Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5447
BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09 (https://dejure.org/2009,5447)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - 3 StR 410/09 (https://dejure.org/2009,5447)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09 (https://dejure.org/2009,5447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 266 StGB; § 46 StGB
    Untreue (Auskehrung eines Darlehensbetrages vor dinglicher Sicherung; Berechnung des Vermögensschadens; bilanzieller Minderwert des Darlehensrückzahlungsanspruchs; Gefährdungsschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung); Strafzumessung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Berechnung des durch die treupflichtwidrige Handlung eines Prozessbeteiligten dem Darlehensgeber entstandenen Vermögensnachteils

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 266 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1; StPO § 354 Abs. 2 S. 1
    Auswirkungen der Berechnung des durch die treupflichtwidrige Handlung eines Prozessbeteiligten dem Darlehensgeber entstandenen Vermögensnachteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Nochmals: Zur Unmittelbarkeit des Untreueschadens (RA Dr. Marcus Mosiek; HRRS 10/2012, 454)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 329
  • StV 2010, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09
    Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde des Angeklagten nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (BVerfG NStZ 2009, 560 ff.).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB aufgehoben

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09
    Ebenso wenig ist erkennbar, dass die vereinbarte und zur Eintragung ins Grundbuch bewilligte und beantragte Grundschuld nur deshalb zur (teilweisen) Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs völlig wertlos war, weil ihrer Eintragung allein noch die fehlende Kostendeckung entgegenstand, für die notfalls die Bank selbst hätte sorgen können (s. zur Bestimmung des Vermögensnachteils im vergleichbaren Fall einer treuwidrigen Darlehensgewährung BGH, Urt. vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08 - Rdn. 25).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09
    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird den durch die treupflichtwidrige Verfügung bedingten Minderwert des Darlehensrückzahlungsanspruchs der Bank nach bilanzrechtlichen Maßstäben zu errechnen (BGH NStZ 2009, 330, 331) oder - bei verbleibenden Unsicherheiten - unter Beachtung des Zweifelsatzes im Wege der Schätzung zu bestimmen (BGH NJW 2008, 2451, 2452) und sich hierzu gegebenenfalls der Unterstützung durch einen Sachverständigen zu bedienen haben.
  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09
    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird den durch die treupflichtwidrige Verfügung bedingten Minderwert des Darlehensrückzahlungsanspruchs der Bank nach bilanzrechtlichen Maßstäben zu errechnen (BGH NStZ 2009, 330, 331) oder - bei verbleibenden Unsicherheiten - unter Beachtung des Zweifelsatzes im Wege der Schätzung zu bestimmen (BGH NJW 2008, 2451, 2452) und sich hierzu gegebenenfalls der Unterstützung durch einen Sachverständigen zu bedienen haben.
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Soweit Unsicherheiten verbleiben, ist unter Beachtung des Zweifelssatzes der (Mindest-)Schaden im Wege der Schätzung zu ermitteln (vgl. BGHSt 30, 388 ; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 ; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 ; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09 -, juris, Rn. 7).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Deswegen sind eigenständige Feststellungen zum Vorliegen eines Nachteils geboten (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2452; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, NStZ 2009, 330, 331; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329, 330; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 112, 113 f. mwN).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13

    Prozess um Geschäftsgebaren beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband muss

    a) Insoweit ist die Vermögenslage vor und nach der treuwidrigen Handlung zu vergleichen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 -3 StR 410/09, NStZ 2010, 329).
  • BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne

    Besteht dagegen auch nur die Bereitschaft zu teilweiser Tilgung des Darlehensanspruches, kann nicht von einer völligen Wertlosigkeit des Rückzahlungsanspruchs ausgegangen werden (vgl. BGH, NStZ 2010, 329, 330).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11

    Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt;

    Ein Vermögensnachteil liegt vor, wenn die treuwidrige Handlung unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Treugebers führt, wobei ein Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und unmittelbar nach der pflichtwidrigen Handlung zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10, NJW 2011, 3528, 3529; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329).
  • BGH, 24.09.2019 - 5 StR 394/19

    Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils bei der Untreue

    Das Vorhaben des Angeklagten, dieses Guthaben durch Überweisungen zu Gunsten der von der C. genannten Empfänger zu schmälern, war - anders als in den vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329; Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08) - am Widerstand der kontoführenden gescheitert.
  • LG Arnsberg, 17.07.2013 - 6 KLs 1/13

    Untreue, Kreditentscheidung, Bankvorstand

    Dabei wäre zu berücksichtigen, dass Veränderungen des Marktwertes des mit der Grundschuld besicherten Grundstücks und des Wertes der bewilligten Grundschuld ebenso wie Veränderungen in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmer, die erst nach der Darlehensauszahlung entstanden sind, für die Bestimmung des Vermögensnachteils im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB keine Relevanz gewinnen; denn derartige Umstände lägen in dem von der Bank durch die Darlehensgewährung eingegangenen wirtschaftlichen Risiko und stünden in keinem zurechenbaren Zusammenhang mit der Pflichtverletzung (vgl. hierzu BGH NStZ 2010, 329-330 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht