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   BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76   

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BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76 (https://dejure.org/1976,1010)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1976 - 3 StR 363/76 (https://dejure.org/1976,1010)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 (https://dejure.org/1976,1010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 443
  • MDR 1977, 330
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Sowohl der Vorsitzende als auch Rechtsanwalt E. (s. dessen Stellungnahme vom 8. September 2014, S. 4) durften davon ausgehen, dass auch nach der Fortsetzung der Hauptverhandlung im Anschluss an die Sommerunterbrechung am 15. September 2014 eine ergänzende Vorbereitung und vertiefte Erfassung des Akteninhalts zwischen den Sitzungsterminen möglich sein werde (s. hierzu BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, juris Rn. 13; Beschluss vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80, juris Rn. 5; KK/Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 145 Rn. 10), zumal der Angeklagte Mu. auch durch Rechtsanwältin L. verteidigt war.
  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20

    Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen

    a) Der Begriff der Verhinderung (§ 54 Abs. 1 Satz 2 GVG) ist streng auszulegen; Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes verlangen, dass der Schöffe in zumutbaren Grenzen berufliche und private Interessen zurückstellt (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443 mwN).

    Vielmehr hat der Vorsitzende unter Beachtung des ihm auch nach § 54 Abs. 1 Satz 1, § 77 Abs. 3 Satz 3 GVG eingeräumten Ermessens zu entscheiden, ob namentlich bei einer beruflichen Verhinderung eines Schöffen dieser durch Terminsverschiebung oder durch eine Unterbrechung der Verhandlung (§ 229 StPO) Rechnung getragen werden kann, insbesondere, wenn es sich - wie hier - um eine verhältnismäßig kurze Ortsabwesenheit handelt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443).

  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Macht der Schöffe einen derartigen Verhinderungsgrund geltend, darf der Vorsitzende sich mit seiner Erklärung begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hält (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492).

    Nur ausnahmsweise können Rückfragen und Nachforschungen geboten sein, etwa wenn der Schöffe wegen längeren Urlaubs im Geschäftsjahr bereits von der Dienstleistung befreit worden war oder wenn ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Schöffe sich der Teilnahme an der Hauptverhandlung zu entziehen versucht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443).

    Die Verschiebung eines länger geplanten Erholungsurlaubs ist für den Schöffen in aller Regel unzumutbar (vgl. LR/Gittermann, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 6; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 aaO), dahingehende Fragen des Vorsitzenden sind mithin regelmäßig entbehrlich.

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22

    Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken

    Macht der Schöffe einen derartigen Verhinderungsgrund geltend, darf der Vorsitzende sich mit seiner Erklärung begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hält (vgl. BGH, a.a.O.; Urteil V. 08.12.1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443; vom 22.06.1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 14.12.2016 - 2 StR 342/15 -, NStZ 2017, 491, 492).

    Nur ausnahmsweise können Rückfragen und Nachforschungen geboten sein, etwa wenn der Schöffe wegen längeren Urlaubs im Geschäftsjahr bereits von der Dienstleistung befreit worden war oder wenn ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Schöffe sich der Teilnahme an der Hauptverhandlung zu entziehen versucht (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1976 - 3 StR 363/76, a.a.O.).

  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15

    Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen

    Zwar können etwa bei Anhaltspunkten, dass sich der Schöffe der Teilnahme an der Verhandlung mutwillig zu entziehen versucht, Nachfragen des Vorsitzenden notwendig werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 54 GVG Rn. 6).

    Der Vorsitzende überschritt sein pflichtgemäßes Ermessen deshalb nicht dadurch, dass er den Hinderungsgrund ohne weitere Prüfung zugrunde legte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, aaO mwN).

    Jedoch betrifft die genannte Entscheidung mit der Verhinderung aus beruflichen Gründen einen anderen Sachverhalt, an den strengere Maßstäbe angelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, aaO; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO).

  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15

    Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den

    Bedeutung und Gewicht des Schöffenamts verlangen, dass der Schöffe berufliche und private Interessen zurückstellt, wenn und soweit ihm dies möglich und zumutbar ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443).
  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Dies ist beispielsweise möglich, wenn im Blick auf Verfahrenshindernisse oder Verwertungsverbote allein die äußeren Umstände des Zustandekommens einer Zeugenaussage von Bedeutung sind, ohne daß diese Umstände Auswirkungen auf die Beurteilung des Inhalts der Aussage haben (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 - Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 93/78 -).
  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

    cc) Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung, ob eine mündliche oder schriftliche Äußerung eines Richters die Voraussetzungen des § 22 Nr. 5 StPO erfüllt oder nicht kann letztlich nur die Frage sein, ob der Richter tatsächlich Bekundungen als Zeuge gemacht hat, weil seine Wahrnehmungen Tatsachen und Vorgänge zur Schuld- und Straffrage betreffen, die er "außerhalb des anhängigen Prozesses" gemacht hat, "wie es für einen Zeugen kennzeichnend ist" (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76).
  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei

    Weder eine solche dienstliche Erklärung (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, zitiert bei Rissing-van Saan, MDR 1993, 310, 311 Fußnote 7), noch der Umstand der Benennung als Zeuge (BGHSt 14, 219, 220), führen zu einem Ausschluß als erkennender Richter nach § 22 Nr. 5 StPO.
  • OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters wegen besonders hoher

    Ehrenamtliche Richter sind bei der Ausübung des ihnen übertragenen Amtes zwar verpflichtet, wenn und soweit es zumutbar ist, ihre beruflichen und privaten Interessen zurückzustellen und zum Termin zu erscheinen (vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1976, NJW 1977, S. 443, dort zu § 54 Abs. 1 GVG).

    Die allgemeine Praxis, Urlaub grundsätzlich als Hinderungsgrund nach § 30 Abs. 2 VwGO anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.1976, Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13; Kopp, VwGO, § 30 Rdnr. 6; strenger BGH, Urt. v. 8.12.1976, NJW 1977, S. 443, dort zu § 54 GVG) trägt, wenn nicht allein, aber so doch auch dem Umstand Rechnung, dass anderenfalls erhebliche Stornierungs- oder Fahrtkosten entstehen könnten.

  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77

    Drohung des Arbeitgebers der Entlassung eines Schöffen als Hinderungsgrund

  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07

    Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund;

  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00

    Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; Absoluter Revisionsgrund und

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

  • OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01

    Befreiung des Schöffen von der Dienstpflicht, Maßstab, Entbindung von der

  • BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76

    Anforderungen an die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts - Vergehen gegen das

  • KG, 18.05.2013 - 161 Ss 14/13

    Kein Verstoß gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters bei Verteilung der

  • BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80

    Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Revision wegen Bestellung

  • BGH, 18.07.1979 - 2 StR 93/79

    Revision wegen fehlender vorschriftsmäßiger Besetzung des Schöffengerichts -

  • BGH, 05.01.1977 - 2 StR 490/76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Hinderungsgrundes bei einem Schöffen

  • BGH, 26.05.1977 - 4 StR 21/77

    Einhaltung der Reihenfolge der Schöffenliste bei der Heranziehung der

  • BGH, 11.04.1978 - 5 StR 721/77

    Befreiung eines Schöffen vom Schöffendienst

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