögen einbüßte.
  • BGH, 25.09.1987 - 2 StR 367/87

    Verstoß gegen den gebotenen Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen

    Denn auch dann, wenn straferhöhende Umstände vorliegen, die die Annahme eines besonders schweren Falles nahelegen, kann in der Regel auf die umfassende Würdigung und Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht nicht verzichtet werden (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 1.3.1978 - 3 StR 35/78; Urteil vom 4.10.1983 - 1 StR 625/83, vgl. auch BGH, NStZ 1981, 391).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 5, 124, 130; BGH, Urteile vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 - 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - und 1. März 1978 - 3 StR 35/78 -).
  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 22/80

    Besonders schwerer Fall des Betruges - Besonders schwerer Fall der Untreue - Sehr

    Wenn auch nicht allein auf diese Gesichtspunkte, vielmehr auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen ist (BGH, Urteile vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 und vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78), so drängten doch die hier festgestellten Umstände, sich in den Urteilsgründen eingehend mit der Frage des besonders schweren Falles insbesondere der Höhe des Schadens unter Berücksichtigung von Gegenforderungen des Angeklagten W. auseinanderzusetzen.
  • BGH, 04.07.1978 - 1 StR 223/78

    Voraussetzungen der Annahme eines besonders schweren Falles - Aussetzung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; BGH bei Dallinger MDR 1976, 16; Urteile vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 -, vom 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - und vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78; vgl. auch Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn. 41; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. vor § 38 Rdn. 47 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) kommt es für die Annahme eines besonders schweren Falles darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist.
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   BGH, 21.03.1978 - 3 StR 35/78   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schriftliche Rücknahme einer Revision durch einen Angeklagten - Wirksamkeitsentfaltung einer Revisionsrücknahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1977 - 3 StR 431/77

    Wirksamwerden einer Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 3 StR 35/78
    Der Senat hat bereits in anderer Sache (Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 431/77 -) entschieden, daß Revisionsrücknahmen in einem Zeitpunkt, in den das Revisionsgericht mit der Sache befaßt ist, erst durch ihren Eingang bei diesem Gericht wirksam werden.
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