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   BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16   

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https://dejure.org/2016,56764
BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16 (https://dejure.org/2016,56764)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2016 - 3 StR 417/16 (https://dejure.org/2016,56764)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16 (https://dejure.org/2016,56764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 400 Abs 1 StPO
    Anforderungen an eine Revisionsbegründung des Nebenklägers

  • IWW

    § 349 Abs. 1, § 400 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Revisionsantrag der Nebenklage; Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Tatprovokation bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund ; Umfassende Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte zur Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls des Totschlags

  • rewis.io

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung des Nebenklägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Tatprovokation bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund; Umfassende Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte zur Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls des Totschlags

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Tatprovokation bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund; Umfassende Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte zur Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls des Totschlags

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung des Nebenklägers

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Revision der Nebenklägerin - und die Sachrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperverletzung - und die Tatprovokation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 805
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.08.2004 - 3 StR 263/04

    Gefährliche Körperverletzung; schwere Körperverletzung; minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16
    Die Erörterung des § 213 Alternative 2 StGB war hier geboten, denn die Tatprovokation ist auch bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen; sie kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, muss dies aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 27.03.2012 - 5 StR 103/12

    Gefährliche Körperverletzung (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16
    Die Erörterung des § 213 Alternative 2 StGB war hier geboten, denn die Tatprovokation ist auch bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen; sie kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, muss dies aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 206/12

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall bei Tatprovokation

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 3 StR 417/16
    Die Erörterung des § 213 Alternative 2 StGB war hier geboten, denn die Tatprovokation ist auch bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen; sie kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, muss dies aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654; vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 15 mwN).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Es besteht daher die Verpflichtung des Nebenklägers, spätestens in der Revisionsbegründung deutlich zu machen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, namentlich dass das Urteil wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung angefochten werde (BGH, Beschl. v. 14.01.1992 - 4 StR 629/91 = BeckRS 1992, 31080949; BGH, Beschl. v. 09.01.2000 - 4 StR 425/00 - juris; BGH StraFo 2014, 79; vgl. auch: BGH, Beschl. v. 15.12.2016 - 3 StR 417/16 - juris).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Wahl des Strafrahmens und der konkreten

    Zwar führt dies bei Körperverletzungsdelikten - anders bei Tötungsdelikten - noch nicht zwingend zur Annahme eines minder schweren Falls, doch ist dessen Zubilligung regelmäßig geboten, sofern nicht erschwerende Gründe im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, Rn. 26; Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 103/12, NStZ-RR 2012, 277; Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11, StraFo 2012, 24 mwN; siehe auch Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, Rn. 4).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19

    Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung);

    Hierbei ist zu besorgen, dass die Strafkammer letztlich dem Fehlen eines Strafmilderungsgrundes strafschärfende Bedeutung beigemessen hat (s. BGH, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Motiv 2 Rn. 17; Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13, juris Rn. 4; vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 10/21

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Vortrag eines zulässigen Ziels im

    Eine dahingehende Auslegung ist hier auf der Grundlage der nur allgemein erhobenen Sachrüge nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 StR 417/16 -, juris, Rn. 2 m. w. Nachw.).'.
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