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   BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15   

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BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15 (https://dejure.org/2016,19549)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2016 - 3 StR 358/15 (https://dejure.org/2016,19549)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 3 StR 358/15 (https://dejure.org/2016,19549)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG; § 95 AufenthG; § 96 AufenthG; § 52 StGB; § 53 StGB
    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige Verfahren; Aneinanderreihung von Einzelzuweisungen; Wiederherstellung der Effizienz des Geschäftsablaufs; Beschleunigungsgrundsatz); Einschleusen von Ausländern (Beendigungszeitpunkt bei den ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 96 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 96 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 97 Abs 2 AufenthG
    Strafverfahren: Rechtmäßigkeit einer Einzelfallzuweisung wegen Überlastung einer Strafkammer; Beteiligung an der Straftat der unerlaubten Einreise von Ausländern

  • IWW

    § 338 Nr. 1 StPO, Art. ... 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 338 Nr. 1 Buchst. b, § 222b Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG, § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 2, § 97 Abs. 2 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 96 Abs. 1 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AufenthG, § 27 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 97 Abs. 2, § 96 Abs. 1, 4, § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 95 Abs. 1a, § 96 Abs. 4 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 96 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 27 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionrechtliche Nachprüfung des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung vor der Vernehmung des ersten Angeklagten für die Darlegung eines rechtzeitigen Besetzungseinwandes; Änderung des zuständigen ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Rechtmäßigkeit einer Einzelfallzuweisung wegen Überlastung einer Strafkammer; Beteiligung an der Straftat der unerlaubten Einreise von Ausländern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionrechtliche Nachprüfung des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung vor der Vernehmung des ersten Angeklagten für die Darlegung eines rechtzeitigen Besetzungseinwandes; Änderung des zuständigen ...

  • rechtsportal.de

    Revisionrechtliche Nachprüfung des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung vor der Vernehmung des ersten Angeklagten für die Darlegung eines rechtzeitigen Besetzungseinwandes; Änderung des zuständigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bandenmäßige Schleusertätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsverteilungsplan - und seine Änderung für bereits anhängige Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einschleusen von Ausländern - und die Hilfeleistung erst nach der Einreise

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • StV 2016, 626
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 570/98

    Einschleusen, Durchschleusen von Ausländern; Durchfahrt in einen Drittstaat

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Da § 96 Abs. 1 AufenthG eine Beihilfehandlung zur Täterschaft erhebt, ist eine Beteiligung an der Bezugstat nach deren Beendigung nicht mehr möglich (BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 570/98, BGHSt 45, 103, 107).

    Nach seinem Regelungsgehalt erfasst § 96 Abs. 1 AufenthG gleichwohl nicht nur Einschleusungen mit dem Ziel dauerhaften Aufenthalts der Ausländer in Deutschland, sondern auch Durchschleusungen von Ausländern, die sich auf dem Weg in ein Drittland nur vorübergehend ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten und bereits mit dem Ziel der Weiterreise eingereist sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 570/98, BGHSt 45, 103, 105 f. (zu §§ 92, 92a AuslG)).

    Da Einreise und Aufenthalt in diesem Fall planmäßige Zwischenglieder des gesamten Schleusungsvorgangs sind, können auch Hilfestellungen, die für sich betrachtet in erster Linie den Ausreisebemühungen dienen, als strafbare Beihilfe zu dem Einreise- oder Aufenthaltsdelikt zu qualifizieren sein (BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 570/98, BGHSt 45, 103, 105 f.; Beschluss vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02; NJW 2002, 3642, 3643).

    Als Hilfeleistung kommt daher nur eine Handlung in Betracht, die im Sinne eines Förderns oder Erleichterns gerade dazu beiträgt, dass der Ausländer in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland illegal einreisen oder sich darin aufhalten kann (vgl. bereits BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 570/98, BGHSt 45, 103, 105 f. (zu §§ 92, 92a AuslG); Beschluss vom 9. Mai 2001 - 3 StR 51/01, BGHR AuslG § 92a Einschleusen 4).

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Denn die Bandenabrede lässt die allgemeinen Regeln über die Tatbeteiligung unberührt, so dass die Bandenmitgliedschaft und die Beteiligung an Bandentaten unabhängig voneinander zu beurteilen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, juris Rn. 7; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637).

    Im Einzelfall kann zwar schon die allgemeine, im Rahmen der Bandenabrede erteilte Zusage, bei späteren (Durch)Schleusungen mitzuwirken, eine die konkrete Tatausführung fördernde psychische Beihilfe darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, 2212).

    Jedoch setzt dies voraus, dass die im Vorfeld getätigte allgemeine Unterstützungszusage die Täter bei der späteren Tat psychisch in ihrem Vorhaben bestärkte, die Tathandlung oder den Erfolgseintritt mindestens erleichterte oder förderte und auch die subjektiven Voraussetzungen bei dem Gehilfen vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, aaO; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, aaO).

  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12

    Beihilfe zum Bandendiebstahl (Beendigung; Zusage von Tatbeiträgen;

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Im Einzelfall kann zwar schon die allgemeine, im Rahmen der Bandenabrede erteilte Zusage, bei späteren (Durch)Schleusungen mitzuwirken, eine die konkrete Tatausführung fördernde psychische Beihilfe darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, 2212).

    Jedoch setzt dies voraus, dass die im Vorfeld getätigte allgemeine Unterstützungszusage die Täter bei der späteren Tat psychisch in ihrem Vorhaben bestärkte, die Tathandlung oder den Erfolgseintritt mindestens erleichterte oder förderte und auch die subjektiven Voraussetzungen bei dem Gehilfen vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, aaO; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, aaO).

    Von einer einheitlichen Förderung der Einreisedelikte wäre dabei nicht nur im Falle von Beiträgen zum uneigentlichen Organisationsdelikt auszugehen, sondern auch dann, wenn sich "lediglich' die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe aufgrund einer allgemeinen Unterstützungszusage hinsichtlich der späteren Schleusungsdelikte feststellen lassen sollten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, 2212).

  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 490/15

    Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch wiederholte

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Der Zulässigkeit der Rüge steht auch nicht entgegen, dass die Revision nicht die vollständige Regelung des Geschäftsverteilungsplans über die Zuständigkeit der 14. großen Strafkammer und deren Vertretung mitgeteilt hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - 5 StR 191/05, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 6; vom 29. Juni 2006 - 4 StR 146/06, juris Rn. 5; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, juris Rn. 12); denn der Kenntnis von dessen vollständigem Inhalt bedarf es zur Prüfung der Frage, ob die Zuweisung des gegenständlichen Verfahrens durch den Beschluss des Präsidiums an die 14a.

    Eine derartige Handhabung in Form der Aneinanderreihung von Einzelfallzuweisungen bereits anhängiger Verfahren ist mit den Anforderungen an die Bestimmung des gesetzlichen Richters nicht in Einklang zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2015 - 3 StR 569/14, NJW 2015, 2597, 2599; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, juris Rn. 19).

  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12

    Tat im prozessualen Sinne als Gegenstand der Urteilsfindung (Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Die Urteilsgründe deuten zwar darauf hin, dass die Angeklagte D. über ihre Mitwirkung an den Einzeltaten hinausgehende, den allgemeinen organisatorischen Ablauf fördernde - und mit den angeklagten Handlungen prozessual zusammenhängende (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50) - Beiträge erbracht haben könnte, da sie etwa mit der Angeklagten V. allgemein über verschiedene Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung beriet.

    Daneben geben die Urteilsgründe zwar einen Anhalt, dass auch die Angeklagte V. Beiträge zum uneigentlichen Organisationsdelikt erbracht haben könnte, die mit den angeklagten Handlungen eine prozessuale Tat bilden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50), soweit sie "besonders auf eine Vereinfachung des Ablaufs, etwa der Zahlungen, für die Zukunft bedacht war' (UA S. 13).

  • BayObLG, 02.03.1999 - 4St RR 32/99

    Unerlaubte Einreise

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Vielmehr tritt mit der Vollendung der Einreise infolge unerlaubten Grenzübertrittes oder Passierens der Grenzübergangsstelle gleichzeitig deren Beendigung ein (BayObLG, Beschluss vom 2. März 1999 - 4 St RR 32-99, NStZ-RR 1999, 314; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, AuslR, 11. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 54; MüKo-StGB/Gericke, 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 48; aA Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit, S. 154).

    Zu diesem Zeitpunkt waren die zu schleusenden Ausländer jedoch bereits in das Bundesgebiet eingereist und die diesbezüglichen Delikte nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG beendet (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, wistra 1999, 341, 343; BayObLG, Beschluss vom 2. März 1999 - 4 St RR 32-99, NStZ-RR 1999, 314; Bergmann/DieneltWinkelmann, AuslR, 11. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 54; MüKo-StGB/Gericke, 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 48; aA Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit, S. 154).

  • BGH, 12.05.2015 - 3 StR 569/14

    Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch Einzelzuweisung eines

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Denn von Verfassungs wegen sind Regelungen der Zuständigkeit, anders als deren Anwendung, nicht lediglich am Maßstab der Willkür, sondern auf jede Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen (vgl. zu alldem BGH, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 3 StR 569/14, NJW 2015, 2597, 2598 f. m. zahlr. w. N.).

    Eine derartige Handhabung in Form der Aneinanderreihung von Einzelfallzuweisungen bereits anhängiger Verfahren ist mit den Anforderungen an die Bestimmung des gesetzlichen Richters nicht in Einklang zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2015 - 3 StR 569/14, NJW 2015, 2597, 2599; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, juris Rn. 19).

  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 51/01

    Hilfeleisten beim Aus- oder Durchschleusen

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Die bloße Unterstützung eines in Deutschland aufhältigen Ausländers zur Ausreise ist hingegen - ungeachtet des Anwendungsbereichs von § 96 Abs. 4 AufenthG - grundsätzlich straflos (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 3 StR 51/01, BGHR AuslG § 92a Einschleusen 4).

    Als Hilfeleistung kommt daher nur eine Handlung in Betracht, die im Sinne eines Förderns oder Erleichterns gerade dazu beiträgt, dass der Ausländer in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland illegal einreisen oder sich darin aufhalten kann (vgl. bereits BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 570/98, BGHSt 45, 103, 105 f. (zu §§ 92, 92a AuslG); Beschluss vom 9. Mai 2001 - 3 StR 51/01, BGHR AuslG § 92a Einschleusen 4).

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    Zu diesem Zeitpunkt waren die zu schleusenden Ausländer jedoch bereits in das Bundesgebiet eingereist und die diesbezüglichen Delikte nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG beendet (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, wistra 1999, 341, 343; BayObLG, Beschluss vom 2. März 1999 - 4 St RR 32-99, NStZ-RR 1999, 314; Bergmann/DieneltWinkelmann, AuslR, 11. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 54; MüKo-StGB/Gericke, 2. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 48; aA Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit, S. 154).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
    bb) Haben bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie einzelne Angeklagte einen Tatbeitrag zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer auf die Begehung von Straftaten ausgerichteten Infrastruktur erbracht, so sind die Einzeltaten der Mittäter zu einem sog. uneigentlichen Organisationsdelikt zusammenzufassen, durch welches die Einzelhandlungen rechtlich verbunden und die auf der Grundlage dieser Infrastruktur begangenen Straftaten für die im Hintergrund Tätigen zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95, NStZ 1996, 296 f.; Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 342 f.).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 365/14

    Betrug (rechtlich selbständige Handlungen bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter

  • BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14

    Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige

  • BGH, 15.06.2005 - 5 StR 191/05

    Darlegungsanforderungen an die Besetzungsrüge (Mitteilung der vollständigen

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

  • BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung von

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)

  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10

    Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Ohne Rechtsfehler hat die Strafkammer zunächst die von dieser Angeklagten in den Fällen III. B. 1, 2/3, 5 und 6 begangenen und zur Unterstützung ihres Lebensgefährten - aufgrund eines einheitlichen Tatentschlusses - geleisteten Beihilfehandlungen rechtlich als sog. Kettenbeihilfe eingeordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 21) und als einheitliche Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 23).

    (im Fall III. B. 5 der Urteilsgründe) individuell mitgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 Rn. 23).

  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    dd) Da nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, kann letztlich offen bleiben, ob die Grundsätze der sog. Kettenbeihilfe auch auf Fälle wie den vorliegenden Anwendung finden und der Angeklagte deshalb durch seine nur den Schleuser unterstützenden, im Vorfeld der unerlaubten Einreise liegenden Beihilfehandlungen den Tatbestand der Einschleusung mit Todesfolge selbst täterschaftlich erfüllt hätte (so etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15, juris Rn. 21; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, BGHR AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1 Einschleusen 1; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, BGHR AuslG § 92a Hilfe 1; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., AufenthG, § 96 Rn. 15; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, AuslR, 12. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 6); durch die Annahme von Beihilfe zu dieser Tat ist er jedenfalls nicht beschwert.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Die Straftat des § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wäre mit der unerlaubten Einreise am 30. November 2011 beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2016 - 3 StR 358/15 -, juris Rn. 33), weshalb die Verjährung zu diesem Zeitpunkt begonnen hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Der Tatbestand der unerlaubten Einreise nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist mit der Einreise beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15 - juris Rn. 33, m.w.N.), so dass die absolute Verjährungsfrist für die bereits im Jahr 2009 erfolgte erstmalige illegale Einreise bereits im Jahr 2015 und für die im Oktober 2014 erfolgte zweite illegale Einreise im Oktober 2020 ablief.
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    Diese sind ihm tatmehrheitlich zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103 f.; Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15; Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15).
  • OLG Köln, 09.01.2020 - 2 Ws 716/19
    Denn von Verfassungs wegen sind Regelungen der Zuständigkeit, anders als deren Anwendung, nicht lediglich am Maßstab der Willkür, sondern auf jede Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2016, 3 StR 358/15, juris; BGH, Beschluss vom 12.05.2015, 3 StR 569/14, juris; BGH, Urteil vom 09.04.2009, 3 StR 376/08, juris; BGH, Beschluss vom 04.08.2009, 3 StR 174/09, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 338 Rn. 7 und § 21e GVG Rn. 25, m.w.N.; Gericke in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 338 Rn. 26 und Diemer, § 21e GVG, Rn. 15).
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