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   BGH, 16.09.1992 - 3 StR 413/92   

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https://dejure.org/1992,4267
BGH, 16.09.1992 - 3 StR 413/92 (https://dejure.org/1992,4267)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1992 - 3 StR 413/92 (https://dejure.org/1992,4267)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1992 - 3 StR 413/92 (https://dejure.org/1992,4267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Verwertungsverbots hinsichtlich der in die Untersuchungen eines Sachverständigen einbezogenen Vergleichsphotographien des Angeklagten - Vergleichsaufnahmen des Beschuldigten mit der Raumüberwachungskamera am Tatort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 81b
    Vergleichsaufnahmen des Beschuldigten mit der Tatortüberwachungskamera

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 3 StR 413/92
    Durch diese Vorschrift wird nicht nur die Befugnis zur Fertigung der Lichtbilder verliehen, sondern auch das Recht, den Beschuldigten notfalls mit Zwang in einen solchen Zustand zu bringen, daß zu Vergleichszwecken geeignete Lichtbilder aufgenommen werden können (vgl. dazu BGHSt 34, 39, 45 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 3 StR 413/92
    Vergleichende Untersuchungen eines Sachverständigen auf Grund morphologischer und anthropologischer Analysen von Täterphotographien, die von einer Raumüberwachungskamera am Tatort gefertigt wurden, und Lichtbildern eines Beschuldigten sind der Praxis der Ermittlungsbehörden und der Strafgerichte zum Zwecke des Täterschaftsnachweises nicht fremd (vgl. BGH NStZ 1991, 596, 597; BGHR StPO § 261 Identifizierung 4; Knußmann NStZ 1991, 175 f. und StV 1983, 127 f.).
  • BGH, 29.07.1987 - 2 StR 70/87

    Zur Glaubwürdigkeit einer in der Hauptverhandlung widerrufenen polizeilichen

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 3 StR 413/92
    Vergleichende Untersuchungen eines Sachverständigen auf Grund morphologischer und anthropologischer Analysen von Täterphotographien, die von einer Raumüberwachungskamera am Tatort gefertigt wurden, und Lichtbildern eines Beschuldigten sind der Praxis der Ermittlungsbehörden und der Strafgerichte zum Zwecke des Täterschaftsnachweises nicht fremd (vgl. BGH NStZ 1991, 596, 597; BGHR StPO § 261 Identifizierung 4; Knußmann NStZ 1991, 175 f. und StV 1983, 127 f.).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Auch zur Vorbereitung von Identifizierungsmaßnahmen im Rahmen erkennungsdienstlicher Maßnahmen (§ 81b Abs. 1 StPO) kann die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Beschuldigten angeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.1992 - 3 StR 413/92 -, NStZ 1993, 47, juris Rn. 5; BeckOK StPO/Goers, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 81b Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 06.12.2005 - 10 Wx 14/05

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf richterliche Anordnung der

    Gegen Beschuldigte, die eine ed-Behandlung nicht dulden wollen, kann danach ohne weiteres Verwaltungszwang eingesetzt werden (vgl. BGHZ 34, 39 [richtig: BGHSt 34, 39 - d. Red.] , 45; BGH NStZ 1993, 47; LG Zweibrücken NZV 2000, 100, 101; Rogall in Rudolphi/Paeffgen/Frisch/Rogall/Schlüchter/Wolter, SK-StPO, 25. Aufl., Bearbeitung Oktober 2001, § 81 b StPO Rdn. 35).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    In seiner den Beweisantrag ablehnenden Entscheidung geht es zutreffend von der Beweisgeeignetheit einer anthropologisch-morphologischen Vergleichsbegutachtung (vgl. hierzu BGH NStZ 1991, 596, 597; 1993, 47 [BGH 16.09.1992 - 3 StR 413/92]; Knußmann NStZ 1991, 175 ff. und StV 1983, 127 ff.) aus; es hält auch die von der Raumüberwachungskamera gefertigten Bilder als Anknüpfungstatsachen für die Begutachtung für geeignet.
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