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   BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82   

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https://dejure.org/1982,854
BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82 (https://dejure.org/1982,854)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1982 - 3 StR 35/82 (https://dejure.org/1982,854)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1982 - 3 StR 35/82 (https://dejure.org/1982,854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung eines Verfolgten an die Bundesrepublik Deutschland - Zulässigkeit der Rückwirkung bei schon abgeschlossenem Auslieferungsverfanhren

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beschränkung der Strafverfolgung bei Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 51
  • NJW 1982, 1954
  • MDR 1982, 686
  • NStZ 1982, 471 (Ls.)
  • StV 1982, 411
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 353/63

    Auslieferung zur Strafverfolgung - Auslieferung bei Fällen minderer Bedeutung

    Auszug aus BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82
    Der Senat hat von Amts wegen geprüft, ob das Verfahren - ungeachtet der Teilrechtskraft des Schuldspruchs - wegen einer Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes des Artikels 16 Abs. 1 Satz 1 des Auslieferungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vom 29. November 1951 (BGBl. II 1953, 152; 1959, 1251)eingestellt werden muß, soweit der Angeklagte wegen Bankrotts, Betrugs und versuchten Betrugs verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 19, 118, 119 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63]; 29, 94) [BGH 15.08.1979 - 2 StR 750/78].
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79

    Zur Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei fehlender

    Auszug aus BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82
    Der Senat hat von Amts wegen geprüft, ob das Verfahren - ungeachtet der Teilrechtskraft des Schuldspruchs - wegen einer Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes des Artikels 16 Abs. 1 Satz 1 des Auslieferungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vom 29. November 1951 (BGBl. II 1953, 152; 1959, 1251)eingestellt werden muß, soweit der Angeklagte wegen Bankrotts, Betrugs und versuchten Betrugs verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 19, 118, 119 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63]; 29, 94) [BGH 15.08.1979 - 2 StR 750/78].
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82
    Aus der Entscheidung BGHSt 3, 218, auf die sich die Revision beruft, läßt sich nichts anderes herleiten; denn sie bezieht sich nur auf Fahrlässigkeitstaten.
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 750/78

    Voraussetzungen der Straffreiheit nach § 59 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) einer

    Auszug aus BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82
    Der Senat hat von Amts wegen geprüft, ob das Verfahren - ungeachtet der Teilrechtskraft des Schuldspruchs - wegen einer Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes des Artikels 16 Abs. 1 Satz 1 des Auslieferungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vom 29. November 1951 (BGBl. II 1953, 152; 1959, 1251)eingestellt werden muß, soweit der Angeklagte wegen Bankrotts, Betrugs und versuchten Betrugs verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 19, 118, 119 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63]; 29, 94) [BGH 15.08.1979 - 2 StR 750/78].
  • BGH, 30.05.1961 - 1 StR 126/61

    Verurteilung wegen mittelbarer Falschbeurkundung - Verurteilung wegen Betruges

    Auszug aus BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82
    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof geteilt (urteilvom 30. Mai 1961 - 1 StR 126/61).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. April 1982 (BGHSt 31, 51) betraf die Frage, inwieweit sich die geänderte Rechtsauffassung des um Rechtshilfe ersuchten Staates in einem Auslieferungsverfahren für das innerstaatliche Recht als Verfahrenshindernis auswirken kann.

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall einer mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgten Auslieferung verneint, es aber offen gelassen, ob der ersuchte Staat nachträglich die Bedingungen einer Auslieferung einseitig ändern kann und ob hieraus ein Verfahrenshindernis für das Strafverfahren in Deutschland erwachsen würde (BGHSt 31, 51, 54).

    Dabei kann offen bleiben, ob die im Einzelfall geleistete Rechtshilfe als spezieller (fallbezogener) völkerrechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Staaten anzusehen ist (für das Auslieferungsverfahren offen gelassen in BGHSt 31, 51, 54).

    Im Übrigen hatte der ersuchte Staat auch hinreichend die Gelegenheit - zum Beispiel durch eine entsprechende Formulierung des Spezialitätsvorbehaltes -, seine Interessen schon bei der Rechtshilfeleistung zu schützen (BGHSt 31, 51, 54).

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Bedingungen sind wirksam, wenn sie bei der Bewilligung der Rechtshilfe, das heißt vor oder bei der formellen Antwort auf ein Ersuchen oder der formlosen Übersendung von Informationen, ausdrücklich mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 31, 51 zur Auslieferung; Schuster, a.a.O., S. 138; Vogler/Walter, in: Grützner/Pötz/Kreß, a.a.O., § 72 IRG Rn. 7).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Bedingung der Spezialität nach vollzogener Rechtshilfe durch die Schweizerische Eidgenossenschaft rückwirkend verändert werden konnte (vgl. Gless/Eymann, "Nachträgliches Verwertungsverbot" und internationale Beweisrechtshilfe, StV 2008, S. 318 ff.; verneinend Vogler/Walter, in: Grützner/Pötz/Kreß, a.a.O., § 72 IRG Rn. 7; BGHSt 31, 51 zur Auslieferung) oder ob es sich bei den Schreiben des schweizerischen Bundesamts für Justiz nach dem zweiten Urteil des Landgerichts Augsburg vom 19. Dezember 2005 lediglich um nachträgliche Interpretationen eines nicht eindeutigen Wortlauts der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft gestellten Bedingung der Spezialität handelte, die grundsätzlich zulässig sind (vgl. BFH, Beschluss vom 24. März 1987 - I B 111/86 -, juris, Orientierungssatz 1).

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    bb) Nach dem von Amts wegen zu beachtenden Grundsatz der Spezialität (Art. 14 Abs. 1 EuAlÜbk; Art. 21 Abs. 1 des spanischen Gesetzes über die Auslieferung vom 21. März 1985; vgl. Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 2. Aufl. 11 S 28 Rdn. 13; 111 1 Rdn. 15) darf der Angeklagte nur wegen der vor der Auslieferung begangenen Taten bestraft werden, für die die Auslieferung bewilligt ist (vgl. BGHSt 22, 307; 29, 94, 95 f.; 31, 51, 52; 34, 352, 353; BGH StV 1987, 6).
  • BGH, 25.04.1995 - 1 StR 18/95

    Auslieferung - Fortgesetzte Handlung - Selbständige Einzeltaten - Rechtliche

    Das Ergebnis widerspricht auch nicht dem Sinn und Zweck des Spezialitätsprinzips, die Interessen des ersuchten Staates zu wahren; dieser hatte hinreichend Gelegenheit, seine Interessen schon bei der Auslieferung zu schützen, indem er etwa die verfolgbaren Fälle auf die im Auslieferungsbegehren namentlich genannten Geschädigten beschränkt hätte (BGHSt 31, 51, 54) [BGH 28.04.1982 - 3 StR 35/82].

    Die Änderung der Rechtsauffassung in der Bundesrepublik Deutschland nach Abschluß des Auslieferungsverfahrens berührt die Hoheitsinteressen des um Auslieferung ersuchten Staates nicht (vgl. BGHSt 31, 51, 54) [BGH 28.04.1982 - 3 StR 35/82].

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16

    Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen

    Insoweit stünde einer derartigen Einstellung vorliegend auch nicht die (horizontale) Teilrechtskraft des Schuldspruchs entgegen, die durch die wirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch eingetreten ist (vgl. BGHSt 31, 51; BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2011 - 3 RVs 138/11 -, juris; Meyer- Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 151 c m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2018 - 4 StR 566/17

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis

    Das Verfahren ist daher, soweit es diesen Angeklagten betrifft, insgesamt gemäß § 206a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 111; vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05 Rn. 2; vom 30. Juni 2014 - 2 StR 248/14, NStZ-RR 2014, 349 (Ls.)), auch wenn ein Teil des ihn betreffenden Schuldspruchs bereits rechtskräftig geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1960 - 4 StR 407/60, BGHSt 15, 203, 207; Urteil vom 28. April 1982 - 3 StR 35/82, BGHSt 31, 51 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 2).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf

    Das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis der Spezialität (vgl. BGHSt 19, 118, 119; 31, 51, 52 [BGH 28.04.1982 - 3 StR 35/82]; BGH NJW 1965, 1672) besteht nicht.
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Das Verfahren ist daher, soweit es den Angeklagten A. betrifft, insgesamt gemäß § 206 a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGHSt 45, 108, 111; BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2), auch wenn der ihn betreffende Schuldspruch bereits rechtskräftig war (vgl. BGHSt 15, 203, 207; 31, 51 f.; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. Einl. Rdn. 151, 154; § 206a Rdn. 5, 6, 8).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 1 Ss 113/94

    Rechtmäßigkeit einer Geldbuße wegen leichtfertiger Mietpreisüberhöhung

    Diese Prüfung hatte trotz der durch die Beschränkung des Rechtsmittels eingetretenen horizontalen Teilrechtskraft in vollem Umfang zu erfolgen (vgl. BGHSt 31, 51 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Auflage Einleitung Rdnr. 151).
  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88

    Rechtsmittel

    Dabei verkennt es, daß trotz der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch dem Schuldspruch entgegenstehende Verfahrenshindernisse von Amts wegen zu beachten sind (BGHSt 34, 1 [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]; 31, 51 f. [BGH 28.04.1982 - 3 StR 35/82]).
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