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BGH, 23.03.2006 - 3 StR 373/05 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB
Schwerer Raub (Finalität zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme; keine Qualifikation wegen Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung bei Gewaltanwendung ohne Wegnahmevorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Begehung eines schweren Raubes; Vornahme der Handlung vor Bestehen des Wegnahmevorsatzes
- Judicialis
StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 c; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1c
Gefahrverursachung durch Handlung während der Raubtat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2006, 418
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.08.2012 - 4 StR 277/12
Besonders schwere Vergewaltigung (vorherige schwere Misshandlung; bei der Tat; …
Ist aber der Entschluss zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs erst nach Abschluss der Gewalthandlungen entstanden, ist die schwere körperliche Misshandlung nicht während der Vergewaltigung erfolgt, was die Anwendung des Qualifikationstatbestandes ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2006 - 3 StR 373/05 Rn. 5, StV 2006, 418 und vom 23. Juni 2009 - 5 StR 195/09;… Beschluss vom 16. Juli 2009 - 4 StR 241/09 Rn. 4 ff., NStZ 2010, 150).