Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1977 - 3 StR 417/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,8850
BGH, 23.11.1977 - 3 StR 417/77 (https://dejure.org/1977,8850)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1977 - 3 StR 417/77 (https://dejure.org/1977,8850)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 (https://dejure.org/1977,8850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,8850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausdrücklicher gesetzlicher Begründungszwang bei Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren - Unbeachtlichkeit bei Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund Sachzusammenhang oder aus frühreren Beschlüssen oder Anträgen oder sonstigen offensichtlichen Gründen - Wahrung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76

    Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - 3 StR 417/77
    Dieser Beschluß entsprach den Anforderungen des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG (BGHSt 27, 117).
  • BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77

    Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - 3 StR 417/77
    Im Hinblick auf diesen ausdrücklichen gesetzlichen Begründungszwang hat es der Bundesgerichtshof stets für unbeachtlich gehalten, wenn sich der Grund der Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem Sachzusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen deutlich ergab oder wenn er sonst offen zutage lag (BGH a.a.O.; BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77 -, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des BGH bestimmt).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Ausgangspunkt für diese Rechtsprechung, die auf die Notwendigkeit der Angabe des Ausschließungsgrundes in dem Beschluß abhebt und es nicht einmal genügen läßt, daß - ohne eine solche Angabe - der maßgebliche Grund offen zutage liegt (vgl. BGHSt 27, 187, 188; BGH, Beschluß vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77), ist der Wortlaut des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG , der die Angabe dieses Grundes bei der Verkündung des die Öffentlichkeit ausschließenden Beschlusses zwingend verlangt (BGHSt 1, 334; BGH GA 1975, 283).

    Soweit es in früheren Entscheidungen heißt, die Möglichkeit, den Grund aus früheren Beschlüssen zu ermitteln, genüge nicht, war dabei an vorangegangene Beschlüsse gedacht, auf die der zu überprüfende Beschluß nicht Bezug genommen hatte (vgl. BGHSt 1, 334; BGH GA 1975, 283; BGH, Beschluß vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77; ähnlich BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).

  • BGH, 15.04.1992 - 2 StR 574/91

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    Ist dagegen eine Vernehmung abgeschlossen und der Zeuge entlassen worden, so ist dann, wenn der Zeuge nochmals vernommen werden soll, für den Ausschluß der Öffentlichkeit grundsätzlich ein neuer Beschluß erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76 = bei Holtz, MDR 1976, 988; BGH, Beschl. v. 23. November 1977 - 3 StR 417/77; BGH GA 1981, 320; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. GVG § 174 Rdn. 9).
  • BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80

    Ausschluss der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung - Ausschluss der

    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 14.03.1979 - 3 StR 64/79

    Anforderungen an die gerichtliche Begründungspflicht bei Ausschluss der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es auch nicht, daß sich, wie möglicherweise hier, der Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit aus dem Sachzusammenhang und aus den vorangegangenen Anträgen der Verfahrensbeteiligten ergibt (BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Beschluß vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77).".
  • BGH, 20.10.1981 - 5 StR 639/81

    Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung

    Der ausgeführte Beschluß des Landgerichts, "die Öffentlichkeit wird während der Dauer der Vernehmung der Zeugin Bettina G. ausgeschlossen", verstößt gegen § 174 Abs. 1 Satz 3 StPO, weil die Begründung, die aus sich selbst heraus verständlich sein muß, nicht erkennen läßt, auf welchen Grund die Ausschließung gestützt werden sollte (BGH, Beschluß vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 -), zumal nicht einmal die Gesetzesstelle (vgl. BGHSt 27, 117, 119) angegeben ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht