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   BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88   

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https://dejure.org/1988,2625
BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88 (https://dejure.org/1988,2625)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1988 - 3 StR 376/88 (https://dejure.org/1988,2625)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1988 - 3 StR 376/88 (https://dejure.org/1988,2625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsversuch erst dann i.S.d. § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 34, 53; 35, 90, 91/92); (BGHR StGB § 24 I 1), gleichgültig, ob er aufgrund eines festumrissenen Tatplanes handelte (BGHSt 35, 90) oder nicht (BGHSt 31, 170).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    Für das Merkmal der Freiwilligkeit ist entscheidend, ob der Angeklagte noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb oder ob der Umstand, daß der Zeuge um den Pkw herum hinter diesem in Deckung ging, sich für den Angeklagten als ein "zwingendes Hindernis" für die weitere Tatausführung darstellte (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 1-5).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    Denn das lediglich mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Dauerdelikt des unerlaubten Führens der Schußwaffe kann Tateinheit zwischen den beiden anderen schwerer wiegenden Delikten nicht begründen (BGHSt 31, 29, 31; insoweit zutreffend BGHSt 33, 4, 6 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGH NStZ 1982, 512, 513).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsversuch erst dann i.S.d. § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 34, 53; 35, 90, 91/92); (BGHR StGB § 24 I 1), gleichgültig, ob er aufgrund eines festumrissenen Tatplanes handelte (BGHSt 35, 90) oder nicht (BGHSt 31, 170).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsversuch erst dann i.S.d. § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 34, 53; 35, 90, 91/92); (BGHR StGB § 24 I 1), gleichgültig, ob er aufgrund eines festumrissenen Tatplanes handelte (BGHSt 35, 90) oder nicht (BGHSt 31, 170).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    Denn das lediglich mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Dauerdelikt des unerlaubten Führens der Schußwaffe kann Tateinheit zwischen den beiden anderen schwerer wiegenden Delikten nicht begründen (BGHSt 31, 29, 31; insoweit zutreffend BGHSt 33, 4, 6 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGH NStZ 1982, 512, 513).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsversuch erst dann i.S.d. § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 34, 53; 35, 90, 91/92); (BGHR StGB § 24 I 1), gleichgültig, ob er aufgrund eines festumrissenen Tatplanes handelte (BGHSt 35, 90) oder nicht (BGHSt 31, 170).
  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    bereits eingesetzten und weiter einsatzbereiten Tatmittel noch vollenden können (vgl. BGH NStZ 1986, 264).
  • BGH, 07.09.1982 - 3 StR 295/82

    Tateinheit zwischen Betäubungsmitteldelikt und Führen einer Schusswaffe bei

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
    Denn das lediglich mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Dauerdelikt des unerlaubten Führens der Schußwaffe kann Tateinheit zwischen den beiden anderen schwerer wiegenden Delikten nicht begründen (BGHSt 31, 29, 31; insoweit zutreffend BGHSt 33, 4, 6 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGH NStZ 1982, 512, 513).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

    In einem Fall der vorliegenden Art hat der bloße (fortwährende) Waffenbesitz nicht die Kraft, Tateinheit zwischen an sich selbständigen Taten zu begründen (vgl. dazu BGHSt 31, 29, 31; 36, 151, 154; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03

    Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende

    a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Ein - sukzessiv ausgeführter - Versuch der schweren räuberischen Erpressung hat nämlich als gegenüber dem Tatbestand des § 211 StGB geringer gewichtiges, jedenfalls nicht wertgleiches Delikt nicht die Kraft, die mit den einzelnen sukzessiven Ausführungshandlungen tateinheitlich begangenen, jeweils auf einem neuen Tatentschluß beruhende Straftaten des versuchten Mordes zum Nachteil verschiedener Menschen zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGHSt 2, 246; BGHR StGB § 52 Klammerwirkung 4 und § 129 a Konkurrenzen 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10

    Tateinheit (Klammerwirkung; strafrechtlicher Unwert; Dauerdelikt; Strafdrohung);

    Denn eine minder schwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7, 10).
  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 135/00

    Verklammerung mehrerer Delikte zur Tateinheit

    Mit seiner Strafandrohung von drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe wiegt es schwerer als die Vergewaltigung und verklammert daher den Mord mit dem Sexualdelikt zur Tateinheit (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 6 und 7).
  • BGH, 30.04.1998 - 4 StR 91/98

    Sexuelle Nötigung und räuberische Erpressung

    Der Umstand, daß das Höchstmaß der Strafandrohung der §§ 253, 255,249 Abs. 1 StGB über dem des § 239 Abs. 2 StGB a.F. liegt (fünfzehn gegenüber zehn Jahre Freiheitsstrafe) steht dem nicht entgegen (BGHSt 31, 29, 31; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 6).
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97

    Teilerfolg einer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision;

  • BGH, 27.01.1995 - 2 StR 709/94

    Rücktritt - Strafbefreiung - Unbeendeter Versuch - Freiwilligkeit

  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 550/91

    Verbindung der Verbrechen des versuchten Mordes und der Herbeiführung einer

  • BGH, 31.05.1989 - 3 StR 99/89

    Rechtsfehlerhafte Bewertung der Konkurrenzverhältnisse zwischen einer

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