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   BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88   

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BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88 (https://dejure.org/1988,1828)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 3 StR 406/88 (https://dejure.org/1988,1828)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 3 StR 406/88 (https://dejure.org/1988,1828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen Fällen eines frühkriminellen Hangtäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 67
  • StV 1989, 247
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
    Es erscheint danach fraglich, ob der Verurteilung vom 15. Januar 1985 auch eine Straftat zugrundelag, für die eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt war (vgl. BGHSt 26, 152; Lackner, StGB 17. Aufl. Anm. 3 c bb mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75

    Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
    In Fällen besonderer Gefährlichkeit eines frühkriminellen Hangtäters kann auf die Maßregel der Sicherungsverwahrung auch bei einem solch jungen Täter nicht verzichtet werden (vgl. BGH MDR 1976, 236 mit Anmerkung v. Bubnoff in JR 1976, 423; BGH NJW 1976, 301).
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 658/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
    In Fällen besonderer Gefährlichkeit eines frühkriminellen Hangtäters kann auf die Maßregel der Sicherungsverwahrung auch bei einem solch jungen Täter nicht verzichtet werden (vgl. BGH MDR 1976, 236 mit Anmerkung v. Bubnoff in JR 1976, 423; BGH NJW 1976, 301).
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Auszug aus BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird auch zu bedenken haben, daß, auch wenn bei der Gefährlichkeitsprognose auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen ist, bei Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 66 Abs. 2 StGB im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigt werden können (BGH NStZ 1985, 261 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, StV 1989, 247; LK/Peglau, StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 83).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Vielmehr können eine oder zwei von ihnen schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein (st. Rspr.; RGSt 68, 330, 331; BGHSt 1, 313, 317; BGH NJW 1964, 115; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Bereits nach der früheren fachgerichtlichen Rechtsprechung war die Anordnung der Sicherungsverwahrung bei derart jungen Tätern zwar nicht ausgeschlossen; sie kam jedoch nur in Ausnahmefällen in Betracht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1; Beschluss vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 149/99

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten; Allgemeingefährlichkeit

    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1976, 300; BGH bei Holtz MDR 1976, 986; BGH NStZ 1989, 67; BGH.

    Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - Seite 8; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1) und im Schrifttum (Horstkotte JZ 1970, 152, 155; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 52; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 47; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 66 Rdn. 7; Bölfinger in Nomos Kommentar, StGB § 66 Rdn. 64) allenthalben die mehr oder weniger verkürzt formulierte Ansicht, daß bei § 66 Abs. 2 StGB "vor allem" an gefährliche Serientäter gedacht sei, denen es bisher gelungen sei, sich der Verurteilung (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder der Verbüßung (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zu entziehen.

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Zudem können auch rasch aufeinanderfolgende Taten, die aufgrund eines einheitlichen Entschlusses begangen wurden, die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB erfüllen (vgl. BGH NStZ 2002, 313 - mehrere Straftaten an einem Tag; BGH NStZ 1989, 67 - mehrere Straftaten innerhalb einer Stunde).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

    Insbesondere bei frühkriminellen Hangtätern, die das 21. Lebensjahr gerade erst überschritten haben, ist die Sicherungsverwahrung jedoch nur in Ausnahmefällen unter strengen Anforderungen bei besonders schweren Straftaten zulässig und bedarf besonders sorgfältiger Würdigung in den Urteilsgründen (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88 - Rn. 3; Beschl. v. 4. August 2011 - 3 StR 235/11 - Rn. 7; BGH, Beschl. v. 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - Rn. 13).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

    Auch darf der Tatrichter dabei die voraussichtlichen Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs berücksichtigen, soweit dieser eine Haltungsänderung erwarten lässt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere

    Bei seiner Abwägung durfte es das relativ geringe Alter des bei Begehung der Taten 21, 25 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, NStZ 1989, 67; vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; siehe auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Sollte die neu erkennende Strafkammer wiederum die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Betracht ziehen, wird sie noch zu beachten haben: Diese Maßregel hat bei Tätern, die das 21. Lebensjahr noch nicht wesentlich überschritten haben, Ausnahmecharakter (BGH NStZ 1989, 67 = BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1; Hanack a.a.O. Rdn. 47/48 zu § 66 StGB).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges"

  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 210/91

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei sich zu kontrollieren bemühtem Angeklagten

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