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   BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92   

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BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92 (https://dejure.org/1992,499)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1992 - 3 StR 35/92 (https://dejure.org/1992,499)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92 (https://dejure.org/1992,499)
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Haschisch-Chauffeur

§§ 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, Mittäterschaft - Beihilfe, Mittäterschaft bei eigenhändiger Tatbegehung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Schmuggel - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Führen eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 315
  • NJW 1993, 74
  • MDR 1992, 1074
  • NStZ 1992, 545
  • StV 1992, 578
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Nach den genannten Grundsätzen wird auf der anderen Seite der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlaßt, je nach Sachlage Mittäter (vgl. BGHSt 36, 249; BGH NStZ 1990, 130), jedenfalls Anstifter und nicht lediglich Gehilfe sein (vgl. BGH NStZ 1992, 339; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3).

    Denn der Angriff der "Drahtzieher" und Finanziers auf das durch das Betäubungsmittelgesetz geschützte Rechtsgut, die Volksgesundheit, ist nicht selten von größerem Gewicht (vgl. BGH NStZ 1990, 130, 131).

  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 568/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Körper als Transportmittel -

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Nichts anderes gilt für den Beteiligten, der in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmittel verwirklicht (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 25; BGH, Urteil vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 StR 352/91).

    Für die Mittäterschaft des Angeklagten ohne rechtliche Bedeutung ist, daß allein der Mittäter die Initiative zu den Fahrten ergriffen, den Fahrtablauf genau bestimmt und den Angeklagten begleitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91).

  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Den Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllt, wer ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze (die Bedeutung vorgeschobener Zollstellen, vgl. BGH NStZ 1992, 338, kann hier auf sich beruhen) ins Inland verbringt.

    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Nach den genannten Grundsätzen wird auf der anderen Seite der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlaßt, je nach Sachlage Mittäter (vgl. BGHSt 36, 249; BGH NStZ 1990, 130), jedenfalls Anstifter und nicht lediglich Gehilfe sein (vgl. BGH NStZ 1992, 339; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Obwohl der Angeklagte als Chauffeur bezogen auf das Gesamtgeschehen nur eine untergeordnete Tätigkeit ausübte, hat er sich wegen der eigenhändigen Tatbegehung in diesem Fall bei dem vom Landgericht festgestellten Wirkstoffgehalt wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe, wie das Landgericht unter den gegebenen Umständen tatrichterlich rechtsfehlerfrei gewertet hat, zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 12, 13).
  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Der neue Tatrichter wird auch beachten können, daß die Voraussetzungen der Regelbeispiele für den erhöhten Strafrahmen des besonders schweren Falles des unerlaubten Handeltreibens (gewerbsmäßig, nicht geringe Menge) für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen sind und es bei dem Gehilfen nicht ausreicht, wenn sich nur die Haupttat als ein besonders schwerer Fall erweist (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Gehilfe 1, 2), zumal in die Strafrahmenwahl der vertypte Milderungsgrund der Beihilfe einzubeziehen ist.
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).
  • BGH, 21.08.1991 - 2 StR 333/91

    Mittäterschaft - Abgrenzung zur Alleintäterschaft - Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Wenn allerdings das Rauschgift geschluckt im Körper über die Grenze befördert wird, ist grundsätzlich jedem der Täter nur die Rauschgiftmenge zuzurechnen, die er sich selbst einverleibt hat (BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 23).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 390/90

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Mittäterschaft - Fortwirkende Gefahr

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
    Ebenso hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 178 I Mittäter 1) den Angeklagten als Mittäter und nicht als Gehilfen verurteilt, der ohne eigenes Tatinteresse an sich selbst vom Opfer, das zur Prostitutionsausübung für einen anderen gebracht werden sollte, den Oralverkehr vornehmen ließ, weil kraft Gesetzes für die Wertung fehlenden Täterwillens kein Raum bleibe.
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 352/91

    Vorsatz - Billigendes Inkaufnehmen - Bedingter Vorsatz - Menge des Rauschgifts -

  • BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88

    Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 287/91

    Zurechnung der Rauschgiftmenge bei Mittätern

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag

  • BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme -

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 793/91

    Mittäterschaftliches Interesse bei Haschisch-Einfuhr

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Nach dieser Vorschrift ist Täter, wer vorsätzlich handelnd sämtliche Tatbestandsmerkmale der Straftat in eigener Person verwirklicht (BGH, Urteil vom 17. August 1993 - 1 StR 266/93, BGHR StGB § 25 Abs. 1 Begehung, eigenhändige 3; siehe auch BGH, Urteile vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 317 mwN; vom 12. August 1998 - 3 StR 160/98, NStZ-RR 2000, 22 (nur LS); Schünemann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Bd. 1, § 25 Rn. 53 f.).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Der Angeklagte S. erfüllte bei der zweiten und dritten Zuwendung an den SSV Reutlingen durch sein eigenes Handeln sämtliche Tatbestandsmerkmale der Untreue in der Treubruchsalternative und ist bereits deshalb insoweit Täter (Tiedemann aaO S. 322, 325; vgl. auch BGHSt 38, 315, 317).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Er ist zugleich unmittelbarer Täter (s. BGH, Urteile vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 316; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, juris Rn. 14 mwN; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 25 ff. Rn. 77).
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