Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.07.1972

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71   

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https://dejure.org/1975,208
BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1975,208)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1975 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1975,208)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1975,208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei - Mittel, mit denen der Täter den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen Partei fördert - Entziehung der verfassungsgerichtlich angeordneten Auflösung durch bloße ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 46; StGB (1975) §§ 84, 86

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 258
  • NJW 1976, 575
  • MDR 1976, 326
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Die beschlagnahmten Druckschriften und Matern unterliegen der Unbrauchbarmachung gemäß § 86 Abs. 1 StGB a.F., da sie zumindest der Vorbereitung einer Unterstützung der verbotenen Partei dienten (vgl. BGHSt 22, 108, 111; 8, 205, 212/213).
  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das Revisionsgericht kann aber auf diese Maßnahmen selbst erkennen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, daß die beschlagnahmten Gegenstände wieder freigegeben werden, ausnahmsweise ohne Rechtsfehler nicht möglich ist (vgl. BGHSt 13, 32, 41; 14, 293, 299; 16, 49, 57).
  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51

    Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das ergibt sich für das neue Einziehungsrecht aus § 42 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des EGOWiG und aus § 75 Satz 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des 2. StrRG, galt aber für die Frage der Entschädigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon für den vorliegend maßgeblichen (Art. 155 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EGOWiG, § 2 Abs. 5, 1 StGB n.F.) Rechtszustand vor deren Einführung (vgl. BGHSt 2, 328; BGHZ 27, 382, 386 ff; BGHSt 2, 320, 323).
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 53/60
    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Die Einziehungsbeteiligten E., G. und A. sind Täter im Sinne des § 86 Abs. 2 StGB a.F. und des § 92 b Abs. 2 der Übergangsfassung (Art. 7 Nr. 2 des 8. StÄG), da sie zumindest den äußeren Tatbestand des § 90 a StGB a.F. und den des § 84 StGB n.F. erfüllt haben (vgl. BGHSt 15, 399).
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das Revisionsgericht kann aber auf diese Maßnahmen selbst erkennen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, daß die beschlagnahmten Gegenstände wieder freigegeben werden, ausnahmsweise ohne Rechtsfehler nicht möglich ist (vgl. BGHSt 13, 32, 41; 14, 293, 299; 16, 49, 57).
  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 4/60
    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das Revisionsgericht kann aber auf diese Maßnahmen selbst erkennen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, daß die beschlagnahmten Gegenstände wieder freigegeben werden, ausnahmsweise ohne Rechtsfehler nicht möglich ist (vgl. BGHSt 13, 32, 41; 14, 293, 299; 16, 49, 57).
  • BGH, 16.06.1958 - III ZR 215/56

    Einziehung von Branntwein mangels Herkunftsnachweises

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Das ergibt sich für das neue Einziehungsrecht aus § 42 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des EGOWiG und aus § 75 Satz 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des 2. StrRG, galt aber für die Frage der Entschädigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon für den vorliegend maßgeblichen (Art. 155 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EGOWiG, § 2 Abs. 5, 1 StGB n.F.) Rechtszustand vor deren Einführung (vgl. BGHSt 2, 328; BGHZ 27, 382, 386 ff; BGHSt 2, 320, 323).
  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 18. Februar 1970 - 3 StR 2/69 I (teilw. veröff. in BGHSt 23, 226, ausführlicher in NJW 1970, 818) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 01.04.1968 - StB 2/68

    Beschlagnahme des als Druckschrift zur Verbreitung im Bundesgebiet bestimmten

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Die beschlagnahmten Druckschriften und Matern unterliegen der Unbrauchbarmachung gemäß § 86 Abs. 1 StGB a.F., da sie zumindest der Vorbereitung einer Unterstützung der verbotenen Partei dienten (vgl. BGHSt 22, 108, 111; 8, 205, 212/213).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
    Auch nach den neuen Einziehungsvorschriften (§ 92 b in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, 4 a.F. und § 74 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 3, 4 n.F.) würde dazu bereits die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung genügen, da nach den vom Landgericht festgestellten Umständen die Gefahr besteht, daß die beschlagnahmten Gegenstände der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen (beziehungsweise rechtswidriger Taten) dienen werden (vgl. BGHSt 23, 64, 68/69).
  • BGH, 29.04.1952 - 1 StR 615/51

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei - Handel mit unverzollten und

  • Drs-Bund, 09.05.1968 - BT-Drs V/2860
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Strafbarkeit des öffentlichen Verkaufs von Adolf Hitlers "Mein Kampf"

    Die Auslegung, wonach vorkonstitutionelle Schriften keine Propagandamittel im Sinne des § 86 StGB sein können, entspricht - ungeachtet der oben erörterten, auf NS-Schriften fixierten kurzen Diskussion im Sonderausschuss - der Gesamttendenz der Vertreter aller drei Bundestagsfraktionen in diesem Ausschuss, die zunächst darauf gerichtet war, eine Nachfolgevorschrift für § 93 StGB a.F. überhaupt abzulehnen (vgl. Prot. V, S. 1229 ff, 1243 ff, 1594), und die dann, bei der Erörterung einer Kompromisslösung (vgl. BGHSt 26, 258, 263/264), darauf hinging, eine an Organisationsverbote anknüpfende Strafvorschrift möglichst eng zu fassen /Prot.
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10

    Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage;

    In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 258; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29).
  • OLG Koblenz, 19.11.2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Betäubungsmitteleigenschaft eines

    Dass das Urteil keine Ausführungen zur Ermessensausübung enthält, ist unschädlich, da nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die sichergestellten Betäubungsmittel wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich ist (BGHR BtMG § 33 Einziehung, unterbliebene 1; BGHSt 26, 258, 266 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 171/07 vom 03.07.2007 und 1 Ss 197/10 vom 29.11.2010) .
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Eine Straflosigkeit der Beihilfe zum Werben für eine kriminelle Vereinigung läßt sich auch nicht daraus herleiten, daß der Gesetzgeber die Beihilfe zu Straftaten nach § 84 Abs. 2 StGB nicht mit Strafe bedrohen wollte (vgl. Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/2860, S. 6; BGHSt 26, 258, 260/261).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Allerdings könnten die Wendungen in der Entscheidung BGHSt 26, 258, 260 f., daß "Hilfeleistungen, denen eine meßbare organisationswirksame Bedeutung" nicht zukommt, straflos bleiben oder in denen auf den durch eine Tathandlung erzielten "Erfolg im Sinne einer konkreten Förderung des organisatorischen Zusammenhalts" abgestellt wird, dahin verstanden werden, daß es für eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG eines Erfolgseintritts im Einzelfall bedürfe.
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Allerdings hat der Senat zu § 84 StGB in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Schrifttum die Auffassung vertreten, daß neben den zur Täterschaft verselbständigten materiellen Beihilfehandlungen der Unterstützung einer verbotenen Partei (vgl. BGHSt 20, 89 f.) die Möglichkeit strafbarer Beihilfe ausgeschlossen ist (BGHSt 26, 258, 260/261; ebenso Laufhütte in LK-StGB 11. Aufl. § 84 Rdn. 15 und § 85 Rdn. 8; Rudolphi in SK-StGB 5. Aufl., Stand August 1996, § 84 Rdn. 14; Sonnen in AK-StGB § 84 Rdn. 37; Lackner StGB 21. Aufl. § 84 Rdn. 3; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 84 Rdn. 8; Wache in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 20 VereinsG Rdn. 28 ; Sommer JR 1981, 490, 491, 495; vgl. auch BGHSt 6, 159, 160 zu § 90 a StGB a.F.; a.A. Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 84 Rdn. 17).
  • OLG Koblenz, 03.07.2007 - 1 Ss 171/07

    Einziehung: Bestimmtheit der Einziehungsanordnung bei der Einziehung von

    Der Einziehungsentscheidung des Revisionsgerichts stehen fehlende Urteilsausführungen zur Ermessensentscheidung nach § 33 Abs. 2 BtMG bzw. § 74 Abs. 1 StGB nicht entgegen, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die Einziehungsgegenstände wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich wäre (im Anschluss an BGH, 30. September 1986, 1 StR 497/86, BGHR BtMG § 33 Einziehung, unterbliebene 1und BGH, 17. Dezember 1975, 3 StR 4/71, BGHSt 26, 258, 266 m.w.N).

    Denn nach den Umständen des Falles wäre eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die sichergestellten Betäubungsmittel und die Digitalwaage wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich ist (BGHR BtMG § 33 Einziehung, unterbliebene 1; BGHSt 26, 258, 266 m.w.N.).

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18

    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Einziehung von

    Doch kann das Revisionsgericht auch in solchen Fällen ausnahmsweise selbst entscheiden, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die beschlagnahmten Sachen wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 3 StR 4/71 I, BGHSt 26, 258, 266 mwN).
  • OLG Hamm, 13.06.2000 - 2 Ss 401/00

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses bei Schreibversehen, Hinweispflicht des

    Es ist anerkannt, dass in einem solchen Fall das Revisionsgericht die - unterbliebene - Einziehung nach § 354 Abs. 1 StPO selbst aussprechen kann (zu vgl. BGHSt 26, 258, 266 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift

  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

  • OLG Koblenz, 29.11.2010 - 1 Ss 197/10

    Strafurteil gegen Jugendlichen: Notwendige Begründung bei Abweichung von

  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 497/86

    Erforderlichkeit der Einziehung einer sichergestellten großen Menge Haschisch

  • BGH, 03.04.1989 - 4 StR 120/89

    Hehlerei - Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Teilnahme an der Tat

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ss 482/04

    Abgrenzung von erweitertem Verfall und Einziehung

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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,226
BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1972,226)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1972 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1972,226)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1972 - 3 StR 4/71 (https://dejure.org/1972,226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht - Einordnung in einen fremden Geheimdienst - Objekt der Ausforschungstätigkeit eines fremden Geheimdienstes - Vernehmung eines Beamten des Bundesgrenzschutzes durch einen fremden Geheimdienst ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 369
  • NJW 1972, 1957
  • MDR 1972, 792
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1954 - StE 3/54
    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
    So übt eine geheimdienstliche Tätigkeit für einen fremden Geheimdienst auch aus, wer - ohne mit diesem in einer Beziehung zu stehen, also ohne an der Aktivität des Apparats selbst teilzunehmen - Nachrichten und Erkenntnisse sammelt, um sie dem Geheimdienst zukommen zu lassen (vgl. auch Dreher, StGB, 33. Aufl., Anm. 2 A c zu § 99; Hengsberger in LK, 9. Aufl., Rn. 4 zu § 99 StGB; zu § 100 e Abs. 2 StGB a.F. BGHSt 6, 349, 350 f) [BGH 17.05.1954 - StE 3/54], falls er dabei "geheimdienstlich" vorgeht.
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 3/70

    Angaben über Angelegenheiten der Landesverteidigung der Bundesrepublik - Sammeln

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
    Soweit das Oberlandesgericht sich durch die Entscheidung des Senats vom 22. Juli 1970 - 3 StR 3/70 I - (NJW 1970, 1878 [BGH 01.06.1970 - III ZR 210/68]) in seiner den Tatbestand des § 99 StGB einschränkenden Auslegung bestätigt sieht, ist zu bedenken, daß der Sachverhalt in jenem Falle wesentlich anders lag.
  • BGH, 01.06.1970 - III ZR 210/68

    Hochwasserschutz

    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
    Soweit das Oberlandesgericht sich durch die Entscheidung des Senats vom 22. Juli 1970 - 3 StR 3/70 I - (NJW 1970, 1878 [BGH 01.06.1970 - III ZR 210/68]) in seiner den Tatbestand des § 99 StGB einschränkenden Auslegung bestätigt sieht, ist zu bedenken, daß der Sachverhalt in jenem Falle wesentlich anders lag.
  • Drs-Bund, 09.05.1968 - BT-Drs V/2860
    Auszug aus BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
    Auch Vernehmungen durch Geheimdienste der DDR, zu denen es erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit Verwandtenbesuchen kommen kann, sollten jedenfalls dann nicht von strafrechtlicher Erheblichkeit sein, wenn sich die befragten westdeutschen Besucher bemühen, ihre Auskünfte auf Belanglosigkeiten zu beschränken (vgl. Protokolle des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Prot.), 76. Sitzung, S. 1517 f, 1520; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses, BT-Drucks. V/2860, S. 21 f).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    In diesem umfassenden Sinne ist der Tatbestand von der Strafrechtsliteratur auch verstanden und in der Rechtsprechung angewandt worden (vgl. BGHSt 24, 369 ff.; 25, 145 [146 ff.]; BayOBLG, NJW 1971, S. 1417; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl, 1980, § 99, Rdnr 1, 8, 14; Dreher/Tröndle, StGB, 40. Aufl, 1981, § 99, Rdnr 6; Preisendanz, Strafgesetzbuch, 30. Aufl, 1978, § 99, Anm 2d; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl, 1969, S. 592f; Blei, Strafrecht II, Besonderer Teil, 11. Aufl, 1978, S. 333).

    Diese dem Wortlaut des Gesetzes folgende Auslegung entspricht den erklärten Zielen des Gesetzgebers, wie sie in den Gesetzesmaterialien ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. Protokolle, S. 1517f, 1520; Bericht, S. 21 f.), und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 369 [372 f.]).

  • OLG Jena, 01.03.2006 - 3 StE 1/06

    Ausübung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die BRD für den

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  • BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83

    Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die

    Die Tätigkeit als Kurier sollte nach dem Willen des Gesetzgebers - ebenso wie etwa die Ausführung bloßer Erprobungsaufträge - von dem Tatbestand erfaßt werden (BGHSt 24, 369, 378 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]; vgl. auch Lackner, StGB 14. Aufl. § 99 Anm. 2 a).

    In BGHSt 24, 369, 371 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71] hat der Senat einzelne Auskünfte einer von einem fremden Geheimdienst vernommenen Person nur dann vom Tatbestand ausgenommen, wenn diese sich dadurch nicht in dem dort näher umschriebenen Sinne in den Dienst der fremden Ausforschungsbemühungen stellt.

    Von einer strafrechtlichen Unbeachtlichkeit belangloser Mitteilungen ist der Senat im übrigen allein bei der Bewertung des Verhaltens von Personen ausgegangen, die lediglich als Ausforschungsobjekt in Kontakt mit dem sie vernehmenden Geheimdienst geraten sind und die sich durch eine Beschränkung ihrer Auskünfte auf Belanglosigkeiten dem Ansinnen, sich aktiv in den Dienst der Ausforschungsbemühungen zu stellen, entziehen (BGHSt 24, 369, 371) [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71].

    Notwendige Voraussetzungen für die Strafbarkeit sind auch nicht der Wille und das Bewußtsein, als Angehöriger des fremden Geheimdienstes in diesem mitzuarbeiten (BGHSt 24, 369, 372 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]; 30, 294, 297) [BGH 09.12.1981 - 3 StR 352/81 L].

    Für eine solche Annahme, wonach der vom Geheimdienst beauftragte Täter nicht notwendig - wie der auftragslos Handelnde (vgl. BGHSt 24, 369, 372) [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71] - selbst insoweit direkten Vorsatz haben muß, könnte sprechen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers auch derjenige von der Strafvorschrift erfaßt werden soll, der im Rahmen eines bloßen Erprobungsauftrags tätig wird.

    Von der Befreiung des Tatbestands vom Begriff des Staatsgeheimnisses, dessen Verwendung in § 100 e StGB aF die Auslegung der Landesverratsvorschriften insgesamt belastet hatte, abgesehen, ging es dem Gesetzgeber hauptsächlich darum, Personen, die lediglich Objekt der Ausforschungsbemühungen eines fremden Geheimdienstes sind, von dem Tatbestand auszunehmen und Beziehungen, die sich aus normalen Kontakten mit Stellen und Personen in der DDR und in anderen Staaten des Ostblocks ergeben, von strafrechtlichem Risiko freizuhalten (BGHSt 24, 369, 370 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/371; 28, 169, 171/172; 30, 294, 297/298).

    Diesen Zielen wird durch die den Tatbestand einschränkenden Kriterien, die der Senat in BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71] und 30, 294 herausgearbeitet hat, voll Rechnung getragen, ohne daß es einer Einschränkung durch die allgemeine Voraussetzung eines alle Tatbestandsmerkmale umfassenden direkten Tätervorsatzes bedarf.

    Mit § 99 StGB wollte der Gesetzgeber einen bewußt weit gefaßten zentralen Spionagetatbestand als wirksames Instrument zur Abwehr fremder Agententätigkeit schaffen (BGHSt 24, 369, 377 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]; 28, 169, 172 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78]; 29, 325, 328) [BGH 22.09.1980 - StB 25/80].

    Es sollten alle Personen strafbar sein, die an der Aktivität des fremden Geheimdienstes teilnehmen (BGHSt 24, 369, 371 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/372).

  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18

    Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und

    a) Eine geheimdienstliche Agententätigkeit übt aus, wer eine aktive Mitarbeit für einen fremden Nachrichtendienst entfaltet und dadurch seine Bereitschaft verwirklicht, sich funktionell in dessen Ausforschungsbestrebungen einzugliedern, ohne dass damit notwendigerweise eine Eingliederung in den organisatorischen Apparat des Geheimdienstes verbunden sein muss (BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - 3 StR 4/71, BGHSt 24, 369, 372; MüKoStGB/Lampe/Hegmann, 3. Aufl., § 99 Rn. 7 mwN).

    Diese Voraussetzungen sind hier angesichts der unterschiedlichen festgestellten Aktivitäten des Angeklagten erfüllt; es handelte sich um "geheimdienstliches' Verhalten, also um ein Handeln, das dem Bild entspricht, welches für die Arbeit von Agenten und anderen Hilfspersonen, die für nachrichtendienstliche Zwecke eingesetzt werden, typisch ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - 3 StR 4/71, BGHSt 24, 369, 372; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 99 Rn. 4 mwN).

    Auch die Tätigkeit, mit der die Informationsbeschaffung durch andere nur unterstützt wird, begründet Täterschaft und nicht etwa lediglich Beihilfe (vgl. eingehend BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - 3 StR 4/71, BGHSt 24, 369, 377 f.; Beschluss vom 2. Dezember 1985 - 3 StR 424/85, NStZ 1986, 165, 166; MüKoStGB/Lampe/Hegmann, 3. Aufl., § 99 Rn. 29 mwN).

  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "Ausübens einer geheimdienstlichen Tätigkeit", dem eine den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB eingrenzende Bedeutung zukommt (BVerfGE 57, 250, 265 ff.; BGHSt 24, 369, 370 f.; Träger in LK 11. Aufl. § 99 Rdn. 4; Lampe/Hegmann in MünchKomm § 99 Rdn. 9), muss sich, da die Vorschrift - abgesehen von der Zielrichtung des inkriminierten Verhaltens - auf eine nähere Beschreibung des strafbaren Tuns verzichtet, ausgehend von der Wortbedeutung der zusammengesetzten Begriffselemente namentlich am Sinn und tatbestandsbegrenzenden Zweck dieses Merkmals orientieren.

    Daher sind in den Fällen, die nicht diesem Kernbereich der Norm unterfallen, alle maßgeblichen Umstände der jeweiligen Sachverhaltsgestaltung in eine Gesamtwürdigung des Verhaltens des Betroffenen einzustellen; auf dieser Grundlage muss in wertender, am Normzweck ausgerichteter Betrachtung entschieden werden, ob das Geschehen dem Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGHSt 24, 369, 373; 30, 394, 397; BGH NJW 1977, 1300 f., insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt).

    Hierbei sind folgende Auslegungskriterien zu beachten: Die Charakterisierung der tatbestandlich vorausgesetzten Handlung als geheimdienstliche Tätigkeit zeigt, dass nicht jedes Handeln für einen fremden Geheimdienst den Tatbestand erfüllt, sondern es einer gewissen Mindestqualität des Tuns bedarf (Träger aaO); diese ist dann erreicht, wenn sich der Täter zumindest funktionell - also nicht zwingend durch formelle oder stillschweigende Verpflichtung oder vorheriges Sich-Bereiterklären im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGHSt 24, 369, 372; 25, 145) - in die Ausforschungsbemühungen des Geheimdienstes der fremden Macht, wenn auch nicht notwendig in dessen Organisation, eingliedert (BVerfGE 57, 250, 267; BGHSt 24, 369, 372 f.; 30, 294, 297; BGH NJW 1977, 1300, insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt).

    Eine solche ist zwar nicht notwendige Voraussetzung geheimdienstlicher Tätigkeit (BGHSt 24, 369, 372; Rudolphi in SK-StGB § 99 Rdn. 5), stellt aber grundsätzlich ein gewichtiges Indiz für diese dar (Träger aaO Rdn. 7).

    Der Senat hält an seiner - an den Willen des Gesetzgebers anknüpfenden - Ansicht fest, dass eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur geheimdienstlichen Tätigkeit jedenfalls nicht an die Haupttat der Mitarbeiter des fremden Geheimdienstes anknüpfen kann, zu denen der Täter in Kontakt tritt (BGHSt 24, 369, 378; BGH NStZ 1986, 165 f.); denn derartige Beihilfehandlungen sind in § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB bereits als täterschaftliches Handeln erfasst und daher keiner gesonderten Beihilfestrafbarkeit mehr zugänglich.

  • KG, 05.01.2017 - (2A) 3 StE 6/16

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bei

    Maßgebend ist das Gesamtverhalten des Täters (vgl. BGHSt 24, 369, 372 f.; 31, 317, 318 ff.).

    Ausreichend ist es, dass der Täter - wie vorliegend - Informationen für seine nachrichtendienstlichen Auftraggeber sammelt und vorhält, um sie gegebenenfalls an den fremden Geheimdienst weitergeben zu können (BGHSt 24, 369, 372; vgl. auch OLG Hamburg, NJW 1989, 1371; LK-Schmidt, StGB 12. Aufl., § 99 Rn. 5, 12).

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Der "zentrale Spionagetatbestand" des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. Tröndle, StGB 48. Aufl. § 99 Rdn. 1) erfaßt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach seiner Auslegung und Anwendung in der Rechtsprechung jede Art und in allen Bereichen ausgeübte geheimdienstliche Tätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht, die auf Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, ohne daß es auf die Qualifizierung der Information oder darauf ankommt, ob der Täter sich i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorher bereit erklärt hat, insbesondere sich förmlich verpflichtet hat (vgl. BVerfGE 57, 250, 262 ff.; BGHSt 24, 369; 25, 145; BGH NStZ 1996, 129 f.).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81

    Geheimdienstliche Tätigkeit - Abgrenzung - Ausforschung

    Bei der rechtlichen Würdigung der festgestellten Tatsachen hat sich das Oberlandesgericht an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 99 StGB, namentlich an der Entscheidung des Senats in BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71], ausgerichtet (vgl. auch BGH NJW 1977, 1300).

    Bei der Wertung des Verhaltens des Angeklagten im Rahmen seiner mehrwöchigen Befragung unter dem Gesichtspunkt, ob es die Merkmale einer geheimdienstlichen Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, hat das Oberlandesgericht die Kriterien der Senatsentscheidung BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71] angewendet.

    Wie der Senat bereits in BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71] dargelegt hat, war der Gesetzgeber des § 99 StGB gezielt darum bemüht, Beziehungen, die sich aus normalen Kontakten - etwa von Personen aus Wissenschaft, Industrie, Handel, Politik usw. - mit Stellen und Personen in der DDR und in anderen Staaten des Ostblocks ergeben, von strafrechtlichem Risiko freizuhalten.

    In den vom Gesetzgeber bewußt geschaffenen strafrechtlichen Freiraum gehören beispielsweise, entgegen in der Öffentlichkeit anläßlich der Senatsentscheidung vom 13. Januar 1981 - 3 StR 467/80 (L) - geäußerten Befürchtungen, Besprechungen zwischen Politikern der Bundesrepublik Deutschland mit diplomatischen Vertretern einer ausländischen Macht auch dann, wenn Anlaß zu der Annahme besteht, diese könnten für einen fremden Geheimdienst tätig sein, solange sich der deutsche Gesprächspartner nicht selbst im Sinne der Senatsentscheidung BGHSt 24, 369, 372 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/373 in den Dienst der fremden Ausforschungstätigkeit stellt.

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Damit steht in Einklang, daß sie, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGHSt 24, 369, 377), auch Täter der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 Abs. 1 StGB sein können.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91

    Zulässigkeit von Strafverfahren gegen frühere hauptamtliche Mitarbeiter der

  • BGH, 31.03.2022 - AK 9/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht strafbarer

  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

  • BGH, 31.08.2020 - AK 20/20

    Zuwiderhandlung gegen ein Ausfuhr- und Verkaufsverbot für den Geheimdienst einer

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer

  • BGH, 09.01.1974 - 3 StR 6/73

    Betätigung des Angeklagten für einen fremden Geheimdienst gegen die

  • BGH, 02.07.1997 - StB 24/96

    Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch

  • BGH, 14.07.2005 - StB 9/05

    Rechtfertigung eines Schlusses auf geheimdienstliche Agententätigkeit auf Grund

  • BVerwG, 24.06.1991 - 9 C 10.90

    Angaben über die Verhältnisse in der DDR - Amerikanischer Geheimdienst -

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes

  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

  • BGH, 14.07.2005 - 3 BJs 3/05

    Erforderlichkeit der Einbindung in den fremden Geheimdienst

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 19.96

    Dienstvergehen eines Beamten des Auswärtigen Diensts in Gestalt einer

  • BGH, 22.09.1980 - StB 25/80

    Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 507/76

    Mitwirken an der Erforschungstätigkeit und Sammeltätigkeit des Geheimdienstes aus

  • BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur

  • BGH, 27.09.1978 - StB 160/78

    Umfang eines hinreichenden Tatverdachts - Voraussetzungen und Umfang einer

  • OLG Hamburg, 28.06.1988 - 1 OJs 11/87
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