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   BGH, 02.10.2008 - 3 StR 352/08   

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https://dejure.org/2008,10738
BGH, 02.10.2008 - 3 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,10738)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - 3 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,10738)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 (https://dejure.org/2008,10738)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Schuldspruchänderung im Rahmen der Revision wegen tateinheitlich begangenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitzes von Betäubungsmitteln; Rücktritt eines tatbestandlichen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 58
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - 3 StR 352/08
    Die hiergegen gerichtete, auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision führt in den Fällen der Verurteilung des Angeklagten wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Fälle II. 1. bis 7. und 9. der Urteilsgründe) zum Wegfall der Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und zur entsprechenden Änderung des Schuldspruchs; denn der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt gegenüber dem täterschaftlich begangenen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (st. Rspr.; vgl. BGHSt 42, 162, 165 f.).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 233/23

    Revision gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einem Verfahre wegen

    Gegenüber dem täterschaftlich begangenen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt er zurück (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).

    Beim Zusammentreffen von täterschaftlichem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge behält der Besitz aber einen eigenen Unrechtsgehalt und tritt nicht zurück, es besteht vielmehr Tateinheit (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).

  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23

    Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln;

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln insgesamt dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 - BGHSt 42, 162 und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 - NStZ-RR 2009, 58; BGH NStZ-RR 2015, 174).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit;

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.), während zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14 aaO; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 430/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14 aaO; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 298/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen)

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.), während zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, aaO; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Zudem hat er hierdurch jeweils Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986 - 5 StR 330/86, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).
  • BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Durch den Transport des Marihuanas und dessen anschließende Verwahrung in seinem Hotelzimmer hatte der Angeklagte unmittelbaren Besitz an diesem, sodass er sich tateinheitlich wegen täterschaftlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 Var. 4 BtMG, § 52 StGB) schuldig gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 -, juris Rn. 1; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Auflage, § 29a Rn. 158).' Dem tritt der Senat bei.
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 137/23

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    (...) Mit dem Wegfall der Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge lebt der gleichfalls verwirklichte Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ebenso wieder auf, da Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit täterschaftlichem Besitz derselben gemäß § 52 StGB in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 1 StR 409/17 -, juris Rdnr. 3; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14 -, juris Rdnr. 6; und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 -, NStZ-RR 2009, 58), wie jener der versuchten Ausfuhr von Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (zur konkurrenzrechtlichen Bewertung von Beihilfe zum Handeltreiben und Einfuhr vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11 -, juris Rdnr. 4; Beschluss vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 693/83 -, NStZ 1984, 171; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rdnrn. 519, 534).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 409/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme;

    d) Mit dem Wegfall der Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge lebt der gleichfalls verwirklichte Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG wieder auf, da Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit täterschaftlichem Besitz derselben gemäß § 52 StGB in Tateinheit steht (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58; Beschluss vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14, juris).'.
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