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   BGH, 06.03.2014 - 3 StR 363/13   

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https://dejure.org/2014,6592
BGH, 06.03.2014 - 3 StR 363/13 (https://dejure.org/2014,6592)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2014 - 3 StR 363/13 (https://dejure.org/2014,6592)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2014 - 3 StR 363/13 (https://dejure.org/2014,6592)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO
    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rüge der Nichtmitteilung von Erörterungen hinsichtlich einer möglichen Verständigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB
    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Pflicht des Tatrichters zur Auslegung eines Beweisantrags vor dessen Ablehnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Mitteilung des Inhalts von Erörterungen zur Verständigung bei Rüge des fehlenden Hinweises mit der Revision

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Pflicht des Tatrichters zur Auslegung eines Beweisantrags vor dessen Ablehnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Mitteilung des Inhalts von Erörterungen zur Verständigung bei Rüge des fehlenden Hinweises mit der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 419
  • StV 2014, 520
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Die von dem Verteidiger des Angeklagten A.    verlesene Antragsschrift bedarf der Auslegung (zur Auslegungsbedürftigkeit von Beweisersuchen vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 96, 117).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Der Senat lässt es an dieser Stelle offen, ob die Rüge der Verletzung von § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO den Zulässigkeitsanforderungen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13; Senat, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266 f.).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich die Regelung des § 212 StPO nicht auf den Zeitraum von Eröffnung bis zu Beginn der Hauptverhandlung beschränkt, sondern auch Erörterungen in Verhandlungspausen, zwischen Verhandlungstagen und nach Aussetzung der Hauptverhandlung erfasst (OLG München, Beschluss vom 5. März 2014 - 13 Ss 612/13, StV 2014, 520, 521; SK-StPO/Deiters aaO, § 212 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 212 Rn. 1; KK/Schneider aaO, § 212 Rn. 1; LR/Jäger aaO, § 212 Rn. 5; HK/Julius, StPO, 5. Aufl., § 212 Rn. 2).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    Denn der Beschwerdeführer, der insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2014 (2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592) offensichtlich das Fehlen einer sog. Negativmitteilung rügt, teilt nicht mit, ob und ggfs. mit welchem Inhalt Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO tatsächlich stattgefunden haben (zum - verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG aaO S. 594 - Vortragserfordernis insoweit: BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NStZ 2015, 176 und vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; vgl. demgegenüber auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14).
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

    Die Rüge ist bereits unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, ob überhaupt Erörterungen im Sinne des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO stattgefunden haben und welchen Inhalt diese gegebenenfalls hatten (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315, 318; BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; Allgayer NStZ 2014, 530; offengelassen von BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vgl. dazu auch BVerfG NStZ 2014, 592, 594).
  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung über eine Verständigung geführte

    Sie behauptet hingegen nicht, dass ausdrücklich oder konkludent zu diesem Zeitpunkt etwas besprochen worden ist oder sich ereignet hat, was nicht Gegenstand der Mitteilung und Protokollierung war (vgl. zu weitergehenden Vortragspflichten hinsichtlich des genauen Inhalts solcher Gespräche BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, NStZ 2013, 610; zu Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO ebenso BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419).
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